Krankengeldrechner
Mit unserem Krankengeld Rechner berechnen Sie Ihr monatliches und tägliches Krankengeld als Arbeitnehmer. Zur Höhe und Berechnung berücksichtigt das Tool die Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 47 SGB V. Die Daten, die Sie benötigen, wenn Sie das Krankengeld berechnen, geben Sie in die oben dargestellte Maske ein.
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Eingabe der Daten in den Krankengeld Rechner
Wählen Sie zunächst das aktuelle Beitragsjahr aus. Das eingegebene Jahr beeinflusst die Berechnung durch die in diesem Zeitraum vorliegende Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse. Die Höhe der Beitragssätze zur Sozialversicherung ist abhängig vom Kalenderjahr.
Anschließend geben Sie Ihr Brutto- und Nettogehalt des Vormonats Ihrer Arbeitsunfähigkeit an. Ist Ihr Gehalt nicht stetig gleich hoch, ziehen Sie einen Mittelwert aus den Einnahmen der letzten drei Monate. Als Bruttogehalt gilt das beitragspflichtige Arbeitsentgelt inklusive Sachbezüge, Mehrarbeitsvergütung und vermögenswirksamen Leistungen.
Kindergeld, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sowie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gehören nicht mit hinein. Für das Nettogehalt bereinigen Sie den Bruttolohn um Kirchensteuer, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Kindergeld und Einmalzahlungen gehören nicht dazu.
Zur Berechnung ziehen Sie ebenso die in den letzten zwölf Monaten geleisteten Einmalzahlungen Ihres Arbeitgebers heran. Dabei handelt es sich oftmals um einmalige Leistungen wie Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligung oder Urlaubsgeld. In einem letzten Schritt markieren Sie je nach Sachverhalt die Kästchen für den geleisteten Zusatzbeitrag für die Pflegeversicherung oder bestätigen den Sitz des Arbeitgebers in Sachsen. Pflegeeltern, leibliche Eltern, Stiefeltern oder Adoptionseltern zahlen keinen zusätzlichen Beitrag für die Pflegeversicherung. Von Versicherten ab 23 Jahren ohne Kinder verlangt der Gesetzgeber den erhöhten Beitrag. Drücken Sie im Anschluss den Button „Berechnen“.
Rechenbeispiel für Interessierte
Zur Veranschaulichung führen wir für Sie eine Beispielrechnung mit folgenden Angaben durch:
Jahr: 2016
- Monatsgehalt (brutto): 2.000 Euro
- Monatsgehalt (netto): 1.500 Euro
- Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate (brutto): 200 Euro
- Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung: nein
- Sitz des Arbeitgebers in Sachsen: nein
Der Krankengeld Rechner ermittelt folgende Werte für Ihren täglichen und monatlichen Krankengeldanspruch:
- tägliches Krankengeld (netto): 39,93 €
- tägliches Krankengeld (brutto): 45,38 €
- monatliches Krankengeld (netto): 1.197,90 €
- Rentenversicherung: 4,24 €
- Arbeitslosenversicherung: 0,68 €
- Pflegeversicherung: 0,53 €
- 70 % des Bruttoregelentgelts: 47,06 €
- 90 % des Nettoregelentgelts: 45,38 €
- 100 % tägliches Netto: 50,00 €
Erläuterungen zur Ausgabe des Rechners
Mit unserem Tool ist es simpel, das Krankengeld zu berechnen. Nach der Eingabe der Daten erhalten Sie als Ausgabe Ihr tägliches Krankengeld als Bruttobetrag. Das Netto entspricht Ihrem Anspruch auf Leistungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Sind Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, greift die Regelung für die Auszahlung von Geldleistungen. Weiterhin ermittelt das Tool das monatliche Krankengeld. Es entspricht dem Dreißigfachen des täglich ausgezahlten Anspruchs.
Wichtige Informationen um Ihr Krankengeld zu berechnen
Beachten Sie, dass das Instrument als einfache Grundlage für die Ermittlung eines ungefähren Wertes gilt. Die Krankenkassen ermitteln die tatsächlichen Leistungen aufgrund der individuellen Situation des Versicherten. Dabei fließen nicht nur die angefragten Daten ein, sondern individuelle Besonderheiten wie unbezahlte Fehlzeiten und ein unregelmäßiges Gehalt. Daher weicht Ihr individueller Anspruch von dem vom Rechner ermittelten Wert teilweise ab.
Werte zum Krankengeld berechnen aufgeschlüsselt
Neben der Höhe des individuellen Krankengeldes gibt der Rechner die Zwischenwerte zur Berechnung an. Ihren Anspruch ermitteln Sie damit bei Bedarf leichter selbst. Das Minimum aus 70 Prozent des Bruttoregelentgelts, aus 90 Prozent des Nettoregelentgelts und 100 Prozent des Nettoentgelts entspricht dem täglichen Bruttokrankengeld. Dieses zahlt die gesetzliche Krankenkasse.
Beitragsbemessungsgrenzen in den Jahren 2015 und 2016
Das Bruttoregelentgelt ist nach oben begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese lag im Jahr 2015 bei 4.125 € monatlich. Daraus ergab sich ein Höchstbetrag an Krankengeld von 2.887,50 € monatlich oder 96,25 € täglich. 2016 gilt eine höhere Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt bei 4.237,50 € monatlich. Das maximale Krankengeld in 2016 steigt auf 2966,25 € pro Monat oder 98,88 € pro Tag.
Die berechneten Beiträge sind kumuliert. Sie enthalten das regelmäßige Arbeitsentgelt und anteilig beitragspflichtige Einmalzahlungen. Das im Rechner eingetragene Urlaubs- und Weihnachtsgeld fällt darunter, wenn Sie dafür Beiträge zur Krankenversicherung zahlten.
Der Rechner zieht vom täglichen Bruttokrankengeld Sozialversicherungsbeiträge für Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ab. Daraus ergibt sich das tägliche Nettokrankengeld. Unser Krankengeld Rechner nutzt die für das jeweilige Jahr gültigen Beitragssätze zur Sozialversicherung.
Krankengeld berechnen für Sachsen
Die Arbeitnehmerbeiträge für die Pflegeversicherung sind in Sachsen höher als der Anteil der Arbeitgeber. Der Krankengeldanspruch ist entsprechend niedriger als in anderen Bundesländern. Unser Rechner berücksichtigt dies, indem Sie das Kästchen „Sitz des Arbeitgebers in Sachsen“ markieren.
Krankengeld und Steuer
Die Kassen zahlen das Krankengeld steuerfrei aus. Es erfolgt kein Lohnsteuerabzug. Es fallen ausschließlich Sozialversicherungsbeiträge an. Beachten Sie, dass das Krankengeld der Steuerprogression unterliegt. Aufgrund dessen berechnet das Finanzamt für weiteres steuerpflichtiges Einkommen einen höheren Steuersatz. Sie geben das bezogene Krankengeld am Jahresende in der Einkommensteuererklärung an.
Krankengeld berechnen: die Regeln der Krankenkasse
Die Auszahlung von Geldern der Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit regelt das Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) in Paragraf 47. Die Berechnung unterliegt drei wesentlichen Regeln. Anhand dieser schätzen Sie Ihren Anteil gut ab oder verwenden unseren Krankengeld Rechner als Grundlage.
Regel 1:
Das tägliche Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoregelentgelts. Es unterliegt der Beitragsbemessungsgrenze von maximal 4.237,50 € pro Monat im Jahr 2016. Daraus ergibt sich ein monatliches Höchstkrankengeld von 2.966,25 € oder 98,88 € pro Tag. Das Bruttoregelentgelt besteht aus dem letzten Bruttomonatsgehalt vor der Arbeitsunfähigkeit (teilen Sie dieses durch 30) und den beitragspflichtigen Einmalzahlungen des letzten Jahres (teilen Sie den Wert durch 360). Zu den Einmalzahlungen zählen Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligungen, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltungen, zusätzliche Monatsgehälter und Jubiläumszahlungen. Beitragspflichtig ist der Teil, welcher der Beitragsberechnung der Versicherung im letzten Jahr zugrunde lag. Die Höhe ermitteln Sie mithilfe Ihrer Gehaltsabrechnungen.
Regel 2:
Das tägliche Krankengeld überschreitet 90 Prozent des Nettoregelentgelts nicht. Als Nettoregelentgelt gilt das monatliche Nettoarbeitsentgelt (teilen Sie dieses durch 30). Hinzu kommen beitragspflichtige Einmalzahlungen des letzten Jahres (teilen durch 360). Die Summe multiplizieren Sie mit dem Anteil netto durch brutto.
Regel 3:
Das Krankengeld überschreitet 100 Prozent des kalendertäglichen Nettoarbeitsengelts nicht. Dieses ergibt sich aus dem monatlichen Nettogehalt dividiert durch 30. Aufgrund der Berücksichtigung der Einmalzahlungen beim Nettoregelentgelt aus Regel zwei besteht die Möglichkeit, dass 90 Prozent des Nettoregelentgelts höher sind als 100 Prozent des tatsächlichen Nettogehalts. Daher gibt es die dritte Regel.
Das tägliche Bruttokrankengeld ergibt sich aus dem Minimum aus 70 Prozent des Bruttoregelentgelts, 90 Prozent des Nettoregelentgelts und 100 Prozent des tatsächlichen Nettoarbeitsentgelts. Abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge erhalten Sie das Nettokrankengeld. Es gelten folgende Prozentsätze abzüglich vom Krankengeld:
- 9,35 % Rentenversicherung,
- 1,5 % Arbeitslosenversicherung,
- 1,175 % bis 1,925 % Pflegeversicherung.
Der schwankende Wert ergibt sich aus den unterschiedlichen Beitragshöhen in den verschiedenen Bundesländern und den Zusatzbeiträgen. In Sachsen beträgt die Pflegeversicherung 1,675 Prozent des Krankengelds in allen anderen Ländern 1,175 Prozent. Von Kinderlosen, die das 23. Lebensjahr vollendeten, zieht die Kasse einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,25 Prozent ein.
Was ist Krankengeld?
Die Krankenkassen bezeichnen es als Entgeltersatzleistung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Im Folgenden klären wir Sie auf darüber, in welcher Höhe es Ihnen zusteht und für welche Dauer. Berechnen Sie Ihren Anspruch mithilfe unseres Krankengeldrechners. Die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers bei Krankheit des Arbeitnehmers endet nach sechs Wochen.
Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie Krankengeld. Die Auszahlung erfolgt gemäß dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Sie greift ab einer Arbeitsunfähigkeit durch mindestens sechswöchige Krankheit, bei Kosten der Krankenkasse für eine stationäre Behandlung im Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitations-Einrichtung. Zusätzlich gilt diese, wenn der Versicherte ein erkranktes Kind pflegt.
Wer bekommt Krankengeld?
Der Anspruch entsteht, wenn der Versicherte krankheitsbedingt die Arbeit nicht mehr ausführen kann oder, wenn diese die Erkrankung verschlimmert. Während des Bezuges von Krankengeld zahlt er weiterhin Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Der Versicherer behält diese Beträge ein und gibt sie an den zuständigen Träger weiter. Die Krankenversicherung ist in dieser Zeit beitragsfrei. Die Auszahlung erfolgt ab der siebenten Krankheitswoche, vorher zahlt der Arbeitgeber das Entgelt.
Der Arbeitgeber reicht vorab die Verdienstbescheinigung bei der Kasse ein. Auf dessen Grundlage berechnet sich Ihr Anteil. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld meldet die Bundesanstalt für Arbeit das Ende der Fortzahlung des Arbeitslosengeldes und den bezogenen Betrag. Ab Behandlungsbeginn setzt die Zahlung des Krankengeldes ein. Personen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, Studenten, kurzzeitig Beschäftigte, Bezieher von Arbeitslosengeld II, Praktikanten und familienversicherte Angehörige erhalten keinen Ausgleich. Selbstständige Erwerbstätige besitzen ebenso keinen gesetzlichen Anspruch. Diese Personen versichern sich im Wahltarif Krankengeld, um ein Anrecht geltend zu machen.
Wer zahlt das Krankengeld?
In der Regel zahlt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen. Im Anschluss übernehmen die gesetzlichen Kassen bis zu 78 Wochen die Zahlung des Krankengeldes. Teilweise zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, um die Differenz zum Nettoeinkommen auszugleichen. Ihren individuellen Beitrag berechnen Sie mit dem Krankengeld Rechner.
Wie lange erhalten Arbeitsunfähige Krankengeld?
Die Krankenkasse zahlt im Laufe von drei Jahren aufgrund der gleichen Krankheit maximal 78 Wochen. Eine weitere Erkrankung verlängert den Zeitraum nicht.