Unterhaltsrechner
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Der Unterhaltsrechner ermittelt den neu geregelten Familienunterhalt 2015. Eine Trennung beziehungsweise eine Scheidung kann unter Umständen kann teuer sein. Gerade unter dem Gesichtspunkt des neuen Bürgerentlastungsgesetzes ist es wichtig, bei einer anstehenden Trennung die neuen Unterhaltssätze zu ermitteln. Da die Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer 2015 erhöht wurden, wurde auch gleichzeitig der entsprechende Eigenbedarf eines Unterhaltspflichtigen erhöht.
Schnell und bequem den Unterhalt berechnet
Mit dem Tool Unterhaltsrechner ist es jedoch bequem diese Berechnung sehr einfach und schnell durchzuführen. Es gelten dabei die neu ermittelten Sätze der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2015. Das Kindergeld ist dabei auch eine relevante Größe. Der Ehegattenunterhalt kann nur ausgeschlossen werden, wenn bei der Eheschließung oder vor der Trennung ein entsprechender Ehevertrag zwischen den Ehepartnern geschlossen wurde. Ausnahmen zu dieser Regelung bestehen aus der Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums des Unterhaltspflichtigen. Hat eine Unterhaltspflichtiger Ehegattenanteil ein zu geringes Einkommen und das Resteinkommen abzüglich des Existenzminimums reicht nicht aus um die Unterhaltsansprüche zu sichern, dann entfällt ebenfalls diese Verpflichtung.
Daten und Zahlen eingeben und die neuen Unterhaltssätze 2015 ermitteln
Das Tool macht diese Berechnung ganz einfach; Sie geben in den entsprechenden Spalten Ihr Nettoeinkommen in Euro an und müssen zunächst klären ob der Unterhaltspflichtige erwerbstätig. Bei Selbstständigen entfällt diese Berechnung, da auf der Grundlage der letzten Steuerbescheide die Festsetzung geschieht. Weiter geht es mit den berufsbedingten Aufwendungen wie Berufskleidung und Fahrtkosten. Die in der entsprechenden Spalte eingetragen werden. Diese Kosten werden in der Berechnung in Abzug gebracht. Bestehen noch Zahlungsverpflichtungen etwa aus Immobiliendarlehen, so werden diese Kosten in der entsprechenden Spalte eingetragen und ebenfalls in Abzug gebracht. Dann wird das Nettoeinkommen des Unterhaltsempfängers eingetragen und die Anzahl der minderjährigen Kinder, die kein eigenes Erwerbseinkommen besitzen. Die Berechnung übernimmt jetzt entsprechend das Tool. So gelangen Sie einfach zu einem sicheren Ergebnis Ihrer Unterhaltsleistungen.
Haben Sie alle Daten vorab ermittelt und dann die Zahlen entsprechend eingetragen nutzen Sie einfach die Taste berechnen, Zusätze und Änderungen werden automatisch geändert und erzeugen ein neues Ergebnis.
Es gilt immer noch die Düsseldorfer Tabelle
Die Rahmendaten der Unterhaltsansprüche ergeben sich wie angekündigt aus der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Zu den Details; beispielsweise werden bei einem Nettoeinkommen des Vaters und einer entsprechend getrennt lebenden Mutter mit einem ebenfalls anrechenbaren Nettoeinkommen jeweils 5 % des Nettoeinkommens als berufsbedingte Kosten in Abzug gebracht. Die Sätze liegen bei mindestens 50 Euro und einem Maximalwert von 150 Euro. Entsprechend abweichende Kosten müssen nachgewiesen sein und dann gesondert geklärt sein, dass heißt diese Kosten müssen von beiden Seiten, Unterhaltspflichtiger und Unterhaltsempfänger angenommen sein.Zu der Spalte Immobiliendarlehen wird in der Berechnung ein Prozentsatz von 4 % des Bruttoeinkommens in Abzug gebracht. Diese Anteile dienen jeweils zur Altersvorsorge.
Automatische Ermittlung anhand der gesetzlichen Vorgaben
Das Tool ermittelt automatisch diese Werte und das nun entsprechend bereinigte Einkommen wird einer Einkommensstufe zugeordnet, die an die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2015 angelehnt ist. Hier werden auch dann entsprechend die Kinder berücksichtigt und natürlich deren Unterhaltsansprüche. Der entsprechende Kindergeldabzug geschieht ebenfalls automatisch, bei volljährigen Kindern wird das gesamte Kindergeld abgezogen und bei minderjährigen Kindern entsprechend die halbierten Beträge.
Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen bleibt immer erhalten
Nun noch einmal zum Existenzminimum, denn hier übernimmt das Tool auch die Berechnung und berücksichtigt den gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt. Auch die Unterhaltsansprüche der Kinder werden entsprechend reduziert, wenn die Unterhaltsleistungen faktisch höher sind als der Selbstbehalt. Das erspart Ihnen eine komplizierte Berechnung. Sie erhalten genaue Auskunft über die entsprechende Verteilungsmasse und die entsprechende Festsetzung in den einzelnen Spalten. Das Tool berücksichtigt alle Fakten des Ehegattenunterhalt nach neuem Recht und der Grundsatz lautet, der entsprechende Unterhalt für den Ehegatten beträgt 3/7 von der Differenz des Resteinkommens des anderen Ehegatten. Dabei sollte man beachten, dass alle Unterhaltsleistungen an Kinder Vorrang genießen. Das Tool baut dabei aber den Grundsatz der Sicherung des Existenzminimums des Unterhaltspflichtigen in seine Berechnung ein. Haben die Kinder ein eigenes Einkommen so muss nur zwischen volljährig und minderjährig unterschiedene werden. Jedoch werden diese Einkommen jeweils voll in Abzug gebracht und das Toll Unterhaltsrechner übernimmt automatisch die Daten zur Berechnung.
Jeder kann seinen Unterhalt einfach ausrechnen
Unabhängig von dieser Berechnung sind viele Fakten wichtig, die Sie beachten sollten. Ganz gleich ob Sie das Tool als Unterhaltspflichtiger oder Unterhaltsberechtigter nutzen. Die Regelung des Unterhalt ist zum einen gesetzlich geregelt und zum anderen ist jede freie Vereinbarung zwischen den getrennt lebenden Ehepartnern möglich. Jedoch dient das Tool zur Übersicht, was einem wirtschaftlich drohen kann und welche Unterhaltsleistungen man eventuell zu erwarten hat. Bei Kinderunterhalt müssen Sie auch wissen, dass sich das Jugendamt bei der Durchsetzung der Ansprüche einschaltet und bemüht diese Ansprüche sicher zu stellen. So werden Sie immer mit einem entsprechenden gerichtlichen Titel belegt, der diese Ansprüche für Ihre Kinder sichert.
Schnelle und einfache Übersicht mit dem Tool
Das Tool mit seinen Schritten erweist sich als sehr hilfreich, damit man als Unterstützung eine schnelle Übersicht der Unterhaltsleistungen erhält. Alle Fakten und Daten die Sie eingeben müssen natürlich vorab richtig sein, damit das Tool entsprechende Rechen-Ergebnisse liefert. Sie bekommen mit dem Tool Unterhaltsrechner eine bequeme Hilfe, damit Sie im Fall einer Trennung entsprechend vorbereitet sind. Gerade da sich die Unterhaltssätze im Jahr 2015 geändert haben, müssen Sie diese nicht extra recherchieren, sondern Sie geben nur Ihre entsprechenden Zahlen und Daten ein und erhalten die Unterhaltssätze für Ihre Berechnung.