Wandelparität berechnen

Hier können Sie ohne viel Aufwand die Wandelparität berechnen lassen. Geben Sie dazu unten die folgenden Basisdaten ein:
Nominalwert
Kurs
die Anzahl der Aktien
sowie die Zahlung der Aktien an.

Nominalwert [Euro]  
Kurs [Euro]  
Anzahl der Aktien  
Zahlung je Aktie [Euro]  

   

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Sie planen, Wertpapiere zu erwerben und möchten daher die Wandelparität berechnen lassen? Mit dem Hilfreiche-Tools-Rechner können Sie dies einfach, kostenlos und schnell berechnen.

Die Wandelparität berechnen

In den letzten Jahren haben konventionelle Anlageformen wie Sparbücher oder Sparkonten an Popularität verloren. In Wertpapieranlagen oder in eine Liegenschaft zu investieren sind Beispiele von unzähligen Kapitalanlagemöglichkeiten, die von Banken und anderen Finanzunternehmen auch den Privatkunden angeboten werden. Bei Wertpapieren gibt es ebenfalls viele unterschiedliche Varianten, wo Pivot, Tilgungsrate und Möglichkeiten zur Abschreibung eine Rolle spielen. Um die Rendite, also den Erlös aus einer Investition in Wertpapiere ermitteln zu können, ist die Kennzahl der Wandelparität wichtig. Der Hilfreiche-Tools Rechner hilft Ihnen dabei, diese zu berechnen.

Wie der Wandelparität-Rechner funktioniert

Für die Berechnung der Wandelparität werden diese vier Parameter benötigt: Der Nominalwert einer Aktie (welcher für gewöhnlich dem Ausgabepreis entspricht), der Kurs der Obligation, die Anzahl der Aktien sowie den Wert der Zahlung je Aktie, was dem festverzinslichen Erlös pro Aktie entspricht. Die Formel zur Ermittlung der Wandelparität lautet:

Nominalwert x Kurs / Aktienanzahl, plus festverzinslicher Erlös.

Tragen Sie einfach in den entsprechenden Feldern den Nominalwert, den Aktienkurs und den Erlös in Euro ein sowie die Anzahl der Aktien und klicken Sie anschließend auf „Berechnen”. Das Ergebnis wird im Textfeld angezeigt.

Ein Beispiel: Eine Wandelanleihe, die einen Nominalwert von 10 Euro aufweist, hat einen aktuellen Kurswert von 2 Euro. Es dürfen pro Anleihe zwei Aktien der ausgebenden Gesellschaft erworben werden. Diese Aktien weisen festverzinsliche Erträge von 1,50 Euro je Aktie auf.
Als Ergebnis wird angezeigt: Die Wandelparität beträgt 11,50 Euro.

Wissenswertes zum Thema Wertpapiere

Grundsätzlich ist jede Urkunde, welche die Rechte an Vermögensanteilen eines Unternehmens bescheinigt, ein Wertpapier. Ein derartiges Vermögensrecht kann beispielsweise mittels Aktien verbrieft werden, oder mittels festverzinslichen Wertpapieren, auch Wandelanleihen oder Wandelobligationen genannt.

Der Eigentümer einer Aktie, Aktionär genannt, besitzt mit dieser Werturkunde einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft (AG) und zusätzlich auch bestimmte Unternehmensrechte. Ein Aktionär ist Teilhaber am Aktienkapital und Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens und macht Gewinn (Rendite), wenn der Kurs dieser Aktien steigt. Oder die Aktionäre profitieren durch eine Dividendenausschüttung. Allerdings gibt es auch Risiken, denn Aktionäre haben keine Garantie für Dividenden oder Kurssteigerungen. Macht die AG Verluste, sind die Aktionäre ebenfalls daran beteiligt, tragen also ein gewisses finanzielles Risiko.

Wandelanleihen (auch Wandelobligationen oder Wandelschuldverschreibungen genannt) sind hingegen festverzinsliche Wertpapiere und bieten neben den aus der Kursentwicklung entstehenden Chancen (und Risiken) eine verlässliche, vorher bestimmbare Ertragskomponente. Wie es bei Festzinsanleihen üblich ist, hat so eine Wandelobligation einen Emittenten, einen Zinscoupon, eine im Vorhinein konkret festgelegte, begrenzte Laufzeit und einen konkreten Nennwert. Innerhalb dieser begrenzten Laufzeit, der sogenannten Wandlungsfrist, haben Inhaber einer derartigen Wandelobligation zwar das Recht, nicht aber die Pflicht, diese in eine bestimmte Anzahl von Aktien dieser AG unter vorher definierten Bedingungen und in einem vorher festgelegten Umtauschverhältnis einzutauschen.

Die 5 unterschiedlichen Aktienformen

  • Stammaktien werden am häufigsten an der Börse gehandelt. Sie garantieren neben den vollen Aktionärsrechten auch das Mitspracherecht bei der Hauptversammlung einer AG.
  • Mit Vorzugsaktien hat man zwar kein Stimmrecht bei der Hauptversammlung, jedoch wird entweder eine garantierte oder eine höhere Dividende ausbezahlt.
  • Bei Namensaktien muss der Inhaber mit vollem Namen, mit Adresse, Geburtsdatum und der genauen Stückzahl der Aktien im Aktienregister der AG eingetragen werden, um volle Aktionärsrechte wahrnehmen zu können.
  • Inhaberaktien sind nicht mit einem bestimmten Namen als Eigentümer verknüpft. Der jeweilige Inhaber dieser Aktie verfügt über sämtliche Aktionärsrechte.
  • Stückaktien weisen zwar keinen Nennwert auf, sind allerdings wertvoll. Diese Aktienform repräsentiert einen prozentualen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft.

Warum ist die Wandelparität wichtig?

Die Wandelparität bezeichnet jenen Preis, den der Investor für den Kauf einer Aktie bezahlen muss, wenn er diese nicht direkt über die Börse kaufen, sondern über den Eintausch einer Wandelanleihe derselben Gesellschaft gehen will.

Wie bereits erwähnt, haben Inhaber von Wandelanleihen während der sogenannten Wandlungsfrist das Recht, diese Wandelobligationen gegen die Aktien des zugrunde liegenden Unternehmens einzutauschen. Das Verhältnis, in welchem dies geschehen kann, wurde bereits im Vorfeld bei der Ausgabe dieser Obligationen definiert und im sogenannten Emissionsprospekt festgeschrieben.

Die Wandelparität ist daher eine wichtige Kennzahl im Umgang mit derartigen Wertpapieranlagen. Denn aus der Wandelparität wird in der Folge die sogenannte Wandelprämie ermittelt, die zur Bewertung von Wertpapieren dient. Beziehungsweise, ob es sich lohnt, Wandelanleihen gegen Aktien einzutauschen oder nicht. Denn attraktiv ist eine Wandlung nur dann, wenn die Kennzahl der sogenannten Wandelprämie im Negativbereich liegt.

Die Vorteile von Wandelanleihen

Der Vorteil, Aktien nicht direkt über die Börse, sondern über eine Wandelanleihe zu erwerben liegt darin, dass die Anzahl der durch Tausch erhältlichen Aktien im Vorhinein und kursunabhängig feststeht. Sollten sich die Aktienkurse ungünstig entwickeln, lassen sich Wandelanleihen dennoch mit Gewinn veräußern. Die Differenz zwischen der Wandelparität – also dem Wandlungspreis, den Anleger in Wandelanleihen zu diesem bestimmten Zeitpunkt erzielen können – und dem aktuellen Marktpreis der Aktie an der Börse wird als Wandelprämie bezeichnet.

Im sogenannten Emissionsprospekt wird im Vorhinein – bei Erwerb der Wandelanleihen – genau beschrieben, wie die Wandlungsbedingungen (oder Konversionsbedingungen) dieser Wandelanleihe aussehen. Dort festgelegt sind die Anzahl der Aktien, die Wandlungsrechtsbeschränkungen sowie die Umtauschfrist. Die Wandlung ist nicht jederzeit möglich. Üblicherweise endet diese Umtauschfrist ein paar Tage vor dem Ende der Laufzeit. Sollte eine Wandelanleihe nicht in Aktien umgetauscht werden, erhält der Anleger die jährliche Verzinsung und am Ende der Laufzeit den Nennwert der Anleihe wieder zurück.

Welche Rolle spielt die Wandelprämie?

Wandelparität und Wandelprämie sind direkt miteinander verbunden und wichtige Kennzahlen im Finanzwesen. Wenn eine Wandelobligation von einem Anleger gegen späteren Eintausch gegen Aktien erworben wird, können diese Aktien je nach den Bedingungen der Anleihe und der jeweiligen Kursentwicklung mehr oder weniger kosten als dieselben Aktien, wenn diese direkt an der Börse gekauft würden. Dieser Unterschied im Plus oder Minus, welcher in Prozent ausgedrückt wird, nennt sich Wandelprämie.

Die Wandelprämie hängt nicht zuletzt davon ab, wie attraktiv ein Wertpapier für die Anleger ist. Starke Schwankungen im Wert sind durchaus möglich. Wenn die Kennzahl der Wandelprämie niedrig oder gar im negativen Bereich liegt, steht einer Wandlung nichts im Weg. Bei einer hohen Wandelprämie ist jedoch eine Umwandlung der Anleihen nicht anzuraten.

Wichtig: Der Wandelparität-Rechner und die im Artikel enthaltenden Informationen sind nur zu Ihrer Orientierung gedacht und erheben, trotz unserer gründlichen Recherche, keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wir beantworten gerne Fragen zum Wandelparität-Rechner, übernehmen jedoch keinerlei Haftung, Verantwortung und Gewährleistung für die Ergebnisse.

Quellen: onpulson.de, finanztreff.de, bankingtoday.ch

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Wandelparität?

Wie berechnet man eine Wandelparität?

Beispielrechnung für einen Wandelparität

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Wandelparität?

Wandelanleihen (auch Wandelobligationen oder Wandelschuldverschreibungen genannt) werden als eine besondere Form von Wertpapieren und in der Regel durch Aktiengesellschaften ausgegeben. Meist sind diese Wertpapiere mit einem festen Zins ausgestattet und bieten somit neben den aus der Kursentwicklung entstehenden Chancen (und Risiken) eine verlässliche, vorher bestimmbare Ertragskomponente.

Das besondere Merkmal von Wandelanleihen besteht jedoch darin, dass dem Inhaber solcher Papiere während der sogenannten Wandlungsfrist zudem das Recht zusteht, seine Wandelanleihen gegen die Aktien des zugrundeliegenden Unternehmens einzutauschen. Das Verhältnis, in dem dies geschehen kann, ist im Vorfeld definiert und im Emissionsprospekt festgeschrieben worden.

Als Wandelparität wird nun derjenige Preis bezeichnet, den der Investor für den Kauf einer Aktie bezahlen muss, wenn er diese nicht direkt kaufen, sondern über den Erwerb einer Wandelanleihe gehen will. Der Vorteil, diesen Aktienerwerb über eine Wandelanleihe abzubilden, liegt darin, dass bei steigenden Aktienkursen (bezogen auf den Basiswert), die Anzahl der durch den Tausch zu erhaltenen Aktien kursunabhängig feststeht. Bei ungünstiger Kursentwicklung, aber positiven Markteinschätzungen lassen sich die Wandelanleihen dann dennoch mit Gewinn veräußern.

Wie berechnet man eine Wandelparität?

Für die Berechnung der Wandelparität sind insgesamt vier Parameter ausschlaggebend:

Nominalwert NW        entspricht in der Regel dem Ausgabepreis
Kurs der Obligation OK            
Anzahl der Aktien n
Zahlung je Aktie Z        entspricht dem festverzinslichen Erlös je Aktie

Mit diesen Angaben und der folgenden Formel lässt sich die Wandelparität einfach berechnen:

Wandelparität     = NW * OK / n + Z

Beispielrechnung für einen Wandelparität

Eine Wandelanleihe mit einem Nominalwert von 10 EUR wird zu einem Kurs von 2 EUR gehandelt. Gemäß Emissionsprospekt können pro Anleihe 2 Aktien der ausgebenden Gesellschaft erworben werden. Pro Aktie wurden über die festverzinslichen Erträge 1,50 EUR gezahlt. Wie hoch ist die Wandelparität?

Wandelparität     = NW * OK / n + Z
            = 10 EUR * 2 EUR / 2 + 1,5 EUR
            = 11,50 EUR

Aus der Wandelparität wird in der Folge dann die sogenannte Wandelprämie ermittelt. Attraktiv zur Wandlung ist eine Wandelanleihe immer dann, wenn die Wandelprämie negativ wird.