Pfändungsrechner
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Die Pfändung bzw. die Lohnpfändung ist wohl das schlimmste das einen passieren kann. Doch bevor es zu einer Pfändung kommt, müssen selbstverständlich einige wesentliche Rechtsgrundlagen und Gesetze eingehalten werden. Fest steht, dass nicht jeder gepfändet werde kann und auch nicht darf. Die Pfändung ist der letzte Weg, damit die Gläubiger (Banken und Kreditinstitute) an das Geld gelangen. Der Gläubiger muss natürlich im Vorfeld viele Voraussetzungen erfüllen, bevor es zu einer Lohnpfändung kommen kann.
Wird sofort gepfändet?
Nein, natürlich wird nicht nach der ersten versäumten Rate gepfändet. Fest steht, dass die Banken natürlich auch nicht das Geld verschenken und es wieder zurück haben möchten. Die Pfändung ist auch für die Bank der letzte Ausweg an das geliehene Geld zu gelangen. Zuerst sollte natürlich das Gespräch mit dem Berater gesucht werden und nach einem eventuellen Ausweg gefragt werden. Bevor die Banken und Kreditinstitute eine Lohnpfändung durchführen können, müssen selbstverständlich Mahnschreiben an den Kunden nachweislich versendet werden. Reagiert der Hauptschuldner auf diese Nachrichten und Mahnungen nicht, wird beim zuständigen Amtsgericht ein „vollstreckbarer Titel“ beantragt. Dieser beinhaltet einen Überweisungs- und Pfändungsbeschluss. Dieser vollstreckbare Titel, ist eine Voraussetzung für eine Lohn- bzw. Gehaltspfändung. Wird das Gehalt gepfändet, so wendet sich der Gläubiger direkt an den Arbeitgeber.
Die Beträge sind genau geregelt
Kommt es zu einer Lohn- oder Gehaltspfändung, so gibt es hier ebenfalls sehr strenge Richtlinien, an die sich alle Beteiligten halten müssen. Hierfür wird eine sogenannte Pfändungstabelle herangezogen. Diese können ganz einfach online eingesehen werden. Im Jahr 2013 wurde der Pfändungsfreibetrag mit EUR 1.029,99 festgelegt. Zu beachten ist, dass dieser Freibetrag je nach derzeitiger Lebenssituation und Haushalt enorm angehoben werden können. Zudem können gegebenenfalls auch Wertgegenstände durch einen Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Doch der Gerichtsvollzier kann nicht alle Wertsachen an sich nehmen. Auch hier gibt es Regeln und Bedingungen. Ein Fahrzeug etwa, darf in den seltensten Fällen gepfändet werden und auch der Fernseher darf nicht immer vom Gerichtsvollzieher als Pfand herangezogen werden. Schmuck hingegen, wird fast immer zur Abdeckung von Schulden gepfändet.
Darf jeder Pfänden?
Jede Person oder auch Einrichtung die im Besitz eines rechtsgültigen vollstreckbaren Titels ist, darf auch eine Pfändung durchführen. Daher ergibt sich der Schluss, dass auch Privatpersonen eine Pfändung durchführen können.
Der Pfändungsrechner
Damit festgestellt werden kann ob bei Ihnen das Gehalt auch gepfändet werden kann bzw. darf, gibt es einen kostenlosen Pfändungsrechner. Hier müssen Sie einfach Ihr derzeitiges Nettogehalt anführen und ob es im Haushalt unterhaltspflichtige Personen gibt. Als Beispiel wird ein Nettoeinkommen von EUR 1.500,00 angegeben und insgesamt zwei Personen die unterhaltspflichtig sind. Das Ergebnis lautet: Es darf bei Ihnen nichts gepfändet werden, da derzeitige Pfändungsfreibetrag sich auf EUR 1.632,94 beläuft.
Häufig gestellte Fragen
Wann darf eigentlich gepfändet werden?
Häufig gestellte Fragen
Wann darf eigentlich gepfändet werden?
Die Kontopfändung bzw. die Pfändung direkt beim Arbeitgeber ist das letzte Mittel eines Gläubigers, damit er an sein Geld kommt. Der Gläubiger muss eine ganze Reihe an Voraussetzungen erfüllen, bevor er überhaupt pfänden darf. Grundsätzlich muss er den Schuldner anmahnen. Erst nach den erfolgten Mahnungen, auf welche der Schuldner nicht reagiert hat, kann er beim zuständigen Amtsgericht einen sogenannten „vollstreckbaren Titel“ und einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Der vollstreckbare Titel ist eine Grundvoraussetzung für die Kontopfändung. Neben dem vollstreckbaren Titel muss der Gläubiger natürlich wissen, wo der Schuldner sein Girokonto führt. Alternativen zur klassischen Kontopfändung sind, wie oben bereits erwähnt, Lohn- und Gehaltspfändungen. Bei einer Lohn- und Gehaltspfändung wendet sich der Gläubiger mit dem vollstreckbaren Titel bzw. dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss direkt an den Arbeitgeber des Schuldners, welcher die pfändbaren Beträge schließlich an den Gläubiger abführt. Öffentliche Einrichtungen müssen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht beim Amtsgericht beantragen. In diesem Fall erfolgt die Ausstellung direkt durch die Mitarbeiter der öffentlichen Hand.
Was darf gepfändet werden?
Bei der Pfändung muss zwischen Geldvermögen und sonstigen Vermögen unterschieden werden. Im Bereich einer Kontopfändung bzw. bei der Pfändung von Löhnen und Gehältern sind die pfändbaren Beträge genau geregelt. Sie sind in der sogenannten „Pfändungstabelle“ zusammengefasst und können online eingesehen werden. Im Jahr 2013 verfügt jeder Verbraucher über einen Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1029,99 EUR. Die Pfändungsfreibeträge können jedoch, je nach Haushalt und persönlicher Lebenssituation, stark ansteigen. Betroffene Verbraucher sollten beim zuständigen Amtsgericht entsprechende Nachweise einreichen und so den individuellen Freibetrag ermitteln und erhöhen lassen. Werden Schuldner hingegen von einem Gerichtsvollzieher aufgesucht, gelten andere Regelungen. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass alle Gegenstände, die der Informationsbeschaffung dienen, nicht gepfändet werden dürfen. Dazu können zum Beispiel Radio und Fernseher gezählt werden. Auch das Auto darf unter bestimmten Umständen nicht gepfändet werden. Schmuck hingegen kann fast ausnahmslos gepfändet werden. Auch sämtliche Unterhaltungsmedien können vom Gerichtsvollzieher gepfändet und liquidiert werden.
Wer darf überhaupt Pfänden?
Grundsätzlich darf jede Person oder Einrichtung pfänden, die einen vollstreckbaren Titel erwirkt und einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten hat. Diesen Unterlagen muss natürlich eine entsprechende Forderung zugrunde liegen. Aus dieser Tatsache ergibt sich, dass auch Privatpersonen ein Konto pfänden können. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Pfändung, sofern im Zuge eines Mietverhältnisses Rückstände vorhanden sind. Neben Privatpersonen können jedoch vor allem auch öffentliche Einrichtungen pfänden. Die Pfändung durch öffentliche Einrichtungen ist weniger aufwändig. Aus diesem Grund vergeht von der Mahnung bis zur Pfändung weniger Zeit. Als Beispiel kann hier die Pfändung durch das Finanzamt angeführt werden.
Was kann ich gegen einen Pfändung unternehmen, wenn ich der Meinung bin dass diese ungerechtfertig ist?
Wird ein Konto oder der Lohn ungerechtfertigt gepfändet, so sollte sofort gehandelt werden. Neben der sofortigen Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos sollten Verbraucher einen Anwalt aufsuchen und Widerspruch gegen die ungerechtfertigte Pfändung einlegen. Es ist in diesem Fall jedoch ratsam, schnell zu handeln, da die Banken angehalten sind, die pfändbaren Beträge abzuführen. Mit einem Widerspruch kann die Pfändung, sofern sie ungerechtfertigt ist, aufgehoben werden.