Lohnsteuer
Wer muss die Lohnsteuer zahlen?
Lohnsteuer muss in Deutschland jeder angestellte Arbeitnehmer zahlen, der über ein Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit verfügt. Rechtlich gesehen ist der Arbeitnehmer der Schuldner der Lohnsteuer. Allerdings ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Höhe der Lohnsteuer eines jeden Arbeitnehmers zu berechnen. Der Arbeitgeber muss die errechnete Lohnsteuer vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer abziehen. Anschließend muss eine Überweisung der eingehaltenen Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt erfolgen. Dazu muss der Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteueranmeldung vornehmen und die Lohnsteuer seiner Mitarbeiter fristgerecht an die Finanzbehörde abführen.
Für die Einhaltung der Fristen ist die Höhe der Lohnsteuer, die ein Arbeitgeber im Vorjahr angemeldet hat, ausschlaggebend. Eine jährliche Lohnsteueranmeldung erfolgt bei Beträgen von weniger als 1.000,00 Euro, während für einen Gesamtbetrag zwischen 1.000,00 Euro und 4.000,00 Euro eine vierteljährliche Anmeldung erfolgen muss. Bei einem Lohnsteuerbetrag von mehr als 4.000,00 Euro im Vorjahr muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer monatlich anmelden und abführen.
Wer profitiert von der Lohnsteuer?
Zunächst zahlen die Arbeitgeber bis zum zehnten Arbeitstag nach der Lohnsteueranmeldung die eingehaltene Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt. Die Finanzbehörden leiten die Steuern dann weiter an den Staat. Da es sich bei der Lohnsteuer um eine Gemeinschaftssteuer handelt, verteilt der Staat die Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Die Lohnsteuereinnahmen verbleiben zu 42,5 % beim Bund, weitere 42,5 % erhalten die Länder und die restlichen 15 % werden an die Gemeinden verteilt. Von den Steuerzahlungen profitieren im weiteren Verlauf alle Bürger, weil die Steuereinnahmen für viele öffentliche Zwecke, wie zum Beispiel für Schulen, für Kindergärten, für den Straßenbau, für Krankenhäuser oder auch für kulturelle Einrichtungen verwendet werden.
Es profitieren daher weder der Arbeitgeber noch das Finanzamt oder der Staat von der Lohnsteuer, sondern sie kommt am Ende allen Bundesbürgern zugute. Somit finanzieren die Berufstätigen in der Bundesrepublik Deutschland viele soziale, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, die allen Bürgen nutzen.
Wie ist die prozentuale Entwicklung der Lohnsteuer?
Die Höhe der Lohnsteuer wurde in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer wieder angepasst. So betrug der geringste Lohnsteuersatz, auch Eingangssteuersatz genannt, in den Jahren 1958 bis 1964 20 % und er sank von 1965 bis 1974 auf 19 %. Für den langen Zeitraum von 1975 bis 1989 waren 22 % Lohnsteuer als Mindestleistung zu zahlen, bevor von 1990 bis 1995 erneut eine Senkung auf 19 % folgte. In den Jahren 1996 bis 1998 kam es zu einem Anstieg auf 25 %, der Prozentsatz wurde anschließend im Jahr 1999 auf 23,9 % und für das Jahr 2000 auf 22,9 % gesenkt. In den Jahren 2001 bis 2003 mussten die Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 19,9 % Lohnsteuer zahlen, bis für das Jahr 2004 eine Senkung auf 16 % erfolgte. Seitdem sank der Eingangssteuersatz noch weiter auf 15 % für die Jahre 2005 bis 2008 und schließlich auf 14 % seit dem Jahr 2009. Der Spitzensteuersatz, also der höchste Steuersatz, den ein Arbeitnehmer an Lohnsteuer zu zahlen hat, betrug von 1958 bis 1974 53 % und stieg in den Jahren 1975 bis 1987 auf 56 % an. 1990 bis 1999 erfolgt wieder eine Senkung auf 53 % und für das Jahr 2000 waren 51 % als Spitzensteuersatz fällig. In den Jahren 2001 bis 2003 mussten Besserverdienende einen Spitzensteuersatz von 48,5 % zahlen, 2004 erfolgte eine Senkung auf 45 %. In den Jahren 2005 bis 2006 galt ein Spitzensteuersatz von 42 %, der seit dem Jahr 2007 nur noch bei einem Einkommen bis zu 250.000,00 Euro gilt. Seitdem gibt es die sogenannte Reichensteuer in Deutschland, die hohe Einkommen mit einem Spitzensteuersatz von 45 % belegt.
Wie viel kostet mich die Lohnsteuer?
Je mehr ein Arbeitnehmer verdient, umso höher fällt der Betrag aus, den er für die Lohnsteuer bezahlen muss. Die Berechnungsgrundlage ist das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Allerdings erfolgt ein Abzug bestimmter Freibeträge, die sich aus den Lohnsteuerklassen der Arbeitnehmer ergeben. Die Lohnsteuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, die bis zum Jahr 2010 in Papierform ausgestellt wurde. Seitdem gilt ein elektronisches Verfahren für die Lohnsteuerkarten, das aber noch mit einigen technischen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Daher sind die ausgestellten Lohnsteuerkarten zum Teil noch immer gültig. Das Einkommenssteuergesetz unterteilt die Arbeitnehmer in sechs verschiedene Lohnsteuerklassen, wobei für jede Lohnsteuerklasse ein anderer Steuersatz für die Lohnsteuer gilt. Auf der Lohnsteuerkarte können auch Freibeträge eingetragen werden, zum Beispiel wegen einer Behinderung. Der Arbeitgeber muss diesen Freibetrag vom Bruttolohn abziehen, bevor er die Lohnsteuer berechnet.
Worauf muss ich die Lohnsteuer zahlen?
Lohnsteuer wird immer auf das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers gezahlt. Zu dem Bruttogehalt zählen auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, eine eventuell gezahlte Umsatzbeteiligung, die Arbeitgeberbeiträge zu vermögensbildenden Leistungen sowie Sachbezüge für Verpflegung oder Unterbringung des Arbeitnehmers. Von dem berechneten Bruttolohn werden die Steuerfreibeträge des Arbeitnehmers abgezogen. Auch eine Altersentlastung für Angestellte und Arbeiter, die 64 Jahre alt sind sowie Versorgungsfreibeträge werden von dem Bruttoeinkommen abgezogen.
Was ist die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist in Deutschland als Grundlage durch §38 des Einkommensteuergesetzes zu sehen und laut §19 des gleichen Gesetzes sind auch Nicht-Selbstständige dazu verpflichtet, ihre Bezüge zu versteuern. Der Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer. Das Gesetz weist die Lohnsteuer als eine direkte Besteuerung aus. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung zu erstellen und abzugeben. Die Höhe der Steuer ist abhängig von der Lohnsteuerklasse. Diese besteht aus einem sechsstufigen System. Hierbei kommt es dann auch wieder auf den Familienstand an. Die Lohnsteuerklasse wird dem Steuerpflichtigen schriftlich vom Finanzamt mitgeteilt. Aufgrund der jeweiligen Steuerklasse wird in einem monatlichen Rhythmus von dem Bruttolohn des Arbeitnehmers der Lohnsteuerabzug über die Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag bei der Lohnabrechnung abgezogen. Sollte eventuell ein Freibetrag geltend gemacht werden können, wird dieser dem Arbeitnehmer ebenfalls mittels der Lohnsteuerkarte schriftlich. Seit dem Jahr 2005 gibt es einen Grundfreibetrag in Höhe von 7664 Euro. Dieser steht jedem Partner in einer Ehegemeinschaft zu. Ebenfalls gibt es einen Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920 Euro, einen Pauschalbetrag über 36 Euro und eine sich nach dem Bruttolohn gestaltete Vorsorgepauschale.
Wozu benötigt man die Steuer?
Die Lohn- und Einkommenssteuer ist die Haupteinnahmequelle des Staates. Von diesen Einnahmen werden die Ausgaben für die Bereiche Infrastruktur, Kultur, Bildung, Verteidigung und Gesundheit, wie auch verschiedene andere, vorgenommen. Ohne diese Einnahmen wäre die Unterstützung dieser Bereiche nicht möglich. Abhängig von der Lohnsteuerklasse muss jeder seinen Satz von der Steuer bezahlen.
In welcher Branche wird die Lohn- und Einkommenssteuer benötigt?
Die Steuern werden in den verschiedenen Branchen, in denen ein Arbeitnehmer tätig ist, erhoben. Ob Bäcker oder Mechatroniker, jeder der von einem Arbeitgeber einen Arbeitslohn bezieht, ist gesetzlich dazu verpflichtet Steuern zu bezahlen. Wer dies nicht macht, kann mit einem Verfahren rechnen und eventuell mit einer Gefängnisstrafe. Das Betriebsstättenfinanzamt unternimmt regelmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.4.2009 (VI R 54/07) §42e des estg ist es das Recht eines jeden Arbeitgebers eine ihm erteilte Anrufungsauskunft durch das Finanzgericht überprüfen zu lassen.
Steuertipps
Damit man von seinen eventuell zu viel gezahlten Lohn- und Einkommenssteuern wieder einen Ausgleich zu erhalten, sollte man jedes Jahr eine Steuererklärung machen, denn das Finanzamt zahlt im Schnitt jedem Arbeitnehmer 823 Euro zurück, wenn er die Steuertipps ausnützen würde. Viele Steuerzahler nutzen diese Chance allerdings nicht und lassen die Möglichkeit ungenutzt verstreichen. Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung, Werbungskosten und weitere Punkte gehören zu den Steuertipps, die jeder, der diese Möglichkeit auch hat, auch nutzen sollte. Aber auch ein Arbeitszimmer und die Fahrtkosten gehören ebenfalls dazu. Jobsuchende können Werbungskosten ebenfalls als Ausgaben geltend machen. Dies alles lohnt sich allerdings nur, wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag über 1000 Euro überschritten wurde. Auch die Fortbildung, Bewerbungen und Dienstreisen können geltend gemacht werden. Jede Lohnsteuererklärung hat aber eine bestimmte Frist, in der diese abgegeben werden muss. Nach Ablauf der Frist ist das nicht mehr möglich und es wurde möglicherweise effektiv wieder Geld verschenkt. Aus diesem Grund sollte jeder, der Ausgaben und einen monatlichen Verdienst hat, seine Erklärung machen und auch rechtzeitig abgeben. Über ein paar extra Euro freut man sich immer und wenn es auch nicht viel ist, aber versuchen kann man es immer. Dafür gibt es ja die Steuertipps.