Lohnnebenkosten

Der Begriff der Lohnnebenkosten bezieht sich auf die indirekten Arbeitskosten, die für Sie als Arbeitgeber anfallen. Die Ausgaben bei der Beschäftigung von Mitarbeitern begrenzen sich nicht auf das im Vertrag vereinbarte Entgelt. Stattdessen kommen zusätzlich die angesprochenen Lohnnebenkosten auf Sie zu. Darunter fällt der vom Arbeitgeber beizutragende Anteil der Sozialausgaben. Die Zusatzkosten gilt es, bei einer geplanten Aufstockung des Personals, zu berücksichtigen.

Lohnnebenkosten berechnen

Geburtsdatum
Steuerklasse
Zahl der Kinderfreibeträge
Arbeitsstelle im Bundesland
Kirchensteuer %
rentenversicherungspflichtig
Elternteil o. unter 23 Jahre
Krankenversicherungsbeitragssatz   (incl. 0,9% AN-Sonderbeitrag) %
Zusatzbeitrag KV %
oder private Krankenversicherung
  Prämie (incl. PflegeV)
  Arbeitgeberzuschuss
  monatlicher Basistarif der PKV
Lohnzahlungszeitraum
Bruttolohn
Einmal/sonstige Bezüge
davon als Entschädigungszahlung
schon abger. Einmalbezüge/Jahr
davon als Entschädigungszahlung
Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit
davon als Entschädigungszahlung
(Jahres)Freibetrag aus LStKarte
(Jahres)Hinzurechnungsbetrag
 
Arbeitgeberangaben
U1: %
U2: %
BG-Beitrag: %

   

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In Deutschland verursachen die Lohnnebenkosten einen weiteren Aufwand in Höhe von ungefähr 30 Prozent des Bruttogehalts der Angestellten. Das führt zum Bedarf einer fundierten, zuverlässigen Kalkulation der Gesamtkosten, um ein finanzielles Ungleichgewicht des Unternehmens zu verhindern. An diesem Punkt setzt der auf dieser Seite verfügbare Lohnnebenkosten Rechner an. Mit dem Tool ermitteln Sie mit wenig Aufwand bei gleichzeitiger Berücksichtigung aller relevanten Fakten die Nebenkosten des Lohnes für einen Mitarbeiter. Im weiteren Verlauf folgen detaillierte Erläuterungen zum Einsatz und zu den Begrifflichkeiten des Rechners.

 

Lohnnebenkosten: durchschnittlich 30 Prozent des Bruttogehalts

Die Beschäftigung von Angestellten verursacht dem Arbeitgeber Kosten. Diese begrenzen sich nicht auf den im Gegenzug für die Arbeitsleistung zu zahlenden Lohn. Neben dem Gehalt der Mitarbeiter fallen weitere Ausgaben an. In dessen Folge steigt die Summe der Gesamtkosten. Letztere erhöhen sich im Durchschnitt aufgrund der Lohnnebenkosten nochmals um 30 Prozent des Bruttolohns.

Der exakte Aufschlag auf das Bruttogehalt hängt von den individuellen Daten der betreffenden Person ab. Die Gesamtkosten aus Gehalt und Nebenkosten wiederum bilden die Basis für die Finanzkalkulation des Unternehmens. Anhand derer entscheiden die Verantwortlichen über die aktuelle und künftige Personalsituation. Insbesondere bei der Entscheidung über weitere Einstellungen besitzen die aus Lohn- und Lohnnebenkosten resultierenden Gesamtausgaben eine große Relevanz.

 

Zusammensetzung der Sozialabgaben

Zusammengefasst stellen die Lohnnebenkosten indirekte Kosten für die Beschäftigung von Angestellten dar. Dabei setzen sich die Lohnnebenkosten aus zahlreichen verschiedenen Kostenarten zusammen. Als wichtigster Punkt gilt der Arbeitgeberanteil der Sozialbeträge. Hierzu gehören:

  • der gesetzlich festgelegte Beitrag zur
  • Sozialversicherung,
  • Sozialbeträge für Auszubildende,
  • Lohn- und Gehaltsfortzahlung,
  • diverse freiwillige Sozialleistungen wie der
  • Krankengeldzuschuss.

 

Weitere Posten der Lohnnebenkosten

Investiert ein Unternehmen in die Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter, dann fallen indirekte Arbeitskosten an. Dasselbe gilt für die erforderlichen Ausgaben, um neue Arbeitskräfte anzuwerben. Darüber hinaus entstehen freiwillige Kosten, sofern der Arbeitgeber Angestellten Extrazahlungen wie das Weihnachtsgeld zusichert. Zusätzlich ergeben sich je nach Betriebstätigkeit weitere Lohnnebenkosten. Das trifft beispielsweise zu, wenn der Arbeitgeber die Berufskleidung zur Verfügung stellt.

Dadurch setzen sich die Lohnnebenkosten aus den gesetzlich definierten Sozialabgaben, den in Tarifverträgen vorgeschriebenen Zusatzkosten und den freiwilligen Zugeständnissen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern zusammen. Die Beitragssätze für den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung beziehen sich auf die Renten- (9,35 Prozent), die Kranken- (7,3 Prozent), die Unfall- (1,6 Prozent), die Arbeitslosen- (1,5 Prozent) sowie die Pflegeversicherung (1,175 Prozent) (Stand: 2016). Dazu kommt eine Umlage für das Insolvenzgeld in Höhe von 0,12 Prozent. Folglich summieren sich die Sozialabgaben auf rund 21 Prozent. Die Prozentangaben gehören jeweils zu dem zu versteuernden Bruttolohn des Arbeitnehmers.

Dazu ein kurzes Beispiel, um Ihnen das Ausmaß der Lohnnebenkosten zu verdeutlichen. Angenommen, Sie beschäftigen einen Mitarbeiter, dessen monatliches Bruttogehalt sich auf 2.600 Euro beläuft. Die für Sie als Arbeitgeber zu tragenden Sozialabgaben belaufen sich bei 21 Prozent auf ungefähr 550 Euro. Sie zahlen in Summe folglich über 3.100 Euro. Das entspricht einem Aufschlag von ca. 50 Prozent des Nettolohns, den der Angestellte erhält.

 

Lohnnebenkostenrechner erleichtert komplexe Berechnungen

Die Situation gestaltet sich nicht immer so einfach, wie in dem angeführten Beispiel. Stattdessen spielen zahlreiche weitere Faktoren bei der Ermittlung der exakten Höhe der Lohnnebenkosten eine Rolle. Die entsprechenden Kriterien berücksichtigt der auf dieser Seite verfügbare Rechner. Mit dem praktischen Tool bestimmen Sie innerhalb kurzer Zeit die indirekten Arbeitskosten eines Mitarbeiters.

 

Bedienung und Eingabefelder des Rechners

Der Lohnnebenkosten Rechner besteht aus zwei wichtigen Bereichen. Zunächst folgen Angaben zur betreffenden Person. Daran schließen sich die für die Berechnung erforderlichen Werte des Beschäftigungsverhältnisses an. An der ersten Stelle des Rechners geben Sie das Geburtsdatum der betreffenden Person an. Bei einer Geburt vor 1951 wählen Sie das exakte Jahr aus. Anderenfalls entscheiden Sie sich für die Option „nach 1951“. Neben dem Geburtsjahr besitzt die Steuerklasse Relevanz, die Werte von eins bis sechs annimmt.

 

Kinderfreibeträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen

In Deutschland gesteht der Gesetzgeber den Eltern einen sogenannten Kinderfreibetrag zu. In Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder bekommt der Arbeitnehmer einen Teil seines Einkommens, ohne dafür Steuern zu zahlen. Die Befreiung richtet sich an dem für Kinder festgelegten Existenzminimum aus. Durch den Freibetrag reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Die prozentual berechneten Lohnnebenkosten sinken. Im Rechner wählen Sie bei der Anzahl der Kinderfreibeträge aus einem Spektrum, das bei 0,5 beginnt und bei 7,5 endet.

Darüber hinaus tragen Sie beim Lohnnebenkosten Rechner ein, in welchem Bundesland sich die Arbeitsstelle befindet und ob beziehungsweise in welcher Höhe eine Kirchensteuer anfällt. Die verbleibenden personenspezifischen Angaben beziehen sich auf die Pflicht zur Rentenversicherung, dem Beitragssatz zur gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung. Zusätzlich fragt Sie der Rechner, ob die betreffende Person ein Alter unter 23 Jahren aufweist oder bereits ein Kind besitzt.

 

Angaben zu den Regelungen des Arbeitsverhältnisses

Die restlichen Eingabefelder beziehen sich auf das Arbeitsverhältnis. Zunächst wählen Sie aus, ob die Auszahlung des Lohns monatlich oder in jährlichen Abständen erfolgt. Daraufhin fragt Sie der Rechner nach dem im Vertrag vereinbarten Bruttolohn des Arbeitnehmers. Weitere einmalige oder sonstige Bezüge berücksichtigt das Tool ebenfalls in einem separaten Feld. Sofern sich darunter Entschädigungszahlungen befinden, tragen Sie den Betrag nochmals extra ein. Dasselbe gilt für schon abgerechnete jährliche Einmalbezüge und Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit. Geben Sie zudem den Jahresfreibetrag aus der Lohnsteuerkarte sowie den Hinzurechnungsbetrag an.

Am Ende des Rechners finden Sie drei Felder mit der Überschrift „Arbeitgeberangaben“ vor:

  • U1,
  • U2,
  • BG-Beitrag.

Die Kürzel gehören zu einem Umlageverfahren, das einen Pflichtbeitrag vorsieht, um Arbeitgeber bei den im Krankheitsfall oder im Mutterschutz zu leistenden Entgeltfortzahlungen zu entlasten. Die Umlage U1 bezieht sich auf Krankheitsfälle, die Umlage U2 auf den Mutterschutz. Berechtigte Arbeitgeber bekommen auf Antrag Unterstützung von der Krankenkasse. Letztere erstatten einen gewissen Prozentsatz auf Basis der erhaltenen Umlage.

Das Kürzel „BG-Beitrag“ bezeichnet den Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Diese stellt den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung dar und gehört zur Sozialversicherung. Bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeits- beziehungsweise Wegeunfall besitzen die Betroffenen Ansprüche auf Leistungen von der Unfallversicherung.

 

Konkretes Zahlenbeispiel zum Lohnnebenkostenrechner

Dank der bisherigen Informationen wissen Sie über sämtliche für die Berechnung der Lohnebenkosten relevanten Daten Bescheid. Tragen Sie die zutreffenden Angaben in die vorgesehenen Felder ein und klicken Sie auf den „berechnen“-Button. Daraufhin liefert Ihnen der Lohnnebenkosten Rechner das gewünschte Ergebnis.

Die Verwendung und das Resultat des praktischen Tools verdeutlicht das nachfolgende Beispiel. Ein nach 1951 geborene Arbeitnehmer gehört zur Steuerklasse vier. Der Staat gesteht der betreffenden Person einen Kinderfreibetrag zu. Die Arbeitsstelle befindet sich im Bundesland Baden-Württemberg, dementsprechend beläuft sich der Kirchensteuersatz auf acht Prozent. Der Arbeitnehmer gilt als rentenversicherungspflichtig.

Hinsichtlich des Beitragssatzes für die Krankenversicherung greift ein Wert von 14,6 Prozent, beim Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung fallen weitere 1,1 Prozent an. Die Lohnzahlungen gehen in monatlichen Abständen auf dem Konto des Angestellten ein. Der im Vertrag vereinbarte Bruttolohn beträgt 4.000 Euro. Der Einfachheit halber verzichtet das Beispiel auf einmalige oder sonstige Bezüge sowie Entschädigungszahlungen. Bei den Arbeitgeberangaben liegt die Umlage U1 bei 1,1 Prozent, die Umlage U2 bei 0,1 Prozent und der BG-Beitrag bei 0,8 Prozent.

Bei Eingabe der genannten Werte zeigt der Rechner folgendes Ergebnis an:

Lohnsteuerberechnung 2016

Bruttolohn: 4.000 Euro
Lohnsteuer: 725, 83 Euro
davon Steuer für laufenden Lohn: 725,83 Euro
davon Steuer für Einmalbezug: 0 Euro
davon Steuer für Vergütung mehrjähriger Tätigkeit: 0 Euro
Solidaritätszuschlag: 39,92 Euro
acht Prozent Kirchensteuer: 56,06 Euro
Beitrag zur Krankenversicherung: 336,00 Euro
Beitrag zur Pflegeversicherung: 47,00 Euro
Beitrag zur Rentenversicherung: 374,00 Euro
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung: 60,00 Euro
Summe der Steuern: 823,81 Euro
Summe Sozialversicherung: 817,00 Euro
Netto: 2.359,19 Euro

Arbeitgeberanteil

Krankenversicherung: 292,00 Euro
Pflegeversicherung: 47,00 Euro
Rentenversicherung: 374,00 Euro
Arbeitslosenversicherung: 60,00 Euro
Umlage U1: 44,00 Euro
Umlage U2: 4,00 Euro
Insolvenzumlage (0,12 Prozent): 48,00 Euro
BG-Beitrag: 32,00 Euro
Arbeitgeber Gesamtbelastung: 901,00 Euro
Lohnnebenkosten (ohne Urlaubsentgelt): 901,00 Euro

Ausgehend von den Beispieldaten kommen zu dem Bruttogehalt von 4.000 Euro weitere 901 Euro auf Sie als Arbeitgeber zu. Dadurch erhöhen sich die Gesamtkosten, welche der Beispiel-Mitarbeiter verursacht, merklich auf 4.901 Euro. Das verdeutlicht die Relevanz der Lohnnebenkosten bei einer fundierten, seriösen Finanzkalkulation.

Am Ende der Ergebnisse listet Ihnen der Rechner nochmals auf, wie sich die Lohnnebenkosten als Summe aller unter der Rubrik „Arbeitgeberanteil“ genannten Punkte ergeben. Es sei darauf hingewiesen, dass die Berechnungen einzig Ihrer Information dienen. Es besteht keine Möglichkeit, daraus einen Rechtsanspruch abzuleiten.

 

Fazit zum Rechentool für die Lohnnebenkosten

Letztendlich liefert Ihnen der Lohnnebenkosten Rechner ein detailliertes, ausführliches Ergebnis. Das Tool ermittelt den Nettolohn eines Arbeitnehmers und die zugehörigen, vom Arbeitgeber zu tragenden, indirekten Arbeitskosten. Dadurch stellt die Software für beide Parteien eine interessante und nützliche Option dar. Angestellte erfahren mit wenig Aufwand, wie viel Ihres Bruttogehalts netto auf dem Konto als Lohn eingeht. Die Verantwortlichen der Unternehmen erhalten mit dem Tool /die Möglichkeit, schnell die Lohnnebenkosten eines Mitarbeiters zu ermitteln.