Elterngeld

Wann bekomme ich Elterngeld?

Elterngeld bekommt, wer im eigenen Haushalt die Fürsorge, Pflege, Betreuung und Erziehung eines Kindes übernommen hat. Für den Anspruch auf Elterngeld bedarf es noch bestimmter anderer Voraussetzungen. Der Wohnsitz der Eltern, die den Antrag auf Elterngeld stellen, muss in Deutschland liegen. Außerdem darf der betreuende Elternteil keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Tätigkeit von weniger als 30 Wochenstunden ist allerdings unter bestimmten Umständen möglich. In diesen Fällen ändert sich die Höhe des gezahlten Elterngeldes. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Kind im eigenen Haushalt betreut wird. Diese Regelung gilt nicht nur für leibliche und adoptierte Kinder, auch Stiefeltern, die sich um das Kind des Ehepartners kümmern und in Härtefällen Verwandte bis zum dritten Grad sind berechtigt Elterngeld zu beziehen.

Wann wird Elterngeld gezahlt?

Sind die Voraussetzungen für die Berechtigung zum Erhalt des Elterngeldes erfüllt, wird das Elterngeld monatlich ab dem Monat der Geburt ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt meistens in der ersten Monatshälfte, kann sich aber auch nach dem Geburtstermin des Kindes richten, so bekommen beispielsweise die Eltern eines Kindes, das am 23. eines Monats geboren wurde, das Geld unter Umständen immer spätestens bis zum 22. jedes Monats gezahlt Um das volle Elterngeld zu erhalten, muss der Antrag auf Elterngeld spätestens drei Monate nach der Geburt eingegangen sein, denn die Leistung kann rückwirkend nur für drei Monate gezahlt werden.

Man sollte den Antrag also möglichst direkt nach der Geburt stellen. Das Elterngeld wird auch gezahlt wenn die Einkommenssumme, die zur Berechnung herangezogen wird, noch nicht endgültig geklärt werden konnte. In diesem Fall kommt es eventuell später zu Nach- oder Rückzahlungen.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Der Bezugszeitraum für das Elterngeld liegt in der Regel zwischen dem 1. und dem 14. Lebensmonat des Kindes. Zwei Monate davon werden als die sogenannten Partnermonate bezeichnet. Das heißt, für diesen Zeitraum wird nur Elterngeld gezahlt wenn auch der andere Partner Elternzeit nimmt. So soll auch den Vätern die Betreuung ihrer Kinder ermöglicht werden. Wenn dies nicht der Fall ist, wenn also beispielsweise nur die Mutter in Elternzeit geht und Elterngeld beantragt, wird nur für 12 Monate gezahlt. Auf Antrag der Eltern kann der Bezugszeitraum bei Halbierung der Auszahlung auch verlängert werden. Dann erhalten die Eltern bzw. der betreuende Elternteil 24 bzw. 28 Monate lang das Elterngeld.

Wo muss ich Elterngeld beantragen?

Beim Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Transferleistung. Die Verwaltung aber ist Sache der einzelnen Bundesländer, und so existiert keine einheitliche Regelung über den Ort und die Form des Antrags. In einigen Bundesländern sind die Landesämter zuständig, in anderen die Stadtverwaltungen – dort insbesondere die Versorgungsämter, die Jugendämter oder eine extra eingerichtete Elterngeldstelle. In Bayern ist es das Zentrum Familie und Soziales, in Mecklenburg-Vorpommern die Dezernate. Um den Antrag zu stellen, muss man sich vorher bei der Stadtverwaltung seines Wohnortes bzw. des Kreises nach den jeweiligen Umständen der Antragstellung erkundigen. Dort bekommt man auch Termine zur Beratung. Das Formular kann häufig auf den entsprechenden Internetseiten der Städte und Kommunen heruntergeladen werden und dann ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

 

Elterngeld, Betreuungsgeld, Kinderzuschlag – was ist was?

Das sogenannte Elterngeld oder Bundeselterngeld wurde 2007 eingeführt und es soll den Müttern oder Vätern, die teilweise aus ihrer Erwerbstätigkeit aussteigen und Elternzeit nehmen ermöglichen, dass sie sich die zusätzliche Zeit, die sie für die Kinder einsetzen finanziell auch leisten können. Elterngeld wird über einen Zeitraum von 12, bzw. 14 Monaten nach der Geburt an denjenigen Elternteil gezahlt, der beim Kind bleibt und die Erziehungstätigkeit übernimmt. Den Anspruch auf eine Zuwendung in Form von Elterngeld haben im Prinzip alle Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort sich dort befindet und vor der Geburt des Kindes eine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, oder nicht erwerbstätig waren. Das Elterngeld darf nicht mit dem ganz aktuell eingeführten Betreuungsgeld verwechselt werden, mit dem Eltern gefördert werden, die für einen gewissen Zeitraum auf die frühkindliche Erziehung in einer Tageseinrichtung verzichten. Gering verdienende Eltern haben außerdem die Möglichkeit, den sogenannten Kinderzuschlag zu erhalten, bei dem es sich um eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld handelt und der über einen Zeitraum von längstens 36 Monaten ausgezahlt werden kann. Dieser Kinderzuschlag dient als soziales Programm, das Menschen unterstützen soll, die mit ihrem Einkommen zwar sich selbst ernähren, jedoch kein Kind erziehen können. Dieser Kinderzuschlag steht Empfängern von Transferleistungen wie ALG II nicht zu.

Spezielle Regelungen für Mehrkindfamilien und Alleinerziehende

Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 300 Euro und die Höchstgrenze des auszuzahlenden Betrages liegt aktuell bei 1800 Euro. In einer Neuregelung aus dem Jahr 2009 wurde festgelegt, dass die sogenannten Vatermonate oder korrekter: Partnermonate verfallen, falls der Partner keine Elternzeit von zwei Monaten in Ansprüche nehmen möchte. Das Elternzeitgesetz schreibt darüber hinaus auch vor, dass im Falle von Mehrlingsgeburten die Eltern selbstverständlich einen Elterngeldanspruch für jedes der Kinder haben. Der Elterngeldbetrag des erstgeborenen Kindes wird dabei auf die Geschwister angerechnet, wobei den jüngeren Mehrlingen aber ein Mehrlingszuschlag in Höhe von je 300 Euro zusteht. Familien von Kindern, die bereits ältere Brüder oder Schwestern haben, profitieren von dem sogenannten Geschwisterbonus, Zuschlag von 10 Prozent, bzw. mindestens 75 Euro pro weiterem Kind vorschreibt.
Falls der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes in die Kategorie eines Geringverdieners fiel, und somit über ein Einkommen von weniger als 1000 Euro pro Monat verfügte, so wird hier die Ersatzrate auf bis zu 100% angehoben. Alleinerziehende Väter oder Mütter haben selbstverständlich trotz weitergeführter Erwerbstätigkeit die Möglichkeit, Elterngeld zu erhalten, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie eine vorher ausgeübte Tätigkeit nunmehr auf höchsten 20 Stunden die Woche reduzieren.

Hinweise zur Antragstellung

Besonders vorteilhaft ist die Tatsache, dass das Elterngeld vollkommen abgabenfrei ist und dass damit also weder Steuern noch Sozialangaben fällig werden. Auch für angenommene ältere Kinder (unter 8 Jahren) kann das neue Elternteil bis zu 14 Monate Elterngeld erhaltenAnträge auf die Zuwendung in Form von Elterngeld müssen bei der Elterngeldstelle des zuständigen Bundeslandes eingereicht werden und die Eltern haben ab dem Tag der Geburt ihres Kindes die Möglichkeit, diesen Antrag zu stellen. Da rückwirkende Zahlungen immer nur für einen Zeitraum von 3 Monaten gewährt werden können, sollte der Antrag bis spätestens 3 Monate nach der Geburt gestellt sein. Für jede Familie, die Transferleistungen in Form von ALG II bezieht gilt, dass ein Betrag von bis zu 300 Euro pro Kind anrechnungsfrei ist, dass aber alles, was diesen Mindestbetrag übersteigt auf die Sozialleistungen des Staates angerechnet wird. Dieser Mindestbetrag hat auch für Lohnersatzleistungen und Arbeitslosengeld im Allgemeinen Gültigkeit. Der Arbeitgeber muss dem nichtselbständigen Arbeitnehmer eine Bestätigung über Zahlungen während der Elternzeit unterschreiben, die dem Antrag auf Elterngeld beizufügen ist.

Beratung zum Thema

Über häufige Fragen zum Thema Elterngeld findet man im Internet viele ausführliche Informationen. Wer eine intensivere Beratung braucht oder wünscht, der muss sich entweder telefonisch (Hotline) oder persönlich an eine der zuständigen Elterngeldstellen seines Bundeslandes wenden.