Rentensteuerrechner

2016 erfolgt eine Rentenerhöhung. Etwa 70.000 Ruheständler zahlen fortan Steuern auf ihre Bezüge, da ihre Altersversorgung über dem steuerfreien Existenzminimum liegt. Schätzungen zufolge betrifft das jeden Fünften. Mit unserem Rentensteuer Rechner ermitteln Sie die Höhe der Versteuerung Ihrer Alterseinkünfte nach Rentenbeginn. Dazu geben Sie Ihren aktuellen Ruhestands-Einkünfte und die Summe Ihrer ersten Rentenzahlung in das Tool ein. Bei beiden Werten handelt es sich jeweils um Ihr erzieltes Bruttoeinkommen.


Steuerjahr
Veranlagung
Partner 1Partner 2
in Rente seit
Rente bei Rentenbegin (Brutto)
Rente Aktuell (Brutto)

   

Stell uns deine Frage. Wir antworten dir schnellstens...

Zusätzlich tragen Sie Ihr Eintrittsjahr zur Rente, das gewünschte Steuerjahr und die Veranlagung mit oder ohne Ehepartner ein. Rentensteuer berechnen mit dem Tool gestaltet sich einfach. Nach der Eingabe der jeweiligen Werte bestätigen Sie den Button „Berechnen“ und erhalten ein umfassendes Ergebnis.

Der Rentensteuer Rechner zeigt Ihnen an, ob Sie sich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten. Zusätzlich berechnet er die fällige Nachzahlung. Den steuerlichen Freibetrag ermittelt das Tool mithilfe des Zeitpunkts Ihrer ersten Rentenzahlung und deren Höhe. Ihre steuerliche Belastung ist abhängig davon, ob Ihre Einkünfte im Alter seit dem Beginn der Rente sanken oder stiegen.

 

Beispielrechnung als Verständnishilfe

Rentensteuer berechnen Sie mit unserem Tool mit der Eingabe weniger Werte. Zur Veranschaulichung fügen wir mehrere Beispielrechnungen ein. Sie geben Ihnen einen guten Überblick über die Ermittlung der Steuer und eine eventuell erforderliche Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Beispiel: Hartmut, 77 Jahre, unverheiratet, in Rente seit 2004, Rente beim Erreichen des Eintrittsalters: 1.000 Euro, Bezüge aktuell: 2.000 Euro, gewünschtes Steuerjahr: 2016.

Die Eingabe von Hartmut in den Rechner:

  • Steuerjahr: 2016
  • Veranlagung: einzeln
  • in Rente seit: vor 2005
  • Rente bei Rentenbeginn (Brutto): 1.000 Euro
  • Rente Aktuell (Brutto): 2.000 Euro

Die Ausgabe des Rechners:

  • Jahresrente (brutto): 24.000,00 €
  • Rentenfreibetrag: 6.000,00 € (50 %)
  • = Gesamteinkünfte: 18.000,00 €
  • Vorsorge-Aufwendungen: 2.580,00 €
  • Werbungskosten-Pauschale: 102,00 €
  • Sonderausgaben-Pauschale: 36,00 €
  • = steuerpflichtiges Einkommen 15.282,00 €
  • Steuererklärung für 2016 abgeben? Ja, Gesamteinkünfte > Grundfreibetrag (8.652,00 €)
  • Einkommenssteuer: 1.344,00 €
  • + Soli 73,92 €
  • = zu zahlende Steuern: 1.417,92 € (Kirchensteuer nicht berücksichtigt).

 

Das Beispiel näher beleuchtet

Hartmut erzielt eine Bruttojahresrente von 24.000 Euro. 50 Prozent der Alterssicherung versteuert er laut Gesetz. Der Rentenfreibetrag liegt bei 6.000 Euro. Somit erzielt er Gesamteinkünfte von 18.000 Euro. Davon abzuziehen sind die Beträge für den Vorsorgeaufwand (2.589,00 Euro), die Werbekosten-Pauschale (102,00 Euro) und die Sonderkosten-Pauschale (36,00 Euro). Sein steuerpflichtiges Einkommen beträgt nach Abzug 15.280,00 Euro. Damit liegt er über dem Grundfreibetrag von 8.652,00 Euro. Das erfordert die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2016. Die nachzuzahlende Einkommenssteuer beträgt für Hartmut 1.344,00 Euro zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 73,92 Euro. Daraus ergibt sich eine Summe von 1.417,92 Euro an Steuern. Die Kirchensteuer findet in der Berechnung keine Berücksichtigung.

 

Die Besteuerung der Altersversorgung seit dem Jahr 2005

Zwischen Renten und Ertragsteil oder Beamtenpension gibt es seit 2005 keine Unterschiede mehr in der Besteuerung. Das bedeutet, dass es in der Steuererklärung keine Differenzierung zwischen Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus privater Vorsorge oder aus der Vermietung von Immobilien mehr existiert. Als Ausgleich erfolgte eine steuerliche Begünstigung für Beträge, die der Pensionär im Lauf seines Lebens für die Altersvorsorge sparte. Die Höhe der Besteuerung ist abhängig vom Eintrittsjahr in die Rente, damit wirkt sich der Vorteil für alle Personen gleichermaßen aus. Rentensteuer berechnen Sie mithilfe unseres Tools.

 

Die Berechnung der Alterssicherung

Personen, die vor 2005 das Rentenalter erreichten, profitierten nicht von dem steuerlichen Vorteil. Die Regierung beschloss, ausschließlich 50 Prozent der Alterseinkünfte zu besteuern. Dadurch steigt der Anteil ab dem Jahr, in dem die Vergünstigung eintritt, um zwei Prozent. Ab 2012 fällt die jährliche Steigerung auf ein Prozent. Um nicht jedes Jahr nachzuberechnen, berechnet das Finanzamt aus dem anfänglichen Einkommen nach Renteneintritt und dem aktuellen Prozentsatz den Freibetrag. Dieser gilt lebenslang. Der Rentensteuer Rechner ermittelt den genauen Wert für Sie.

Die prozentuale Steuerbelastung steigt, wenn sich das Einkommen nach Eintritt in die Rente erhöht. Fällt das Einkommen, zahlt der Einkommens-Berechtigte durch einen gleichbleibenden Freibetrag weniger Steuern. Ist die Rente so gering, dass der Bezieher keine Abgaben zahlt, verzichtet das Finanzamt in einigen Fällen auf die Pflicht zur Steuererklärung.

 

Detaillierte Beispielberechnung für die Besteuerung der Alterssicherung 2016

Wir nehmen an, dass Herr Meyer seine erste Rente von 1.500 Euro im Jahr 2010 bezog. Sein Einkommen stieg bis 2016 auf monatlich 1.600 Euro. Daraus ermittelt das Finanzamt zunächst den Rentenfreibetrag.

Berechnung für den Rentenfreibetrag

Im Jahr 2010 betrug der steuerpflichtige Rentenanteil zum Eintritt ins Rentenalter 60 Prozent der maßgeblichen Alterssicherung von 1.500 Euro. 40 Prozent waren steuerfrei (600 Euro pro Monat). Dieser monatliche steuerfreie Betrag von 600 Euro entspricht 7.200 Euro jährlich. Das Finanzamt legte für alle darauf folgenden Jahre diese Summe als Rentenfreibetrag fest.

Berechnung der Gesamteinkünfte

Herr Mayer erzielt derzeit eine monatliche Rente von 1.600 Euro. Das entspricht einem Jahresbruttobetrag von 19.200 Euro. Davon zieht das Finanzamt 7.200 Euro Rentenfreibetrag ab. Sofern er keine weiteren Einkünfte bezieht, liegen seine gesamten Einkünfte bei 12.000 Euro.

Das zu versteuernde Einkommen ermitteln

Von seinen Gesamteinkünften setzt Herr Meyer weitere Kosten ab. Dazu zählen eine Werbekostenpauschale von 102 Euro und die Sonderausgabenpauschale in Höhe von 36 Euro. Zusätzlich macht er seine monatlichen Zahlungen zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung geltend. Das Finanzamt berücksichtigt dabei sämtliche Ausgaben für den Vorsorgeaufwand.

Herrn Meyers Auslagen für die Krankenkasse umfassten 7,3 Prozent zuzüglich 1,1 Prozent Zusatzbeitrag. Der Anteil für die Pflegeversicherung betrug 2,35 Prozent. Es ergeben sich 10,75 Prozent der Bruttorente für die Vorsorge. Das entspricht 2.202 Euro, die Herr Meyer von seinen Gesamteinkünften absetzt. Aus allen Angaben ergeben sich 9.798 Euro zu versteuerndes Einkommen. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.652 Euro. Damit liegen die Einkünfte weitaus höher. Herr Meyer ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Die Berechnung der Steuerschuld

Gemäß Einkommensteuer-Tarif beträgt Herrn Meyers Steuerschuld im Jahr 2016 173 Euro. Da die Einkommenssteuer gering ausfällt, zahlt er keinen Solidaritätszuschuss. Weiterhin wichtig ist, ob der Rentner Kirchensteuer zahlt. Je nach Bundesland betragen diese acht oder neun Prozent. Bei unserer Beispielperson lägen diese bei einer zusätzlichen steuerlichen Belastung von 13, 84 Euro oder 15,57 Euro. Die Steuerlast senkt Herr Meyer durch weitere absetzbare Kosten wie Sonderausgaben. Zu ihnen zählen die Kirchensteuer, Spenden und außergewöhnliche Belastungen wie eine Haushaltshilfe oder Krankheitskosten. Ihre persönliche Steuerbelastung ermitteln Sie mit dem Rentensteuer Rechner.

 

Steuererklärung erforderlich ja oder nein?

Die Besteuerung der Alterssicherung galt schon immer. Damals besteuerte der Staat ausschließlich den Ertragsanteil. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2002 die differenzierte Besteuerung des Ertragsanteils von Beamtenpensionen und Renten als verfassungswidrig. Es verstieß gegen den Gleichhaltungsgrundsatz des Grundgesetzes. Seit 2005 gibt es das Alterseinkünfte-Gesetz. Ob Sie eine Steuererklärung anfertigen, ist abhängig von Ihren Einkünften. Die Rentensteuer berechnen Sie mit unserem Tool.

 

Welche Renten sind abgabepflichtig?

Die Besteuerung gilt seit 2005 für die Erträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie für Renten als betrieblicher Altersvorsorge und private Alterssicherungen. Betroffen sind Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen und von berufsständischen Versorgungswerken. Hinzu kommt die nachgelagerte Besteuerung von Ruhegeld aus einer privaten kapitaldeckenden Lebensversicherung sowie die Waisen- und Witwenrente.

 

Die Entwicklung der Rentenbesteuerung?

Früher besteuerte das Finanzamt die Rente nach dem Lebensalter, in dem sie begann. Heute richtet sie sich ausschließlich nach dem Eintrittsdatum. Rentner, die vor 2005 in den Ruhestand traten, versteuern ihr Einkommen zu 50 Prozent. Der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2020 fallen somit 80 Prozent für die Versteuerung an. Ab 2021 erfolgt eine Erhöhung um jährlich ein Prozent. Im Jahr 2040 ist die gesamte Rente steuerpflichtig.

 

Was ist der Steuerfreibetrag?

Dabei handelt es sich um eine feste Summe, die nicht der Steuer unterliegt. Bei Renteneintritt legt das Finanzamt einen Steuerfreibetrag fest. Er gilt auf Lebenszeit unverändert. Neben der Alterssicherung des Steuerpflichtigen bleibt er in gleicher Höhe für die Hinterbliebenen, welche Witwen- oder Waisenrente nach seinem Tod erhalten, bestehen. Der Betrag richtet sich nach der prozentualen Entwicklung des für die Besteuerung fälligen Anteils.

2005 lag er bei 50, 2006 bei 48 und 2016 bei 28 Prozent. Der Freibetrag gilt als Gegengewicht zum besteuerbaren Anteil. Bei Hinterbliebenen ist er abhängig davon, ob der Verstorbene bereits in Rente war. Diesen übernehmen die Finanzämter. Anderenfalls legen sie ihn bei Berechnung der Waisen- und Witwenrente fest.

 

Welche Rentenhöhe erfordert die Besteuerung?

Über die Zahlung von Steuern entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Über den Steuerfreibetrag hinaus rechnet es verschiedene Frei- und Pauschalbeträge an. Erhalten Sie mehr als 1.500 Euro monatliche Ruhegeld erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für eine Nachzahlung. Das Finanzamt ermittelt die zu entrichtende Summe anhand Ihrer Einkommensteuererklärung. Die anfallende Abgabe ermitteln Sie vorab mit unserem Rentensteuer Rechner. Informieren Sie sich bei einem Steuerberater über Ihre Steuerpflicht, vor allem, wenn Sie weitere Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung erzielen.

 

Die Einkommensteuererklärung einreichen?

Das Finanzamt kennt die Höhe Ihres Einkommens aus Renten aufgrund des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens. Seit 2005 übermitteln die Rentenversicherungen, Versorgungswerke und die privaten Versicherer die Daten direkt an die zuständige Behörde. Die Einkommensteuererklärung geben Sie selbstständig ohne Aufforderung ab, um Strafen zu verhindern. Rentensteuer berechnen Sie mit unserm Tool. Aufgrund der Freibeträge fallen trotz Steuererklärung keine nachzahlbaren Steuern an. Ruheständler informieren sich vorab darüber, ob eine Steuerpflicht eintritt.