PKW Steuer
Wann ist die PKW Steuer fällig?
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz, kurz KraftStG, setzt die Fälligkeit der PKW Steuer mit dem §11 Abs. 1 auf einen bestimmten Zeitraum fest. Demnach ist jeder Fahrzeughalter dazu verpflichtet, die PKW Steuer für den Zeitraum von einem Jahr im Voraus zu entrichten. Die dafür zuständige Behörde ist das Finanzamt. Steuerpflichtig ist ein Fahrzeug ab dem ersten Tag der Anmeldung. Sollte die Anmeldung nicht zum Jahreswechsel erfolgt sein, so beträgt die PKW Steuer auf den Tag genau den Betrag für das restliche Jahr im Voraus und wird ab dem kommenden Jahr dann jeweils zum Jahreswechsel entrichtet. Nach einer, ebenfalls im Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgeschriebenen Sonderregelung, haben Fahrzeughalter auch die Möglichkeit, die PKW Steuer halbjährlich anstelle von ganzjährlich zu entrichten. Hierfür muss die fällige PKW Steuer jedoch über dem Gesamtbetrag von 500 Euro liegen. Im Falle einer halbjährlichen Entrichtung der Steuer wird dem Fahrzeughalter eine Gebühr von 3 % des Gesamtbetrages berechnet. Ähnlich verhält es sich mit PKW Steuern, die einen jährlichen Betrag über 1000 Euro aufweisen. Hier kann die PKW Steuer sogar vierteljährlich entrichtet werden. Der Zuschlag beträgt dann jedoch 6 % des Gesamtbetrages.
Was ist eigentlich die PKW Steuer?
Die Entstehungsgeschichte der PKW Steuer ist nahezu genau so alt wie die Existenz des PKWs selbst. Die erste Kraftfahrzeugsteuer trat in Deutschland bereits im Jahr 1922 in Kraft und trat die Hälfte der Steuereinnahmen an die Länder und die andere Hälfte an den Bund ab. Im Jahr 1949 wurde die Steuer dann vollständig den Ländern überlassen. Während die PKW Steuer heute wieder nach und nach in die Hände des Bundes gelegt werden soll. Der Sinn und Zweck ist mit den bereits im 17., 18. und 19. Jahrhundert erhobenen Straßen- und Wegsteuern vergleichbar, da es bei der Besteuerung von Fahrzeugen allem voran um eine Finanzierung der Straßenbauten, Aufrechterhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderen, vom Staat in die Hände genommenen Aufgaben im Verkehr geht.
Wofür wird eigentlich die PKW Steuer verwendet?
Den offiziellen Verlautbarungen des Staates nach dient die PKW Steuer allem voran der Ausbesserung oder Instandhaltung des bundesweiten Straßennetzes. So sollen von diesem Geld beispielsweise Straßenbauten und andere fällige Instandhaltungskosten finanziert werden. Auch die Regelung des Straßenverkehrs, durch beispielsweise Ampeln, Straßenschilder, Verkehrspolizei etc., soll von diesen Geldern mitgetragen werden. Dass es im deutschen Straßennetz manchmal dennoch an einigen Standards mangelt oder Straßen über lange Zeit hinweg nicht ausgebessert werden, liegt nicht unbedingt daran, dass der Staat durch die PKW Steuer zu wenige Einnahmen erzielt. Rein juristisch betrachtet ist der Staat aber auch nicht dazu verpflichtet, sämtliche Steuereinnahmen aus der PKW Steuer für das Straßennetz zu nutzen. Viel mehr besagt die gesetzliche Regelung, dass ein Großteil der Steuergelder dorthin fließen soll, wo gerade Bedarf ist. Weshalb es vorkommen kann, dass auch die Einnahmen durch die PKW Steuer an anderer Stelle zum Einsatz kommen als zum Zwecke des Straßennetzes und dieses dadurch wiederum vernachlässigt wird. Die genaue Verteilung der Steuereinnahmen hängt von dem jeweiligen Haushaltsplan der amtierenden Bundesregierung ab und unterliegt bei der Zuordnung der Steuergelder somit keinen festen Regelungen.
Wovon ist die PKW Steuer abhängig?
Lange Zeit war die Höhe der PKW Steuer von der Hubraumgröße des zu besteuernden Fahrzeuges abhängig. Mittlerweile handelt es sich hierbei jedoch um viele verschiedene Faktoren, die bei der Besteuerung berücksichtigt werden und für die Errechnung des genauen Betrages von Bedeutung sind. Einer der Faktoren ist das Alter des Fahrzeugs. Wobei hier allem voran auf das Baujahr und nicht die Erstzulassung geachtet wird. Ein immens bedeutender Faktor bei der Errechnung des Betrages ist der Emissionsausstoß des Fahrzeugs. Ebenfalls wichtig ist außerdem noch die Tatsache, ob das Fahrzeug mit Diesel oder Benzin betrieben wird. Dieselfahrzeuge unterliegen in der Regel einer höheren Besteuerung als Benzinfahrzeuge. Neben diesen drei wichtigen Kriterien werden bei der Besteuerung außerdem auch genauere Angaben zu dem Fahrzeug, wie beispielsweise das Modell oder der Hersteller, berücksichtigt.
Bei der PKW Steuer handelt es sich um eine der wichtigsten Steuern der Bundesrepublik Deutschland. Der eigene PKW muss bevor er auf die Straße darf, bei der KFZ Steuer Stelle angemeldet werden. In der Regel findet sich diese Stelle in jeder größeren Stadt. Das Finanzamt in Deutschland das auch Bundesministerium für Finanzen genannt wird, hat die Schirmherrschaft über die PKW Steuer. Mittlerweile hat dieser Vorsitz allerdings gewechselt und der Zoll ist seit diesem Jahr für die Steuern zuständig.
Wer ist für die Steuer zuständig und wie setzt sich diese zusammen?
Der Halter eines Fahrzeuges, also der Mensch, dessen Name in der Zulassungsbescheinigung steht, muss auch für die Steuer aufkommen. Diese muss jährlich im Voraus entrichtet werden und kann per Bankeinzug beglichen werden. Es gibt sehr viele unterschiedliche Arten das Fahrzeug zu zu lassen. Wer in Deutschland ein Auto besitzt und zulässt muss die Steuern dafür tragen.
Ausnahmen der Steuerfreiheit
Es gibt rote Kennzeichen. Diese dürfen für Prüfungsfahrten genutzt werden und an ein Fahrzeug angebracht werden. Wer dieses Kennzeichen verwendet, muss keine Steuer entrichten.
Wie kann ich sparen bei der Steuer?
Bei der Steuer sind verschiedene Dinge wichtig um einen korrekten Steuersatz zu bekommen. So spielt der Kohlendioxidausstoß des Autos eine große Rolle und auch der Hubraum des Autos. Wichtig ist auch die Abgasnorm des Fahrzeuges. Ein weiteres Kriterium für die Anmeldung ist, ob das Fahrzeug ein Diesel oder ein Benziner ist. All diese wichtigen Fakten müssen bei der Anmeldung oder Ummeldung eines Autos mit angegeben werden um alles korrekt abzuwickeln. Auch eine Freigrenze ist vorhanden bei der Entrichtung der Steuer. Am günstigsten kommen Halter von neuen KFZ in Sachen Steuer davon. Denn hier sind die Emissionswerte sehr gering und das Fahrzeug kann in einer günstigen Klasse eingestuft werden. Der Rußpartikelfilter kann nachgerüstet werden, um Steuern zu sparen. Wem sich die Möglichkeit anbietet, der sollte sie auch nutzen, denn nur so kann die Umwelt geschont werden und zusätzlich noch bares Geld in der Tasche bleiben.
Wer ist von der Steuer befreit?
Polizeifahrzeugen und Zollfahrzeuge müssen keine Steuern entrichten. Auch Feuerwehrfahrzeuge sind von der Steuer befreit ebenso wie Fahrzeuge die Kranke befördern und für den Wegebau eingesetzt werden. Weitere Fahrzeuge sind die, von der Straßenreinigung. Es gibt auch Möglichkeiten Omnibusse von der Steuer zu befreien. Ebenso wie Zugmaschinen und Fahrzeuge, landwirtschaftlich eingesetzt werden. Wer sich entscheidet, ins Schaustellergeschäft zu wechseln, sollte wissen, dass auch diese Fahrzeuge von der Steuer befreit sind. Behinderte Menschen, die dennoch in der Lage sind ein KFZ zu führen, können Steuervergünstigungen erhalten.