Skonto

Wann darf ich mir überhaupt Skonto ziehen?

Bekommen Verbraucher nach einer erbrachten Leistung eine Rechnung, so überlegen sie oft, ob es möglich ist, Skonto zu ziehen. In der heutigen Zeit wird bei sehr vielen Rechnungen die Möglichkeit eingeräumt, Skonto zu ziehen. Ein gesetzliches Recht auf den Skontoabzug besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wird eine Rechnung ohne die Möglichkeit des Skontoabzugs geschrieben, so muss der gesamte Rechnungsbetrag gezahlt werden. Der Zahlungspflichtige darf in diesem Fall dann kein Skonto ziehen. Die Möglichkeit des Skontoabzugs ist nur dann gegeben, wenn dies ausdrücklich in der Rechnung angegeben ist. Außerdem darf nur in der vorgegebenen Frist Skonto abgezogen werden. Ist die Skontofrist abgelaufen, muss die Rechnung komplett gezahlt werden. Skonto darf also grundsätzlich immer nur dann gezogen werden, wenn vom Verkäufer bzw. Dienstleister das Recht dazu eingeräumt wurde und die entsprechende Frist nicht verstrichen ist.

Wann lohnt es sich Skonto zu ziehen?

Kunden bzw. Käufer bekommen häufig die Möglichkeit, Skonto zu ziehen. Viele stehen jedoch vor der Frage, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen sollten. Die Ausnutzung des Skontos lohnt sich in der Regel immer. Kunden, die über eine sehr gute Liquidität verfügen, sollten daher immer Skonto ziehen, wenn sich die Chance dazu ergibt. Außerdem sollte auch dann Skonto gezogen werden, wenn dafür ein Bankkredit aufgenommen werden muss. Die Aufnahme und Rückzahlung des Bankkredits mit allen anfallenden Zinsen verursacht natürlich Kosten. Die anfallenden Kosten liegen jedoch in der Regel unter dem Verkaufspreis ohne Skontoabzug. Aus diesem Grund sollten Verbraucher auch dann Skonto ausnutzen, wenn sie nicht über die entsprechende Liquidität verfügen. Mit Betriebsmittelkrediten, welche variabel in Anspruch genommen werden können, ist eine Skontoausnutzung ohne Probleme möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Skonto und Rabatt?

Im Allgemeinen können mehrere Unterschiede zwischen Skonto und Rabatt angeführt werden. Unter Skonto kann ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag verstanden werden. Unabhängig von der Menge oder dem Preis der Ware kann lediglich vom gesamten Rechnungsbetrag ein bestimmter Prozentsatz an Skonto abgezogen werden. Die Möglichkeit der Skontogewährung bzw. Ausnutzung von Skonto ist außerdem freiwillig. Freiwillig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Verkäufer dem Käufer nicht unbedingt die Möglichkeit des Skontoabzugs gewähren muss. Außerdem kann der Käufer entscheiden, ob er Skonto zieht oder nicht.

Der Rabatt hingegen ist ein Preisnachlass, welcher meistens „pro Stück“ gewährt wird. Käufer und Verkäufer einigen sich schon im Vorfeld des Geschäfts auf einen möglichen Rabatt. Aus diesen Merkmalen ergibt sich ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen Skonto und Rabatt. Beim Skonto soll der Käufer dazu animiert werden, die Ware möglichst schnell zu zahlen. Beim Rabatt hingegen soll der Käufer dazu verleitet werden, eine große Menge abzunehmen.

Welche Skonto Varianten sind die gängisten?

Verkäufer haben bei der Ausgestaltung der Möglichkeit einer Skontogewährung freie Wahl. In der heutigen Zeit sind Skonti zwischen 2 % und 4 % der Normalfall. Zu den gängigsten Varianten beim Skonto kann die Zahlung innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto mit einem Zahlungsziel von 90 Tagen gezählt werden. Es können jedoch auch Skontovarianten aufgeführt werden, die die Zahlung innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto vorsehen. Das Zahlungsziel beträgt in diesem Fall in der Regel 30 Tage.

Wie wird Skonto in anderen Ländern gehandhabt?

Die Möglichkeit der Skontogewährung ist in Deutschland eine normale und gängige Form des Preisnachlasses. Auch im Ausland bzw. bei Geschäften zwischen dem In- und Ausland ist die Gewährung von Skonti durchaus üblich. Jedoch kann festgehalten werden, dass die Skontogewährung nicht in allen Ländern der Welt üblich und gängig ist. Diese Form des Preisnachlasses ist vor allem in Deutschland bzw. Europa verbreitet.

Der Begriff Skonto kommt aus der italienischen Sprache. In dieser heißt „sconto“ soviel wie abziehen. Dementsprechend wurde der Begriff in die deutsche Sprache übertragen und wird hier als Begriff für einen Preisnachlass auf eine Rechnung genutzt, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gezahlt wurde.

Der Skonto ist im Grunde ein Kredit, der sogenannte Lieferantenkredit, der im Falle der Zahlung innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraumes Zinsen von Null besitzt. Wird die Rechnung entsprechend später bezahlt, kann es zu einen festen oder prozentualen Aufpreis auf die Rechnung kommen. Meistens wird ein prozentualer Skontosatz von 2-3% verwendet.
In den meisten Branchen wird als Berechnungsgrundlage der Brutto- oder Nettoumsatz verwendet. Unternehmen im handwerklichen Bereich verwenden aber auch oft die reinen Materialkosten um den Skonto zu berechnen.

Dies bedeutet beispielsweise, bei „10 Tage 2% / 20 Tage Netto“, wenn innerhalb der Skontofrist gezahlt wird (hier binnen 10 Tage), darf man vom Rechnungsbetrag den entsprechenden Satz, in diesem Fall 2%, abziehen. Innerhalb der zweiten Zeitangabe, ist der normale Netto-Betrag zu zahlen. Sollte die Rechnung erst danach bezahlt werden, können ein Aufpreis und Mahngebühren die Folge sein, die ebenfalls zu begleichen sind.

Skonto wird normalerweise in der B2B-Branche, kurz für Business to Business, und eventuell in der B2C-Branche (Business to Consumer) gewährt. Beispielsweise bei Handwerkerrechnungen, Barzahlungen bei hohen Summen, etc. . Allerdings sollten Unternehmer und Kunden Vorsicht walten lassen, in gewissen Branchen zeigt ein Skonto auch, die wirtschaftliche Schieflage eines Unternehmens an, vorab Informationen über die Branche sind also unerlässlich.

In manchen Fällen, kann das Aufnehmen eines Kredites um eine Rechnung innerhalb der Skontofrist zu begleichen sinnvoll sein. Gerade bei solchen Rechnungen, die einen hohen Betrag aufweisen, wo man also in absoluten EUR den höchsten Erlass erhält. Dabei muss natürlich auch auf die Höhe der Kreditzinsen geachtet werden.