Kirchensteuer

Muss jeder die Kirchensteuer zahlen?

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass nicht jeder Mensch Kirchensteuer zahlen muss. Die Kirchensteuer muss nur von den Menschen gezahlt werden, die „Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft“ und in Deutschland gemeldet sind. Wer also Mitglied einer Kirchengemeinschaft ist, die Steuern erhebt, wird die Kirchensteuer zahlen müssen. Jeder Mensch hat jedoch das Recht, aus der Kirche auszutreten. Mit einem Austritt aus der Kirche kann die Kirchensteuer „gespart“ werden. Menschen, die jedoch aus der Kirche austreten, können keine aktiven Mitglieder der Kirche mehr sein. Durch den Austritt entfallen also alle Rechte und Pflichten in Bezug auf die entsprechende Glaubensgemeinschaft. Wer die Kirchensteuer nicht zahlen möchte, sollte sich diesen Schritt daher genau überlegen.

Unterscheidet sich die Kirchensteuer nach Bundesländern?

Die verschiedenen Bundesländer in Deutschland berechnen unterschiedliche Beträge bei der Kirchensteuer. Die Kirchensteuer wird prozentual von der Lohnsteuer erhoben und abgeführt. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind jedoch nur sehr gering. Die meisten Bundesländer berechnen 9 % Kirchensteuer. Nur Bayern und Baden-Württemberg berechnen 8 % Kirchensteuer. Bürger, die von Berlin nach Bayern ziehen, können also Kirchensteuer sparen. Bei einem Umzug wird der Wechsel entsprechend auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Befinden sich Wohnsitz und Arbeitsort eines Bürgers in zwei unterschiedlichen Bundesländern, so kann im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt Kirchensteuer nachgefordert oder erstattet werden.

Wann muss ich die Kirchensteuer zahlen?

Die Kirchensteuer muss dann gezahlt werden, wenn ein Mensch Mitglied einer Glaubensgemeinschaft ist, die Steuern erhebt. Die eigentliche Zahlung der Kirchensteuer wird dann jedoch automatisch durchgeführt. Die Kirchensteuer wird direkt auf der Gehaltsabrechnung berücksichtigt bzw. in Abzug gebracht. Die Steuer wird also vom Bruttogehalt abgezogen. Vom Nettogehalt ist also die Kirchensteuer schon abgezogen. Arbeitnehmer haben daher keinen direkten Einfluss auf die Abführung der Steuer. Außerdem muss Kirchensteuer auf Kapitalerträge gezahlt werden. Hierbei können Verbraucher jedoch wählen, wann die Kirchensteuer abgeführt werden soll. Sie kann direkt mit Gutschrift der Zinsen in Abzug gebracht werden. Kunden, die den direkten Abzug jedoch nicht wünschen, können die entsprechende Steuerschuld auch mit ihrer Steuererklärung begleichen. Ein entsprechender Antrag muss beim jeweiligen Kreditinstitut mit dem Freistellungsauftrag gestellt werden. Für Zinserträge, für die keine Kapitalertragsteuer gezahlt werden muss, muss auch keine Kirchensteuer gezahlt werden. Bei Alleinstehenden sind daher 801,00 EUR der Kapitalerträge komplett steuerfrei

Was muss ich machen, um keine Kirchensteuer mehr zahlen zu müssen?

Menschen, die keine Kirchensteuer mehr zahlen möchten, haben die Möglichkeit, aus der Kirche oder der entsprechenden Glaubensgemeinschaft auszutreten. Mit einem Austritt erlischt auch die Pflicht, die Kirchensteuer zu zahlen. Die Mitgliedschaft in der Kirche oder Glaubensgemeinschaft wird beendet und somit muss auch keine Steuer mehr dafür gezahlt werden.

Ein Austritt muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Mitglieder müssen mit einem Legitimationspapier zum entsprechenden Finanzamt gehen und dort den Austritt beantragen. Der Austritt erfolgt schließlich zum Monatsende oder zum Ende des darauffolgenden Monats. Außerdem können Verbraucher verhindern, dass sie Kirchensteuer zahlen müssen, wenn sie einen Freistellungsauftrag für ihre Kapitalerträge stellen. Kapitalerträge sind nämlich auch automatisch vom Kirchensteuerabzug betroffen. Wer aus der Kirche austritt, hat jedoch keinerlei Anspruch mehr auf die mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte.

Wie ist die prozentuale Entwicklung der Kirchensteuer?

Die Einführung der Kirchensteuer geht auf das Jahr 1827 zurück. Zur damaligen Zeit gestattete der Staat einzelnen Gemeinden den Einzug einer Kirchensteuer. Die prozentuale Höhe der Steuer hing damals davon ab, ob es der Gemeinde gut oder schlecht ging. Außerdem musste in manchen Gemeinden gar keine Kirchensteuer gezahlt werden. Die Prozentsätze variierten also sehr stark. In den folgenden Jahren wurde den Kirchen weiterhin das Recht zugesichert, Kirchensteuer zu erheben. Die Prozentsätze wurden mittlerweile jedoch deutlich vereinheitlicht, sodass fast alle Bundesländer die gleichen Sätze erheben. Außerdem sind die Steuersätze teilweise stark gesunken.

Wie viel kostet mich die Kirchensteuer?

Die individuellen Kosten der Kirchensteuer für einen Arbeitnehmer können nicht pauschalisiert werden. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Außerdem werden bei der Berechnung Kinderfreibeträge berücksichtigt. Menschen, die mehrere Kinder haben, werden bei der Berechnung der Kirchensteuer finanziell bevorzugt. Weiterhin richtet sich die Höhe der Kirchensteuer auch nach dem Bundesland und den Kapitalerträgen. Die jeweiligen Hebesätze für die Kirchensteuer können online in entsprechenden Tabellen eingesehen werden. Manche Bundesländer berechnen außerdem lediglich eine sogenannte Mindestkirchensteuer. Die Kosten sind also sehr individuell und unterscheiden sich von Mitglied zu Mitglied sehr deutlich.

Wofür wird die Kirchensteuer genutzt?

Die Kirchensteuer dient ausschließlich der Finanzierung der Kosten der einzelnen Kirchen bzw. Glaubensgemeinschaften. Die Einnahmen der Kirchen oder Glaubensgemeinschaften setzen sich zu ca. 70 % aus der Kirchensteuer zusammen. Aus der Kirchensteuer werden schließlich die verschiedensten Dinge finanziert. Fast alle Ausgaben, die Kirchen tätigen, können also aus den Einnahmen durch die Kirchensteuer finanziert werden. Zu den Ausgaben kann zum Beispiel die Finanzierung der Kirchenmitarbeiter gezählt werden. Die Kirchensteuer wird nur zu einem geringen Teil für soziale Zwecke verwendet. Auch Renovierungen oder Neubauten der Kirchen werden durch die Steuer finanziert. Allgemein kann gesagt werden, dass alle anfallenden Ausgaben der Kirche zum größten Teil durch die Kirchensteuer finanziert werden.

Bei einer Kirchensteuer handelt es sich um eine Steuer, die die Religionsgemeinschaft von ihren Mitgliedern erhebt. Sie dienen unter anderem zur Finanzierung ihrer Aufgaben. Eingezogen wird die Kirchensteuer in Deutschland durch das Finanzamt der jeweiligen Länder. Sie behalten hierfür eine Aufwandsentschädigung ein. Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, sind nach dem Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Artikel 137 der Weimarer Verfassung dazu berechtigt, diese Steuern zu erheben. Die Steuer ist innerhalb des Staatskirchenrechtes ein Teil des Privilegienbündels aus Rechten und Vorteilen, welches Weltanschauungsgemeinschaften und Religionen mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus eingeräumt wird. Da die Kirchensteuer sowohl eine staatliche, sowie eine Angelegenheit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist, handelt es sich um einen Res mixtae. Der territorial abgegrenzte kirchliche Verwaltungsbezirk wird auch Diözese oder Bistum genannt. Als Diözese wurde früher die staatliche Verwaltung der Finanzen genannt. Die Bistümer beziehen sich auf das Jurisdiktionsgebiet eines Bischofs.

Landeskirchensteuer und Abgeltungssteuer

Die Ertragsquelle für die Landeskirchen bezeichnet man als Landeskirchensteuer und sie gehört steuerlich zum staatlichen Recht. Auch ihre Bemessungsgrundlage richtet sich nach der Einkommenssteuer. In den meisten evangelischen Landeskirchen wird das besondere Kirchgeld im Zusammenhang mit der Veranlagung der Einkommenssteuer erhoben, wenn der Ehegatte einer nicht steuerpflichtigen Kirche angehörig ist.

2012 bekam die katholische Kirche in Deutschland circa 5,2 Milliarden Euro Kirchensteuer und die evangelische Kirche zog 4,6 Milliarden Euro ein. Dazu erhielten beide Kirchen zusammen 460 Millionen Euro an Sachleistungen und diverse zweckgebundene Zahlungen.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die durch den Steuerabzug der auszahlenden Stelle abgegolten wird. Zur Abgeltungssteuer zählen zum Beispiel bestimmte Anwendungen einer Kapitalertragssteuer, die beim Eintritt einer Abgeltungswirkung auch teilweise als Abgeltungssteuer bezeichnet wird. Eine weitere Abgeltungssteuer gibt für beschränkt Steuerpflichtige wie zum Beispiel bei inländischen Einkünften von Sportlern, Aufsichtsräten oder Sportlern aus dem Ausland.

Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer

Als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer dient die Einkommenssteuer, Grundsteuer und Lohnsteuer. Die Lohnsteuer wird hierbei unterschieden zwischen Kircheneinkommensteuer und Kirchenlohnsteuer. Eine rechtliche Möglichkeit ist auch eine Erhebung als Zuschlag der Vermögenssteuer oder zum Solidaritätszuschlag. Bisher verzichten alle Kirchen auf diese Möglichkeit. Angeknüpft an den Lebensführungsaufwand einer Ehe gibt es das Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen, was ebenfalls einer Kirchensteuer gleicht. In den meisten Bundesländern wird in Deutschland die Mindestbetrags-Kirchensteuer einbehalten. Die jeweiligen Kirchenleitungen entscheiden über die Höhe der Steuer. Die kirchlichen Festsetzungen erhalten durch die Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente ihre Zustimmung zu den Kirchensteuergesetzen. Durch die Kirchensteuer Ihrer Mitglieder erhalten die Kirchen den größten Teil ihrer Einnahmen. In Zahlen gerechnet sind das im Fall vom Kölner Erzbistum im Jahr 2011 zum Beispiel 79 Prozent, was ungefähr 706 Millionen Euro an Einnahme bedeutet. Der Steuereinzug vom Staat für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft ist eine Besonderheit, da es nicht durch das Grundgesetz und nicht durch nur im Landesgesetz geregelt wird.

Debatten über die Höhe der Steuer

Bereits seit den 70er Jahren kommt es zwischen Kirchen und Staat immer wieder zu einer Debatte über die Höhe und den Umfang der Kirchensteuer. 2005 gab es eine erneute Debatte über die Abschaffung der Kirchensteuer. Gefordert wurde, das die großen Religionsgemeinschaften langfristig ohne staatliche Hilfe auskommen müssten. 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Austritt aus der Kirchensteuer ohne einen Kirchenaustritt aus der katholischen Kirche nicht möglich ist. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden mehr als 100.000 Kirchenaustritte aus der katholischen Kirche gemeldet. Durch ein allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz wurde am 15.03.2011 festgelegt, dass alle Katholiken, die aus der Kirche austreten keine kirchlichen Ämter bekleiden dürfen und von den Sakramenten der Kirche ausgeschlossen sind. In der heutigen Zeit ist eine Kappung der Kirchensteuer möglich, so dass nur Kirchensteuer bis zu einem bestimmten Satz gezahlt werden muss.