Tilgung
Der Fachbegriff der Tilgung in der Finanzierung
Wer bei einer Bank einen Kredit aufnehmen möchte oder einen Vertrag für eine Baufinanzierung abschließt, wird mit dem Begriff der Tilgung konfrontiert. Dies ist der Fachbegriff für die Rückzahlung der Schulden an das Finanzinstitut, das den Kredit gewährt hat. Tilgungen können dabei planmäßig oder außerplanmäßig durch Sondertilgungen erfolgen.
Der Zins- und der Tilgungsanteil in der Rückzahlung
Ein Kredit kann während der Darlehenszeit auf zwei verschiedene Weisen zurückgezahlt werden. Handelt es sich um Fälligkeitsdarlehen, wird die gesamte Schuld am Ende der Darlehenslaufzeit beglichen. Diese Form des Darlehens ist in der privaten Finanzierung eher selten und findet häufiger auf geschäftlicher Ebene Anwendung. Eine Baufinanzierung oder ein privater Kredit sind meist als Annuitätendarlehen geregelt. Die Schuld wird dabei in monatlichen Raten abbezahlt, die im Fachjargon Annuitäten genannt werden. Die monatliche Rückzahlung setzt sich immer aus dem Zins- und dem Tilgungsanteil zusammen. Der Zinssatz wird in Abhängigkeit von der vertraglichen Sollzinsbindung in Prozent auf die Höhe der Restschuld berechnet. Folglich ist der Tilgungsanteil zu Beginn der Rückzahlung gering und der Zinssatz hoch. Wenn die Restschuld langsam sinkt, steigt der Tilgungssatz, während der Anteil der Zinsen niedriger wird.
Planmäßige und außerplanmäßige Tilgungen
Wer ein Darlehen bei einem Kreditinstitut aufnimmt, hat zwischen planmäßiger und außerplanmäßiger Tilgung zu unterscheiden. Ein Annuitätendarlehen wird über planmäßige monatliche Annuitäten zurückgezahlt, deren Höhe im Vertrag festgeschrieben wird. Zusätzlich haben Schuldner meist die Möglichkeit einer außerplanmäßigen Tilgung in Form einer Sonderzahlung, durch die sich die Laufzeit des Darlehens und die insgesamt zu zahlenden Zinsen verringern lassen. Die Kreditlaufzeit ist dabei immer abhängig von der Tilgungshöhe. Sie sollte möglichst hoch angesetzt werden, um die insgesamt zu zahlenden Zinsen zu verringern, aber nicht die finanziellen Mittel des Schuldners überschreiten, um nicht zu einer Schuldenfalle zu werden.
Die Tilgungsstreckung
Verändern sich die finanziellen Mittel des Kreditnehmers während der Laufzeit des Darlehens zum Schlechten, kann eine Tilgungsstreckung vorgenommen werden. Dabei wird die Laufzeit des Kredits beliebig verlängert, indem die monatlichen Raten dauerhaft gesenkt werden oder über mehrere Monate nur der Zinsanteil an das Kreditinstitut zurückgezahlt wird. Alternativ kann auch ein zusätzliches Darlehen mit einem Disagio abgeschlossen werden. Das Disagio beschreibt eine Differenz zwischen der vereinbarten Kredithöhe und dem tatsächlich ausbezahlten Betrag, es wird häufig mit der ausstehenden Schuld vom Ursprungsdarlehen verrechnet.
Die Anschlussfinanzierung
Vor allem in der Baufinanzierung spielt auch die Anschlussfinanzierung eine wichtige Rolle. Im Vertrag ist der Zinssatz über die Sollzinsbindung in Prozent für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Endet die Zinsbindung, ist die Schuld jedoch häufig noch nicht vollständig beglichen, denn durch eine Tilgungsstreckung wird nur die Laufzeit und nicht die Zinsbindung verlängert. Kann der Schuldner den ausstehenden Betrag nicht durch vorhandenes Eigenkapital vor dem Ende der Zinsbindung tilgen, ist er auf eine Anschlussfinanzierung angewiesen, bei der der Zinssatz erneut festgeschrieben wird. Die Zinsen der Anschlussfinanzierung sind vom aktuellen Zinsstand abhängig, der als Richtlinie für den Vertrag dient. Wer von aktuell niedrigen Zinsen profitieren möchte, kann jedoch schon Monate oder Jahre vor Ablauf der Zinsbindung einen Vertrag für die Anschlussfinanzierung abschließen und den momentan niedrigen Zinssatz festschreiben.