Elterngeldrechner
Sie sind soeben Eltern geworden, wollen zugunsten der Kindererziehung Ihre berufliche Laufbahn unterbrechen und daher wissen, wie viel Elterngeld Ihnen zustehen würde? Dann ist der Hilfreiche-Tools-Elterngeldrechner genau das Richtige für Sie.
Mit unserem Elterngeldrechner ermitteln Sie, wie viel Elterngeld Ihnen zusteht. Geben Sie die Daten in das hilfreiche Tool ein und erhalten Sie umgehend das Ergebnis.
Rechner zur Ermittlung des Elterngeldes
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Elterngeld berechnen mit dem Elterngeldrechner
In Deutschland können Eltern insgesamt 14 Monate lang Elterngeld beziehen und sich die Monate dabei frei untereinander aufteilen. Für viele Eltern ist es selbstverständlich, sich so lange wie möglich selbst um die Erziehung ihres Kindes zu kümmern. Daher ist es wichtig zu wissen, wie viel Elterngeld die junge Familie erhalten kann.
Mit dem praktischen Elterngeldrechner von Hilfreiche Tools ermitteln Sie innerhalb kürzester Zeit, wie hoch das Ihnen zustehende Elterngeld ist. Geben Sie diesbezüglich folgende benötigte Daten in die betreffenden Felder des Rechners ein:
- Geburtsdaten
- Geburtstermin (Monat / Jahr)
- Mehrlingsgeburt ja oder nein
- Einkommen vor der Geburt (in Euro)
- Monatsnettoeinkommen in Euro (ohne Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw.)
- Einkommen nach der Geburt (in Euro)
- Beschäftigungszeit weniger als 30 Wochenstunden ja oder nein
- Monatsnettoeinkommen in Euro (ohne Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw.)
- Geschwister ja oder nein
- Mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren ja oder nein
- Mindestens ein weiteres Kind unter 6 Jahren ja oder nein
- Mindestens ein behindertes Kind unter 14 Jahren ja oder nein
Nachdem Sie die benötigten Daten in den Onlinerechner eingegeben haben, klicken Sie auf die Schaltfläche „Berechnen“ unterhalb des Fensters, um das Ergebnis zu erhalten. Sie können diese Daten auch mit dem Button „Drucken“ ausdrucken lassen.
Mit dem Button „Facebook“ können Sie auch alle Ihre Freunde auf den kostenlosen Elterngeldrechner aufmerksam machen.
Berechnung anhand eines Beispiels
Geburtstag bzw. Termin (Monat / Jahr) | 10 / 2016 |
Mehrlingsgeburt | nein |
Monatsnettoeinkommen vor der Geburt | 1.250 Euro |
Beschäftigungszeit weniger als 30 Stunden | ja |
Monatsnetto Einkommen nach der Geburt | 850 Euro |
Mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren | nein |
Mindestens ein weiteres Kind unter 6 Jahren | ja |
Mindestens ein behindertes Kind unter 14 Jahren | nein |
Anhand dieser Angaben ermittelt der Rechner folgendes Ergebnis:
Aus der Berechnung ergibt sich, dass Ihnen Elterngeld bis September 2017 bezahlt wird. Ohne Einkünfte beträgt das Elterngeld 895 Euro. Sofern Sie Einkünfte erzielen, erhalten Sie ein Elterngeld in Höhe von 350 Euro. Dieses wird in Form der Monatsbeträge auf das Konto bei Ihrer Bank ausgezahlt. Im obigen Fall können Sie auch den sogenannten Geschwisterbonus beanspruchen.
Sofern Sie Zwillinge oder Drillinge haben, können Sie auch den sogenannten Mehrlingszuschlag beanspruchen. Dieser stellt sicher, dass bei Mehrlingsgeburten nicht nur der einfache Kinderzuschlag gezahlt wird.
Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung lediglich als Anhaltspunkt für Sie dient, jedoch keinen Rechtsanspruch erhebt. Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Elterngeld nicht mit dem Kindergeld zu verwechseln ist. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), wo auch ein Antragsservice angeboten wird, oder bei „BBX“, dem Verbrauchermagazin.
Wer kann den Elterngeldrechner nutzen?
Den Hilfreiche-Tools-Elterngeldrechner können alle nutzen, die vor kurzem ein Kind bekommen haben oder demnächst eins erwarten und ermitteln möchten, wie hoch das Elterngeld ausfallen würde. Auch Paare, die ihre Zukunft planen und das Elterngeld berechnen möchten, um zu wissen, welche Einnahmen welcher Elternteil im Falle der Geburt eines Kindes hätte, können diesen Online-Elterngeldrechner nutzen.
Worum handelt es sich beim Elterngeld?
Beim Elterngeld handelt es sich um eine Förderung des Staates während der Elternzeit, um den Eltern zu ermöglichen, bei ihrem Kind zu bleiben und ihnen finanziell unter die Arme zu greifen.
Das Elterngeld wird bis zu 14 Monate lang gezahlt und muss beim zuständigen Amt beantragt werden. Ein Elternteil kann alleine 14 Monate lang in Elternzeit gehen. Die Auszeit vom Arbeitsalltag nach der Geburt eines Kindes kann auch aufgeteilt werden, sodass sowohl Mutter und Vater in Elternzeit gehen können. Auch getrennt lebende Elternteile können Elterngeld beantragen.
Wie erfolgt die Elterngeldberechnung?
Wie hoch die zu erwartenden Leistungen sind, richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen der Eltern, welches vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Nicht angerechnet werden hierbei die Monate im Mutterschutz oder jene Auszeiten, wenn die Mutter bedingt durch die Schwangerschaft länger krank war. Auch Mutterschaftsgeld sowie weitere Sozialleistungen werden hier nicht angerechnet.
Die Berechnung des Elterngeldes lässt sich nicht nur für einen Arbeitnehmer leicht umsetzen, auch die Selbstständigen können diesen nach Ermittlung ihres Nettoeinkommens nutzen. In diesem Fall dient der Gewinn vom letzten Steuerbescheid der Berechnung des Nettoeinkommens, um den Elterngeldantrag zu stellen. Relevant ist üblicherweise jener Steuerbescheid, welcher im Jahr vor der Geburt des Kindes erlassen wurde, falls in diesem Zeitraum nicht erhebliche Verdienstausfälle (etwa durch schwangerschaftsbedingte Erkrankung) aufgetreten sind. In diesem Fall kann man beantragen, auch die früheren Steuerbescheide zu berücksichtigen.
Die Elterngeldleistungen sind dazu gedacht, um den Verdienstausfall aufzufangen, welcher durch die Geburt des Kindes und die daraus folgende Einschränkung der Arbeitszeit entsteht. Die Berechnung erfolgt in einem bestimmten Prozentsatz, der sich folgendermaßen staffelt:
Voreinkommen 1.000 bis 1.200 Euro | Ersatzrate von 67 Prozent |
Voreinkommen von 1.220 Euro | Ersatzrate von 66 Prozent |
Voreinkommen ab 1.240 Euro | Ersatzrate von 65 Prozent |
Voreinkommen weniger als 1.000 Euro | Bis zu 100 Prozent |
Bekomme ich auch Elterngeld, wenn ich nicht erwerbstätig war?
Nicht immer sind werdende oder frisch gebackene Eltern erwerbstätig. Hausfrauen oder Studenten sowie Schüler oder Arbeitslose, die keinen Nettolohn erzielen, haben dennoch einen Elterngeldanspruch. In diesen Fällen wird in der Regel der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro gezahlt.
Das Elterngeld muss bei den entsprechenden Elterngeldstellen beantragt werden. Welche Elterngeldstelle für Sie zuständig ist, finden Sie mit der praktischen Suche im Internet heraus.
In welchen Fällen entfällt der Anspruch auf das Elterngeld?
Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen aufgrund eines zu hohen Einkommens kein Elterngeld in Form einer Familienförderung genehmigt wird. In diesem Fall muss das Einkommen von Alleinerziehenden bei 250.000 Euro (Nettolohn) jährlich sowie bei Ehepaaren bei 500.000 Euro jährlich liegen.
Diese Summen werden jedoch nur von den wenigsten Personen erzielt, sodass die meisten Deutschen damit rechnen können, das Elterngeld zu erhalten.
Was ist das ElterngeldPlus?
Das ElterngeldPlus erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hier können Elternteile sowohl einer Teilzeitarbeit nachgehen als auch längere Zeit Elterngeld in Anspruch nehmen, allerdings nur in halber Höhe. ElterngeldPlus umfasst auch jene Regelung, die auch den Partner von den Elterngeldleistungen profitieren lässt. Hierbei spricht man vom sogenannten Partnerschaftsbonus, der während der Partnermonate gezahlt wird.
Entsprechende Anträge stellen Sie ebenfalls bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle.
Weitere Online-Planer von Hilfreiche-Tools.de
Hilfreiche Tools bietet Ihnen zahlreiche weitere Onlinerechner an. Nutzen Sie beispielsweise den praktischen Gehaltsrechner, um anhand der Steuerklasse sowie des Bruttoeinkommens Ihr monatliches oder jährliches Nettoeinkommen zu berechnen. Auch der Stundenlohnrechner ist ein Schnellrechner, mit dem Sie innerhalb weniger Minuten Ihren Stundenlohn ermitteln.
Mit unserem Krankengeldrechner können Sie auch das Ihnen zustehende Krankengeld ermitteln. Diesbezüglich spielen beispielsweise die Einkommensgrenzen eine wichtige Rolle.
Quellen:
Wichtig: Den Elterngeld-Rechner sowie alle in diesem Artikel enthaltenen Informationen haben wir zwar gründlich recherchiert, aber wir erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir beantworten gerne Fragen zum Elterngeld-Rechner, übernehmen jedoch keinerlei Haftung, Verantwortung und Gewährleistung für die Ergebnisse.