Benutzungsdauer berechnen

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Benutzungsdauer berechnen

Gesamtstromverbrauch [kWh]  
Jahreshöchstleistung [kW]  

   

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Die Benutzungsdauer ist die Anzahl der Stunden, die ein Endverbraucher real durch die Nutzung elektrischer Energie tatsächlich verbraucht hat. Die durchschnittliche Nutzungsdauer vom Kunden liegt zwischen 1.500 und 4.500 h.Die Nutzungsdauer ergibt sich durch verschiedene elektrische Geräte.
Auch im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaftslehre kommt die Benutzungsdauer vor und bezeichnet den Zeitraum, über den Wirtschaftsgüter betrieblich genutzt werden können.

Benutzungsdauer Berechnung

Mit der einfachen Formel H = Arbeit (kWh) / Pmax (kW) wird die Nutzungsdauer berechnet. Das Maximum an möglicher Nutzungsdauer liegt bei 8.760 Stunden. Die Benutzungsdauer wird auf ein Jahr berechnet. Der Jahresenergieverbrauch in kWh wird durch die höchste Leistung in kW geteilt.
Es gibt die geschätzte und eine tatsächliche Nutzungsdauer.

Die tatsächliche Nutzungsdauer steht mit Sicherheit erst nach Beendigung des Nutzungsvorgangs fest. Witterungseinflüsse, technische Überalterung, Verschleiß,Wartung und Pflege sowie Reparaturen können die beeinflussen.

Bei der geschätzten Benutzungsdauer sieht man die geplante Dauer der Nutzung eines Anlagegutes in einem Unternehmen. Die Dauer im entsprechendem Zeitraum ist wichtig für die normale Abschreibung der Wirtschaftsgüter.

Erfahrungswerte für die Schätzung, sind wichtig für die betriebswirtschaftliche Kostenrechnung.
Für Geräte im Bauwesen werden mit Hilfe einer Baugerätetabelle in Nutzungsjahren und in Vorhaltemonaten die Benutzungsdauer ermittelt. Die Benutzungsdauer von Anlagegütern ist gesetzlich fest geregelt.

Man benötigt immer den Anschaffungswert oder den Herstellungswert. Zum Beispiel, man kauft ein Auto im Gesamtwert für netto 10.000 Euro und schätzt eine erfahrungsgemäße Benutzungsdauer von 5 Jahren ein, dann dividiert man die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer, also in diesem Fall: 10.000 Euro dividiert durch 5 Jahre ergibt eine Abschreibung pro Jahr in Höhe von 2.000 Euro.

Auch im Steuerwesen ist die Berechnung der Absetzung für Abnutzung wichtig und werden AfA-Tabellen entnommen, in denen die Finanzverwaltung für viele wirtschaftliche Güter die im Unternehmen gewöhnliche Benutzungsdauer fest verankert hat. Von diesen Vorgaben kann man nur abweichen, wenn eine andere,beispielsweise kürzere Benutzungsdauer nachgewiesen wird.

Eine Verkürzung der Nutzungsdauer kann viele Gründe haben, zum Beispiel eine überdurchschnittliche Nutzung des Wirtschaftsgutes, beispielsweise ein Betrieb der in Schichten arbeitet oder bei auch einem Unternehmen mit zwei Schichten ist eine Verkürzung der Nutzungsdauer möglich. Werden gebrauchte Maschinen gekauft verkürzt sich die Benutzungsdauer auch.