Witwenrente
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Bei der Witwenrente handelt es sich um eine Rente in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rente wird all jenen gewährt, die einen Angehörigen verloren haben, mit dem sie verheiratet waren. Eine solche Rente steht dem Hinterbliebenen dann auch zu. Nun gibt es aber Unterschiede bei dieser Rente. Zum einen spielen die vorherigen Beträge eine große Rolle. Zwingend erforderlich ist, das die Menschen verheiratet sind. Lebten sie beispielsweise nur zusammen in einem Haushalt und waren ein Paar, dann kann diese Rente nicht beantragt werden. Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Dies ist in der Regel der Rentenversicherungsträger in der Nähe. Die Witwenrente wird monatlich ausgezahlt und richtet sich nach bestimmten Faktoren.
Wer nutzt diesen Rechner?
Immer wieder stellen sich Menschen, die älter werden die zwingende Frage, ob der Partner ausreichend abgesichert ist, wenn etwas passiert. Um diese Frage schon im Vorfeld zu klären findet sich hier ein kostenloser Rechner. Mit diesem Rechner kann die Witwerrente schon im Vorfeld berechnet werden, was einen sehr guten Wert bietet. Von diesem Wert ist dann auszugehen. Wer dann noch unsicher ist, ob dieses Geld auch tatsächlich ausreicht, muss eine weitere Vorsorge treffen. Nicht zu vergessen ist, das der Rentenversicherungsträger nicht sofort überweist. Nach dem Tod bekommt der Hinterbliebene zunächst ein Sterbegeld ausgezahlt. Das entspricht der Höhe von drei Monatsrenten. Dabei handelt es sich um ein Geld, das der Hinterbliebene nutzen kann, um eine Beerdigung zu zahlen. Dieses Geld bekommt nur der Jenige, der verheiratet war und nun verwitwet ist. Stirbt beispielsweise auch der Hinterbliebene, wird dieses Geld nicht noch einmal ausgezahlt.
So kann der Rechner genutzt werden um die Rente zu berechnen
In dem Rechner oder besser in den Formularabfragen ist es nötig, bestimmte Angaben zu machen. Zu diesen Angaben gehört es anzugeben, wie hoch die Rente vor dem Tode der Person war. Zum einen geht es hier um die Rente der verstorbenen Person und zum anderen um die Rentenhöhe des HInterbliebenen. Diese Beträge müssen eingesetzt werden. Auch die Aktualität dieser Werte ist wichtig. Anschließend findet sich das Feld ob die große Witwerrente ausgerechnet werden soll oder die kleine. Hier gibt es einen Unterschied. Wie schon der Name sagt, findet sich bei der großen Witwerrente ein anderer Betrag als bei der kleinen. Als letztes muss noch das Bundesland angegeben werden. Hier spielt aber das genaue Bundesland keine Rolle. Lebten die Personen in den alten Bundesländern oder in den Neuen? Diese Fragen müssen beantwortet werden. Es müssen also diese Angaben in den zugehörigen Feldern eingetragen werden.
So funktioniert der Rechner
Die Angaben können ganz einfach ermittelt werden. Wenn die Angaben nicht genau bekannt sind, kann der Bescheid des Rentenversicherungsträgers hilfreich sein. Hier finden sich diese. Wichtig ist noch, das die staatliche Rentenversicherung diese Rentenart auszahlt. Bei einer privat abgeschlossenen Versicherung wird dieser Rechner wenig hilfreich sein. Das sollte noch erwähnt werden. Die Rente kann, wenn alle Felder ausgefüllt sind mit einem Klick auf berechnen ermittelt werden. Somit ergibt sich ein Wert, der anzunehmen ist und der auch sicher ausgezahlt wird. Mit diesem Wert erhält der Hinterbliebene einen Anhaltspunkt, der sehr hilfreich sein kann.
Die Beispielrechnung:
Herr R. hinterlässt seine Frau. Die bisherige Rentenhöhe von Herrn R. liegt bei 985 Euro und Frau R. bekommt derzeit eine Rente in Höhe von 627 Euro. Nun können diese Werte in die entsprechenden Felder eingegeben werden. Frau R. steht die große Witwerrente zu und diese möchte sie auch gerne in Erfahrung bringen. Nun lebt Frau R. in den neuen Bundesländern und wählt dem Entsprechend das erforderliche Feld aus. Mit diesen Werten kann nun auf Berechnen geklickt werden. Als Ergebnis und zukünftige Witwenrente wird nun ein Wert von 1.181,11 Euro angezeigt. Dieser Wert kann zwar ernst genommen werden, sollte aber nicht zur Hoffnung frohlocken. Mit diesem Wert wird lediglich eine Information abgerufen. Jedoch wäre die Witwenrente bei Frau R. damit schon sehr hoch und sie würde den Lebensabend verbringen können, ohne sich weitere Gedanken machen zu müssen. Frau R. bekommt nun auf Grund der Tatsache das sie verwitwet ist eine angemessen Entschädigung und wird ihren Lebensstandard damit sehr gut halten können. Die Beispielrechnung kann gerne überprüft werden. Auch eine eigene Rechnung kann durchgeführt werden. Dieser Rechner steht jedem frei zur Verfügung, der sich über zukünftige Rentenansprüche informieren möchte.