Pendlerpauschale
Kann sich die Pendlerpauschale verändern?
Die Entfernungspauschale, welche auch unter dem Namen „Pendlerpauschale“ bekannt ist, wird von vielen Arbeitnehmern zur Senkung des zu versteuernden Einkommens genutzt. Die Pendlerpauschale kann von der Bundesregierung gesetzlich verändert werden. Die wenigsten Menschen wissen, dass es die Entfernungspauschale schon über 100 Jahre gibt. Schon um 1900 wurde eine entsprechende Pauschale eingeführt. Seit dieser Einführung wurde sie aus verschiedenen Gründen bereits mehrfach geändert. Im Jahr 1955 betrug die Pendlerpauschale zum Beispiel 0,50 DM. In den darauffolgenden Jahren wurde sie jedoch gesenkt, da sich das Verkehrsaufkommen stark erhöhte. Im Jahr 1994 konnten Arbeitnehmer beispielsweise 0,70 DM pro Kilometer in ihrer Steuererklärung ansetzen. Die heutige Pendlerpauschale in Höhe von 0,30 EUR pro Kilometer ist seit 2004 gültig. Im Jahr 2012 forderten mehrere Experten eine Anhebung der Pendlerpauschale. Die Experten begründeten ihre Forderung mit höheren Kosten für die Nutzung von Autos und steigenden Benzinpreisen. Die Bundesregierung lehnte diese Forderung jedoch ab, sodass weiterhin die Pauschale in Höhe von 0,30 EUR gilt. Dieser Betrag kann jedoch jederzeit von der Regierung erhöht oder gesenkt werden.
Warum wurde die Pendlerpauschale eingeführt?
Die Einführung der Pendlerpauschale erfolgte in seinen Grundzügen bereits im Jahr 1900. Damals konnte den Autos jedoch noch keine so große Bedeutung beigemessen werden. Aus diesem Grund beschränkte sich die Pauschale auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die Einführung der Pendlerpauschale erfolgte, da Arbeitnehmer für den Weg zur Arbeit Kosten auf sich nehmen müssen. Werden diese Kosten nicht von den Arbeitnehmern getragen, können sie den Beruf nicht ausüben. Aus dieser Tatsache ging die Forderung nach einer finanziellen Entschädigung für den Weg zur Arbeit hervor. Dieser Forderung kamen die Gesetzgeber schließlich nach, sodass eine Entfernungspauschale eingeführt wurde. Durch das steigende Verkehrsaufkommen wurde die Pauschale schließlich auf Autos erweitert und immer wieder an die aktuellen Entwicklungen angepasst.
Wen betrifft die Pendlerpauschale, und wann?
Die Pendlerpauschale betrifft grundsätzlich alle Menschen, die zwischen ihrer Wohnung und dem Arbeitsort pendeln müssen. Die Pendlerpauschale gilt ab dem ersten Kilometer und kann von jedem Arbeitnehmer angesetzt werden. Sie ist jedoch keineswegs auf Autofahrer beschränkt. Auch Fußgänger können die Pendlerpauschale ansetzen. Menschen, die regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen, haben ebenfalls die Möglichkeit, die Pendlerpauschale zu nutzen. Jedoch muss bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein Pauschalbetrag in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hatte zwischenzeitlich festgelegt, dass die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer angesetzt werden darf. Diese gesetzliche Regelung wurde jedoch für verfassungswidrig erklärt, sodass die Pauschale wieder ab dem 1. Kilometer angesetzt werden kann. Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen, können die Pendlerpauschale jedoch nicht nutzen. Im Rahmen der Einkommensteuerklärung haben alle betroffenen Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Pauschale zur Minderung ihrer Steuerlast zu nutzen.
Wer profitiert von der Pendlerpauschale?
Es kann gesagt werden, dass alle Arbeitnehmer von der Pendlerpauschale profitieren, die mindestens einen Kilometer zwischen ihrer Wohnung und ihrem Arbeitgeber zurücklegen müssen. Die Pendlerpauschale gilt ab dem ersten Kilometer. Jedoch werden immer nur volle Kilometer berücksichtigt. Ab dem Jahr 2013 profitieren auch Teilzeitkräfte, die mindestens einmal wöchentlich arbeiten, von der Pendlerpauschale.
Was ist die Pendlerpauschale?
Als Pendlerpauschale wird die Eegstrecke benannt, die von der Wohnung zur Arbeitsstelle führt. Diese Pauschale ist bei der Steuererklärung abzusetzen und die Ausgaben dafür werden einem wieder praktisch angerechnet. In der Regel handelt es sich dann dabei um einen entfernten Arbeitsort. Ebenfalls absetzen kann man die Kilometerpauschale. Die Fahrtkosten für die Fahrten bezahlt man erst von seinem Einkommen und gibt dieses dann als Pauschale bei der Steuerklärung an. Auch wenn man öffentliche Verkehrsmittel nutzt, können diese Kosten abgesetzt werden. Diese Pauschalen sind von dem Gesetzgeber bestimmt. Die Entfernungspauschale zählt grundsätzlich zu den Werbungskosten.
Wozu braucht man die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale ist jedem nützlich, der einen langen Arbeitsweg zu seiner Arbeitsstätte hat, viele Kilometer am Tag fährt und das alle Arbeitstage im Monat. Es sollte allerdings wenn möglich die kürzeste Straßenverbindung gewählt werden. Diese Pauschale wird ebenfalls in den Steuertipps aufgeführt, denn unter bestimmten Umständen bekommt man dafür eine beachtenswerte Summe am Ende des Jahres angerechnet und rückerstattet. Für eine Sammelbeförderung kann der Betreffende allerdings keine Pauschale geltend machen, da er die Entfernungskilometer nicht selber finanziert. Der Fahrer des Verkehrsmittels einer solchen Beförderung kann nicht die gesamten Ausgaben angeben, da er von den Mitfahrern für gewöhnlich einen Anteil zurückerhält.
In welcher Branche wird die Pendlerpauschale benötigt?
Diese Pauschale gilt für jede Branche, ob für einen Bäcker oder einen Mechatroniker. Aber auch wenn man für ein Unternehmen ständig an anderen Orten sein muss, kann man diese Pauschale bei der Lohnsteuer angeben. Auch Selbstständige können die Entfernungspauschale, wie es korrekt heißt, in Anspruch nehmen. Es ist unabhängig davon, wie man zu seinem Arbeitsplatz kommt, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Motorrad. Auch die Höhe der tatsächlichen Anwendungen spielt dabei keine gewichtige Rolle. Eine Ausnahme wird nur für die Nutzung per Flugzeug gemacht oder mit einem Taxi. Die Höchstgrenze der Pauschale bei der Lohnsteuer liegt bei 4.500 EUR im Kalenderjahr. Es können auch höhere Beträge angegeben werden, aber diese müssen glaubhaft bei der Steuer belegt werden. Auch die Zweitwohnung des Betreffenden ist maßgeblich für die Pauschale, sie muss regelmäßig genutzt werden und nicht nur hin und wieder. Vom BFH wurde am 18.4.13 entschieden (Az. VIR 29/12), dass auch für wöchentliche Familienheimfahrten aufgrund der doppelten Haushaltsführung, diese Pauschale in Anspruch genommen werden kann. Selbst wenn für diese Fahrten keine Kosten entstanden sind.
Des Weiteren gilt
Sollte der Arbeitsweg weniger als 20 Kilometer betragen und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für mehr als die Hälfte des Weges zumutbar sein, oder gar mit einem Firmenbus gefahren werden kann und keine privaten Fahrzeuge genutzt werden müssen, kann die Entfernungspauschale nicht in Anspruch genommen werden.