Goldene Bilanzregel berechnen
Bei uns können Sie die Goldene Bilanzregel im engeren Sinn berechnen lassen. Hierzu geben Sie nur das Eigenkapital, das langfristige Fremdkapital sowie das Anlagevermögen in Euro an.
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Sie besitzen bereits ein Unternehmen oder Sie überlegen, sich selbstständig zu machen? Dann ist es wichtig, die Goldene Bilanzregel sowie die wichtigsten Finanzierungsregeln zu kennen, um das Budget gründlich vorauszuplanen. Der Hilfreiche-Tools-Goldene-Bilanzregel-Rechner kann Ihnen dabei helfen.
Die Goldene Bilanzregel berechnen
Eine Betriebsneugründung oder die Führung eines Betriebes muss stets gründlich vorausgeplant werden. Nicht nur, was das Wirtschaftskonzept des Betriebs und das Budget eines Start-Ups betrifft, sondern besonders die langfristige Finanzierung. Es zählen dabei nicht nur die Umsätze, der Deckungsgrad oder die Fristenkongruenz. Eigene Vermögenswerte und Fremdkapital sollten im richtigen Verhältnis zueinander stehen, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu gelangen.
Grundsätzlich beschäftigen sich alle Finanzierungsregeln für einen Betrieb mit der Frage, wie ein Unternehmen dessen Ausstattung mit Kapital ausrichten sollte. Eine der wichtigsten Finanzregeln besagt beispielsweise, das Vermögen eines Betriebes sei durch entsprechendes Kapital zu decken. Sollte das nicht der Fall sein, könnten Engpässe bei der Zahlungsfähigkeit (sogenannte Liquiditätsengpässe) eintreten.
Die Goldene Bilanzregel, ein weiterer zentraler betriebswirtschaftlicher Begriff, dient zur Errechnung des Finanzierungsbedarfs des Anlagevermögens eines Unternehmens durch langfristig gebundene Vermögens- und Kapitalwerte. Mit dem Hilfreiche-Tools-Rechner können Sie diese Bilanzregel einfach, kostenlos und schnell berechnen lassen.
Wie der Goldene Bilanzregel-Rechner funktioniert
Wesentlich für die Berechnung der Goldenen Bilanzregel (auch Bilanzierungsregel genannt) sind das Eigenkapital, das langfristige Fremdkapital und das Anlagevermögen. Die Fachsprache verwendet den Begriff Aktiva für Vermögen und Passiva für Kapital.
Die strenge Auslegung der Goldenen Bilanzregel besagt, dass das Verhältnis von langfristigem Vermögen und Anlagevermögen zueinander im Idealfall den Wert 1 nicht unterschreiten sollte.
Eine weniger strenge Auslegung erlaubt die Einbeziehung von langfristigem Fremdkapital.
Der Hilfreiche-Tools-Rechner kann diese Werte für Sie ermitteln. Geben Sie einfach in den entsprechenden Feldern das Eigenkapital und das Anlagevermögen in Euro, für die weniger strenge Auslegung auch die Summe des langfristigen Fremdkapitals in Euro ein.
Wenn Sie die Taste „Berechnen“ betätigen, erscheint im Textfeld das Ergebnis.
Ein Beispiel für die Berechnung der goldenen Bilanzregel:
Zum 31. Dezember 2010 liegt für ein Unternehmen folgende Bilanz vor:
Unter den Aktiva scheinen Anlagevermögen 840.000 Euro, Umlaufvermögen (Vorräte 60.000 Euro, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 40.000 Euro, Kasse und Bank 60.000 Euro) auf. Unter den Passiva befinden sich Eigenkapital 500.000 Euro, Fremdkapital (Pensionsrückstellungen 200.000 Euro, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 100.000 Euro, über ein Jahr laufende Bankdarlehen 200.000 Euro).
Der strengen Auslegung der Goldenen Bilanzregel folgend, werden für die Berechnung nur das Eigenkapital und das Anlagevermögen verwendet und die Summen 500000 und 840000 in die entsprechenden Felder eingetragen. Das Ergebnis im Textfeld besagt: Die Goldene Bilanzregel ergibt 0,60. Die strenge Auslegung wird hier also nicht erfüllt.
Die weniger strenge Auslegung der Regel erlaubt die Einbeziehung des langfristigen Fremdkapitals. In diesem Beispiel sind das die Pensionsrückstellungen und Bankdarlehen mit je 200.000 Euro, insgesamt kann also die Summe 400000 in das Feld langfristiges Fremdkapital eingetragen werden.
Das Ergebnis im Textfeld lautet: Die Goldene Bilanzregel ergibt 1,07. Somit ist hier die Goldene Bilanzregel erfüllt.
Da jegliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (auch offene Lieferantenrechnungen genannt) einen kurzfristigen Bilanzierungsfaktor darstellen, werden diese hier nicht berücksichtigt.
Wissenswertes zur Bilanzregel
- Das Anlagevermögen eines Betriebs sollte im Idealfall durch Eigenkapital gedeckt sein.
- Zum Anlagevermögen zählen Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Büroräume, Fahrzeuge, aber auch die Nutzung von Patenten oder Lizenz- und Franchisegebühren.
- Die strenge Auslegung der Goldene Bilanzregel wird in der Praxis nur selten erfüllt, da Betriebe meist fremdfinanziert sind, daher das Anlagevermögen nicht vollständig mittels Eigenkapital finanziert ist.
- Die weniger strenge Auslegung der Bilanzregel wird auch als Silberne Bilanzregel bezeichnet.
- Auch das Verhältnis von kurzfristigem Vermögen und Kapital zueinander sollte im Idealfall den Wert 1 nicht überschreiten, was als Goldene Finanzierungsregel für kurzfristiges Kapital bezeichnet wird.
Eigenkapital und Fremdkapital
Als Eigenkapital bezeichnet man jenen Kapitalanteil eines Unternehmens, welcher den Unternehmenseigentümern gehört, also weder über Kredite noch anderweitige Geldgeschäfte finanziert wurde. Zugleich handelt es sich dabei um jene Mittel, die als Eigentum eines Unternehmers diesem auch unbefristet zur Verfügung stehen. Diesem Berechnungsvorgang folgend, ergibt sich der Umfang des Eigenkapitals (oder auch das Reinvermögen) aus der Differenz von Gesamtvermögen und Gesamtschulden. Daher ist Eigenkapital nicht direkt messbar, sondern ergibt sich erst als rechnerische Restgröße.
Eigenkapital wird auch als Reinvermögen bezeichnet. Nicht nur Unternehmen, sondern auch staatliche Einheiten, andere juristische Personen und private Haushalte können über Eigenkapital verfügen.
Das Gegenteil von Eigenkapital ist Fremdkapital. Als Fremdkapital bezeichnet man jenen Kapitalanteil eines Unternehmens, welcher durch Aufnahme von Schulden finanziert wird. Dieses Fremdkapital beinhaltet jene Teile auf der Passivseite einer Betriebsbilanz, die Gläubigeransprüche darstellen. Zu beachten ist, dass der Fremdkapitalgeber auch ein Anrecht auf Zins und Tilgung hat.
Wissenswertes rund um Vermögen und Kapital
- Das kurzfristige Vermögen ist das Umlaufvermögen eines Betriebs (beispielsweise Lagervorräte, Forderungen, Bargeld in der Handkasse, Rücklagen auf Firmen-Bankkonten).
- Das kurzfristige Fremdkapital stellt beispielsweise kurzfristige Verbindlichkeiten an Lieferanten dar.
- Sollte das Eigenkapital eines Betriebes nicht ausreichen, ist langfristiges Fremdkapital, also die Aufnahme von langfristigen Darlehen, anzuraten.
- Langfristiges Fremdkapital sollte so bemessen sein, dass auch Schwankungen im Umlaufvermögen (wie etwa saisonale Lageraufstockungen) problemlos abgedeckt werden können.
- Die kurzfristigen Vermögenswerte sollten stets mit ausreichenden Mitteln gedeckt werden, sodass keine Gefahr für Engpässe in der Liquidität eines Unternehmens besteht.
Der Zweck von Finanzierungsregeln
Der Erfolg eines Unternehmens hängt nicht zuletzt von einer optimalen Kapitalstruktur und Finanzierung ab. Das bedeutet, dass Kosten minimiert und der Unternehmenswert oder Gewinn maximiert werden sollte. Dazu haben sich mit der Zeit einige sogenannte Finanzierungsregeln entwickelt. Diese sollen nicht nur dabei helfen, einen Betrieb nicht übermäßig in Schulden zu stürzen, sondern auch einen Ausgleich zwischen langfristigem und kurzfristigem Kapital zu finden. Denn nur so kann eine optimale Liquidität des Unternehmens erzielt werden.
Besonders wichtig ist es, den Bedarf an Fremdkapital ausreichend zu bemessen. Wird zu viel Fremdkapital aufgenommen, wird das Budget eines Unternehmens zu sehr durch die Zinslast belastet. Zu wenig Fremdkapital kann ebenfalls negative Auswirkungen haben. Denn wenn nur unzureichend Mittel vorhanden sind, kann es passieren, dass Verbindlichkeiten nicht zurückgezahlt werden können. Das kann auch geschehen, wenn die Laufzeit eines Darlehens zu kurzfristig angesetzt wurde. Es könnten Zahlungsschwierigkeiten auftreten, weil die Erzielung der benötigten Einnahmen die Laufzeit des Darlehens überschreitet.
Quellen: wikipedia, welt-der-bwl.de, wirtschaftslexikon24.com
Wichtig: Den Goldene Bilanzregel-Rechner sowie alle in diesem Artikel enthaltenen Informationen haben wir zwar gründlich recherchiert, aber wir erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir beantworten gerne Fragen zum Goldene Bilanzregel-Rechner, übernehmen jedoch keinerlei Haftung, Verantwortung und Gewährleistung für die Ergebnisse.