Lohnsteuerrechner
Sie überlegen, sich selbstständig zu machen oder Sie wollen sich genauer über die Höhe Ihrer Lohnsteuer informieren? Der Hilfreiche-Tools-Lohnsteuerrechner kann Ihnen dabei helfen.
Für die Ermittlung der Lohnsteuer wird nur Ihre Steuerklasse und das Bruttoeinkommen pro Monat benötigt.
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Lohnsteuer berechnen
In Deutschland ist grundsätzlich jede Art von Einkommen steuerpflichtig, sei es aus selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder Renten. Die Lohnsteuer ist eine Art von Einkommensteuer auf den Arbeitslohn eines Arbeitnehmers. Jedoch wird die Lohnsteuer nicht vom Arbeitnehmer direkt eingezahlt. Sie wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Wie der Lohnsteuerrechner funktioniert
Als Arbeitnehmer müssen Sie also nicht selbst Ihre Lohnsteuer berechnen und einzahlen, Ihr Gehalt am Konto ist bereits netto. Jedoch können Sie mithilfe des Lohnsteuerrechners feststellen, ob die Höhe Ihres Lohnsteuerabzugs gerechtfertigt ist. Für die Ermittlung Ihrer Lohnsteuer benötigen wir nur Ihre Steuerklasse und ihr Bruttoeinkommen pro Monat.
Eine einfache Lohnsteuerberechnung
Um den Rechner zu nutzen, geben Sie in das erste Feld neben „Bruttoeinkommen je Monat“ Ihren Bruttolohn in Euro laut Ihrer Lohnabrechnung ein (zum Beispiel 2.000). Darunter wählen Sie Ihre Steuerklasse mittels Drop-Down-Menü im Feld „Steuerklasse“ aus. Zum Beispiel wählen wir die Steuerklasse „III“. Wenn Sie den Button „Berechnen“ auf der unteren Seite des Eingabeformulars drücken, erscheint im großen mittleren Feld das Ergebnis:
„Die Lohnsteuer beträgt 36,83 Euro im Monat.“
Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin, dass diese Berechnung für das Jahr 2017 rein zur Information dient und kein Rechtsanspruch daraus abgeleitet werden kann. Denn wie bereits erwähnt, ist der Arbeitgeber und nicht Sie als Arbeitnehmer für die korrekte Abwicklung der Lohnsteuerpflicht verantwortlich.
Sie können diese Daten auch mit dem Button „Drucken“ ausdrucken lassen. Mit dem Button „Facebook“ können Sie alle Ihre Freunde auf den kostenlosen Lohnsteuerrechner aufmerksam machen.
Die Bedeutung der Lohnsteuer
Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine Vorauszahlung der Einkommensteuer, auch Quellensteuer genannt, die auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland angewendet wird. Zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören alle Einnahmen eines Arbeitnehmers aus einem Dienstverhältnis. Auch Alters- oder Invaliditätsbezüge und Versorgungsbezüge von Hinterbliebenen eines verstorbenen Dienstnehmers (abzüglich der jeweiligen Freibeträge) sind steuerpflichtig. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder das Arbeitslosengeld I sind jedoch steuerfrei.
Berechnet wird die Höhe der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber in Verbindung mit den Angaben auf der Lohnsteuerkarte. Der Jahresarbeitslohn ist die Basis zur Berechnung der Lohn- oder Einkommensteuer, unter Berücksichtigung diverser Lohnsteuerabzugsmerkmale. Dieser Jahressteuerbetrag ist die Summe, die ein Arbeitnehmer zahlen müsste, wenn ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt würden. Der Jahressteuerbetrag wird beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. bei der Steuerklärung durch den Arbeitgeber so berechnet, dass er genau der gesetzlich vorgeschriebenen Besteuerung des Jahresarbeitslohns entspricht. Ein Arbeitnehmer, der ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, muss also keine Einkommensteuererklärung abgeben. Jedoch gibt es Fälle, wo eine freiwillige Einkommensteuererklärung beim örtlichen Finanzamt sinnvoll ist.
Wann freiwillig Einkommenssteuererklärung einreichen?
- Wenn Arbeitnehmer mehr als einen Dienstgeber haben
- Wenn Arbeitnehmer nicht ununterbrochen im Jahr beschäftigt sind
- Wenn von der Steuer abziehbare Ausgaben getätigt wurden
- Wenn sich die Grundlage für Freibeträge und Lohnsteuerabzugsmerkmale ändert (z. B. Geburt eines Kindes, Eheschließung oder Scheidung)
- Wenn weitere Steuerermäßigungen geltend gemacht werden sollen (z. B. haushaltsnahe Dienstleistungsverhältnisse)
Was sind Lohnsteuerabzugsmerkmale?
Die Steuerklasse, Kinderfreibeträge und ein Zusatzbeitrag wie etwa die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinschaft beeinflussen die Steuerklasse und sind daher Merkmale für einen Lohnsteuerabzug. Derartige Lohnsteuerabzugsmerkmale erfahren die Finanzbehörden über die Meldebehörden. Die Finanzbehörde speichert diese Daten als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (abgekürzt ELStAM). Diese können dann vom Dienstgeber abgerufen und zur Lohnsteuerberechnung des jeweiligen Arbeitnehmers verwendet werden.
Die Berechnung der Lohnsteuer
Jeder Arbeitnehmer, der einen Lohn bzw. ein Gehalt empfängt, muss eine Steuer zahlen, welche vom Arbeitgeber als Lohnsteuer vom Arbeitslohn abgezogen und beim Finanzamt eingezahlt wird. Die Berechnung der Lohnsteuer hängt von einigen Komponenten ab. Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen pro Monat ist, umso höher ist auch die zu zahlende Steuer.
Ein wichtiges Kriterium ist die Lohnsteuergruppe, angegeben auf der Lohnsteuerkarte eines Angestellten. Durch diese Lohnsteuerklasse ist jedem Arbeitgeber bekannt, wie viel Geld er jeden Monat vom Gehalt (brutto) seiner Angestellten an das zuständige Finanzamt abführen muss. Die Lohnsteuergruppe wird von Einkommenshöhe und Freibeträgen beeinflusst und kann nicht individuell ausgewählt werden. Sollten Freibeträge vorhanden sein, dann mindern diese Abzüge die gesamte Steuerlast. Für jedes Kind wird beispielsweise ein Kinderfreibetrag angerechnet. Auch können regelmäßige Werbungskosten durch den Arbeitnehmer auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sein und eine Lohnsteuerermäßigung bewirken. Im Gegenzug wird dann die Steuerrückerstattung geringer.
Die sechs Lohnsteuerklassen
In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen und dem Einkommensteuergesetz § 38b entsprechend wird jeder Lohnempfänger der richtigen Lohnsteuerklasse zugeordnet. Die Höhe der zu berechnenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich unter anderem nach der jeweiligen Steuerklasse. Die jeweilige Steuergruppe ist auf der Lohnsteuerkarte jedes Arbeitnehmers vermerkt.
Meist trifft die erste Steuergruppe der Lohnsteuertabelle zu, welche alleinstehende Lohnempfänger und verwitwete Arbeitnehmer betrifft sowie getrennt lebende Ehepaare, deren Partner zum Beispiel dauerhaft im Ausland leben. Am wenigsten Lohnsteuer wird in der zweiten Lohnsteuergruppe fällig, die für alleinstehende Personen mit einem Kind gedacht ist, wenn das Kind ein Anrecht auf Kindergeld hat.
Für verheiratete Arbeitnehmer ist die dritte, vierte und fünfte Steuergruppe vorgesehen, in welchen unterschiedliche Faktoren, wie etwa das Beschäftigungsverhältnis des Ehepartners, die Einreihung in die jeweilige Gruppe beeinflussen.
Die sechste Gruppe betrifft Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern.
Wissenswertes zu Einkommens- und Lohnsteuer
- Der Berechnung der Einkommens- und Lohnsteuer liegt §32a des Einkommenssteuergesetzes zugrunde
- Die Höhe des zu versteuernden Einkommens beruht auf dem Bruttolohn oder Bruttogehalt
- Die einzelnen Steuerklassen sind stets als römische Zahlen angegeben
- Für geringfügig Beschäftigte kann die Lohnsteuer pauschal einkalkuliert werden
- Laut Rechenvorschriften wird bei zu versteuerndem Einkommen auf ganze Euro abgerundet
- Die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung ist stets der 31. März des nächsten Jahres
Weitere Online-Planer von Hilfreiche-Tools.de
Hilfreiche Tools bietet Ihnen neben diesem Steuerrechner zahlreiche weitere Onlinerechner an. Nutzen Sie beispielsweise den praktischen Gehaltsrechner, um anhand der Steuerklasse sowie des Bruttoeinkommens Ihr monatliches oder jährliches Nettoeinkommen zu berechnen. Auch der Stundenlohnrechner ist ein Schnellrechner, mit dem Sie innerhalb weniger Minuten Ihren Stundenlohn ermitteln.
Mit unserem Krankengeldrechner können Sie auch das Ihnen zustehende Krankengeld ermitteln. Diesbezüglich spielen beispielsweise die Einkommensgrenzen eine wichtige Rolle.
Quellen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/
Wichtig: Den Lohnsteuer-Rechner sowie alle in diesem Artikel enthaltenen Informationen haben wir zwar gründlich recherchiert, aber wir erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir beantworten gerne Fragen zum Lohnsteuer-Rechner, übernehmen jedoch keinerlei Haftung, Verantwortung und Gewährleistung für die Ergebnisse.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Lohnsteuer?
Gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) ist in Deutschland jede natürliche Person, die über ein Einkommen verfügt, verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen. Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine Form der Einkommenssteuer, sie stellt also keine eigene Steuerart dar. Die Finanzämter behandeln die Lohnsteuer wie eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, die jeder Berufstätige auf sein zu versteuerndes Einkommen zu zahlen hat. Nach Paragraf 42d des Einkommensteuergesetzes ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer richtig zu berechnen und an die zuständigen Finanzbehörden weiterzuleiten. Falls der Arbeitgeber sich verrechnet oder falls er einen zu geringen Betrag für die Lohnsteuer an das Finanzamt überweist, kann er dafür rechtlich belangt und bestraft werden.