BaföG-Rechner
Sie studieren bereits oder überlegen sich weiterzubilden und möchten daher die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) berechnen lassen?
Dann ist der Hilfreiche-Tools-BAföG-Rechner genau das Richtige für Sie. Geben Sie einfach die gewünschten Informationen in den Feldern des Rechners an.
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Wozu dient BAföG?
Qualifikation im Beruf und eine gute Ausbildung sind unumgänglich, kosten jedoch auch Geld. Nicht alle können sich daher eine derartige Ausbildung aus eigenen Kräften leisten. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sorgt dafür, dass es Chancengleichheit im Bildungswesen gibt und dass auch einkommensschwächere Bevölkerungsschichten Zugang zu höherer Bildung oder beruflicher Weiterbildung haben. Da BAföG die Einkommensschwachen unterstützen soll, haben nicht automatisch alle Menschen ein Recht auf diese staatliche, finanzielle Unterstützung.
BAföG-Beispielrechnung
Die Höhe des BaföG-Beitrags im Bewilligungszeitraum (bwz) hängt davon ab, wo Sie wohnen, ob sie selbst Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen und um welche Ausbildung es sich handelt.
In unserem Beispiel handelt es sich um eine Studentin einer Fachoberschule, die noch bei ihren Eltern wohnt und bei diesen auch noch kranken- und pflegeversichert ist.
Wenn die entsprechenden Felder im Drop-Down-Menü gewählt und die Taste „Berechnen“ unter dem Ergebnisfeld gedrückt wird, erhält man:
„Das Ergebnis der BAföG-Berechnung beträgt: 391,00 Euro / Monat“
Sie können diese Daten auch mit dem Button „Drucken“ unter dem Ergebnisfeld ausdrucken lassen. Mit dem Button „Facebook“ können Sie auch alle Ihre Freunde auf den kostenlosen Hilfreiche-Tools-BAföG-Rechner aufmerksam machen.
Sollte dieselbe Schülerin an derselben Bildungsstätte alleine wohnen, jedoch nach wie vor bei den Eltern kranken- und pflegeversichert sein, beziehungsweise bei den Eltern wohnhaft, aber selbst versichert, dann hätte sie Anspruch auf Förderung in Höhe von 464,00 Euro pro Monat.
Sollte sie alleine wohnen und auch selbst ihre Versicherung zahlen, erhöht sich BAföG auf 543,00 Euro pro Monat.
Diese Berechnungen mit Stand 2017 dienen allerdings rein zu Ihrer Information und Sie können daraus keinen Rechtsanspruch ableiten.
Wovon die BAföG-Leistungshöhe abhängt
Die Leistungshöhe der BAföG-Leistung erfolgt nach pauschalen Bedarfsbeträgen. Diese setzen sich zusammen durch das eigene Einkommen (dazu gehört beispielsweise auch die Waisenrente) sowie das Vermögen des Antragstellers, dazu kommt das Einkommen des Ehepartners und das der Eltern. Berücksichtigt werden ebenfalls Studiengebühren und Freibeträge.
Da die Leistungen pauschal festgelegt sind, lässt sich durch eigene Angaben mit dem BAföG-Rechner leicht der jeweilige Anspruch berechnen. (Zu beachten ist jedoch, dass aus den Angaben des Rechners kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.)
So muss unter anderem die aktuelle Wohnsituation angegeben werden. Diese Angabe ist relevant, da sich die Bedarfssätze unter anderem aus einem pauschalen Unterkunftsanteil zusammensetzen. Ein Kriterium dafür ist die Angabe, ob man bei den Eltern wohnt oder nicht.
Auch müssen Angaben über die Kranken- und Pflegeversicherung gemacht werden. Personen, die sich selbst versichern müssen (in der Regel ab 25 Jahren), bekommen einen sogenannten Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag.
Die Höhe der BAföG-Leistung ist abhängig von der Beschäftigung im Rahmen des Antrages. Grundsätzlich kann nur eine Erstausbildung gefördert werden. Bei einem BAföG-Antrag im Rahmen eines Fachrichtungswechsels/Ausbildungsabbruchs gibt es keine Einschränkungen, solange es sich hierbei um eine frühzeitige, erstmals erfolgte Entscheidung handelt. Ausnahmen gelten bis zum Ende des zweiten Semesters. Bis zum Ende des dritten Semesters wird ein Leistungsanspruch nur mit relevantem Grund genehmigt.
Die Pauschalen der BAföG-Leistung sind auch abhängig von der Ausbildungsstätte, da nicht alle Weiterbildungen gefördert werden. Unter anderem muss unterschieden werden, ob der Leistungsempfänger eine vergütete Fortbildung ausführt oder zum Beispiel ein unbezahltes Studium absolviert.
Für welche Ausbildung erhält man BAföG?
BAföG-Leistungen kann man nicht nur für ein Hochschulstudium erhalten, sondern auch für eine Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sowie alle Arten von Abendschulen und Berufsaufbauschulen, Hochschulen, höhere Fachschulen und Akademien. Auch die Ausbildung an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (wie etwa ab der 10. Klasse/Realschule), Berufsfachschulen und Fachoberschulen, welche keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, wird durch BAföG unterstützt. Allerdings nur dann, wenn die Auszubildenden nicht mehr bei den Eltern wohnen beziehungsweise bereits einen eigenen Haushalt führen und eine eigene Familie haben.
Unter welchen Umständen gibt es keinen BAföG-Anspruch?
Wird eine Weiterbildung innerhalb des Betriebs selbst organisiert oder findet eine überbetriebliche Ausbildung (die sogenannte Ausbildung im dualen System) statt, kann BAföG nicht beantragt werden. Auch der Besuch einer Berufsschule wird nicht durch BAföG gefördert. Ein weiteres Kriterium für die Förderung sind Einkommen und Vermögen der Antragsteller, deren Ehepartner beziehungsweise deren Eltern. Sind diese zu hoch, wird kein BAföG gewährt.
Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und nicht das Aufenthaltsrecht zum Zwecke einer Ausbildung hat, kann ebenfalls keine BAföG-Leistungen beanspruchen.
Voraussetzungen für die BAföG-Leistungen
Grundsätzlich sind alle deutschen Staatsbürger berechtigt, BAföG zu beantragen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Leistungen der Schüler und Studenten erwarten lassen, das angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen. Ein Kriterium dafür ist der regelmäßige Besuch der Schule bzw. der Ausbildungsstätte. Bei einer Hochschulausbildung ab dem fünften Semester erfolgt eine Förderung nur noch, wenn der Inanspruchnehmer den normalen geforderten Leistungsstand des vorigen Semesters erreicht hat. Diese Frist kann in begründeten Fällen wie Krankheit, Kinderbetreuung oder Behinderung auch verlängert werden.
Die Auszubildenden müssen bei Beginn ihrer Ausbildung jünger als 30 Jahre sein. Ausnahmen gelten jedoch beispielsweise bei Kinderbetreuung oder der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen. Ebenfalls ausgenommen sind Auszubildende für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg. Wer die BAföG-Leistung im Rahmen eines Masterstudiums beanspruchen möchte, darf nicht älter als 35 Jahre sein.
Eine weitere Regelung betrifft Ausländer, die ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Ausbildung besitzen, weil sie beispielsweise in Deutschland aufgewachsen sind oder ihr Aufenthaltsrecht von den hier lebenden Partnern oder Eltern abgeleitet ist. Es gibt Sonderfälle, für die eine Mindestaufenthaltsdauer von vier Jahren erforderlich ist. Wie bereits erwähnt, kann keine BAföG-Leistung beansprucht werden, wenn kein Aufenthaltsrecht zu Ausbildungszwecken vorliegt.
Wo und wie wird BAföG beantragt?
Für Förderung durch BAföG muss ein schriftlicher Antrag beim jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden. Formblätter dazu sind bei allen betreffenden Ämtern, den jeweiligen Hochschulen und Ausbildungsstätten oder online auf der Seite des zuständigen Ministeriums erhältlich. Weitere Informationen zu BAföG allgemein finden Sie ebenfalls auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beziehungsweise bei Ihrer jeweiligen Bildungsanstalt.
Weitere Online-Planer von Hilfreiche-Tools.de
Hilfreiche Tools bietet Ihnen zahlreiche weitere Onlinerechner an. Nutzen Sie beispielsweise den praktischen Gehaltsrechner, um anhand der Steuerklasse sowie des Bruttoeinkommens Ihr monatliches oder jährliches Nettoeinkommen zu berechnen. Auch der Stundenlohnrechner ist ein Schnellrechner, mit dem Sie innerhalb weniger Minuten Ihren Stundenlohn ermitteln können.
Mit unserem Krankengeldrechner können Sie auch das Ihnen zustehende Krankengeld ermitteln. Diesbezüglich spielen beispielsweise die Einkommensgrenzen eine wichtige Rolle.
Quellen:
https://www.bafög.de/de/allgemeine-infos-367.php
Wichtig: Den BAföG-Rechner sowie alle in diesem Artikel enthaltenen Informationen haben wir zwar gründlich recherchiert, aber wir erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir beantworten gerne Fragen zum BAföG-Rechner, übernehmen jedoch keinerlei Haftung, Verantwortung und Gewährleistung für die Ergebnisse.