Altersteilzeitrechner
Altersteilzeitrechner: Ermitteln Sie mit unserem Rechner, welches Einkommen Sie bei Altersteilzeit erhalten. Berechnung nach gesetzlichen Bestimmungen.
Stell uns deine Frage. Wir antworten dir schnellstens...
Altersteilzeitrechner nutzen und Einkommen ermitteln
Sie haben nach dem sogenannten Altersteilzeitgesetz die Möglichkeit, ab einem bestimmten Alter in Altersteilzeit zu gehen. Dies bedeutet, dass Sie weniger arbeiten müssen und sich Ihr Einkommen um einen gewissen Anteil reduziert. Wie hoch Ihr Einkommen im Alter sein wird, können Sie mit dem praktischen Altersteilzeitrechner von hilfreiche-Tools innerhalb weniger Minuten kinderleicht ermitteln. Geben Sie einfach die benötigten Daten in unseren Gehaltsrechner ein.
So ermitteln Sie Ihr Altersteilzeit-Einkommen:
Die Ermittlung des Altersteilzeit-Einkommens gestaltet sich denkbar einfach. Geben Sie die benötigten Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein. Beginnen Sie mit der Eingabe des monatlichen Bruttolohns und geben Sie anschließend Ihr Geburtsdatum ein. Danach tragen Sie Ihre Steuerklasse sowie die Anzahl der Kinderfreibeträge in den Altersteilzeitrechner ein, ehe Sie das Bundesland, in welchem Sie arbeiten, festlegen. Geben Sie des Weiteren an, ob Sie rentenversicherungspflichtig sind und ob Sie ein Elternteil eines Kindes sind. Auch, wenn Sie noch nicht das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie in diesem Feld die Option „Ja“ auswählen. Geben Sie des Weiteren den aktuellen Krankenversicherungsbeitragssatz sowie den Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung an.
Falls Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie die Prämie (inkl. Pflegeversicherungsbeitrag), den eventuellen Arbeitgeberzuschuss sowie den monatlichen Basistarif in der PKV eintragen. Wählen Sie zum Schluss einen Leistungszeitraum aus.
Nachdem Sie alle benötigten Daten in die Felder eingetragen haben, klicken Sie unterhalb des Ergebnisfensters auf die Schaltfläche „Berechnen“, um sich das Ergebnis anzeigen zu lassen.
Berechnung anhand eines Beispiels
Nachfolgend möchten wir Ihnen die Altersteilzeitberechnung anhand eines Beispiels näher verdeutlichen:
Monatlicher Bruttolohn | 3.570 Euro |
Geburtsdatum | Nach 1949 |
Steuerklasse | III |
Zahl der Kinderfreibeträge | 0,5 |
Arbeitsstelle im Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Rentenversicherungspflichtig | Ja |
Elternteil oder unter 23 Jahre | Ja |
Krankenversicherungsbeitragssatz | 14,6 % |
Zusatzbeitragssatz zur KV | 0,9 % |
Lohnzahlungszeitraum | monatlich |
Nach der Eingabe der Daten klicken Sie auf „Berechnen“ und erhalten folgendes Ergebnis:
sehen, dass sich das Altersteilzeitgehalt aus dem Nettolohn sowie der Bruttoaufstockung zusammensetzt.
Bitte beachten Sie, dass der Rechner keinerlei rechtsverbindliche Auskunft, sondern lediglich eine Orientierungshilfe darstellt. Beispielsweise muss bei einigen Arbeitnehmern auch die Kirchensteuer mit einbezogen werden. Diese Kirchensteuer wird für Mitglieder aller öffentlich-rechtlichen Kirchengemeinden fällig.
Was ist Altersteilzeit und wir wird sie geregelt?
Ältere Männer und Frauen haben in Deutschland die Gelegenheit, die wöchentliche Arbeitszeit zu reduzieren. Hierbei spricht man von der Altersteilzeit, welche entweder im Gleichzeit- oder nach dem Blockmodell erfolgen kann. Auch der Ruhestand kann mit dieser Form der Arbeit im Alter eingeleitet werden. Die entsprechenden Regelungen zu dieser Form der Kurzarbeit ergeben sich aus dem AltTZG (Altersteilzeitgesetz), welches im Jahr 1996 in Kraft trat.
Sofern der Angestellte die Alters-Teilzeit vor dem Jahr 2010 angetreten hat und zu diesem Zeitpunkt das 55. Lebensjahr vollendet hatte, erfolgt eine finanzielle Förderung des Modells, und zwar durch die Bundesagentur für Arbeit. Der Arbeitgeber stockt sowohl die Rentenversicherungsbeiträge als auch das Regelarbeitsentgelt auf. Bei einer Aufstockung von mindestens 20 Prozent, erhält der Arbeitgeber diesen Betrag von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Dies ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 a sowie § 4 AltTZG.
(Quelle: Wikipedia)
Die Zahlung des Regelarbeitsentgelts darf nicht höher liegen als die in SGB III geregelte Beitragsbemessungsgrenze. Ggf. muss das Regelarbeitsentgelt monatlich neu berechnet werden.
Altersteilzeitgesetz § 3 Anspruchsvoraussetzungen
Der Anspruch auf die Leistungen nach § 4 setzt voraus, daß
der Arbeitgeber auf Grund eines Tarifvertrages, einer Regelung der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, einer Betriebsvereinbarung oder einer Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer
Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit um mindestens 20 vom Hundert aufgestockt hat, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann, …
(Quelle: Gesetze im Internet)
Altersteilzeitgesetz § 4 Leistungen
Die Bundesagentur erstattet dem Arbeitgeber für längstens sechs Jahre
den Aufstockungsbetrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a in Höhe von 20 vom Hundert des für die Altersteilzeitarbeit gezahlten Regelarbeitsentgelts und
den Betrag, der nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b in Höhe des Betrages geleistet worden ist, der auf den Betrag entfällt, der sich aus 80 vom Hundert des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit ergibt, jedoch höchstens des auf dem Unterschiedsbetrag zwischen 90 vom Hundert der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt entfallenden Beitrags.
Bei Arbeitnehmern, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 231 Abs. 1 und 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch von der Versicherungspflicht befreit sind, werden Leistungen nach Absatz 1 auch erbracht, wenn die Voraussetzung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b nicht erfüllt ist. Dem Betrag nach Absatz 1 Nr. 2 stehen in diesem Fall vergleichbare Aufwendungen des Arbeitgebers bis zur Höhe des Betrages gleich, den die Bundesagentur nach Absatz 1 Nr. 2 zu tragen hätte, wenn der Arbeitnehmer nicht von der Versicherungspflicht befreit wäre.
(Quelle: Gesetze im Internet)
Mit welchen Vorteilen ist die Altersteilzeit verbunden?
Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ergeben sich durch die Altersteilzeit einige Vorteile, die wir Ihnen im Folgenden näherbringen möchten:
Vorteile Angestellter
- Bei Teilzeitbeschäftigung fließender Übergang in die Rente
- Durch den schleichenden Prozess kann der Arbeitnehmer sein Wissen an das nachfolgende Personal weitergeben
- Durch die zur Verfügung stehende Freizeit kann das Leben neu organisiert werden, ehe man ganz und gar in Rente geht
- Halbe Arbeitszeit bei gutem Gehalt durch Aufstockung
Vorteile Arbeitgeber
- Neue Arbeitnehmer haben Zeit, den bisher Beschäftigten abzulösen, sodass der Arbeitsprozess im Unternehmen nicht unterbrochen werden muss
- Angestellte, die im Alter mehr Freizeit erhalten, sind zufriedener
- Jüngeren Arbeitnehmern kann ein neuer Arbeitsplatz bereitgestellt werden
Die Nachteile der Frührente durch Altersteilzeit
Wie die meisten Sachen im Leben, müssen Sie auch bei einem verfrühten Rentenbeginn durch das Altersteilzeitgesetz mit möglichen Nachteilen rechnen. Beispielsweise nutzen die meisten Angestellten die Gelegenheit des Blockmodells, sodass sich zwar eine Frührente, aber keine Alters-Teilzeit im eigentlichen Sinne ergibt. Des Weiteren besetzen die meisten Arbeitgeber die freigewordenen Stellen nicht neu, sondern nutzen vielmehr die Gelegenheit, auf diese Weise nach und nach Stellen abzubauen.
Welche Nachteile sich für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer ergeben, erklären wir Ihnen nachfolgend:
Nachteile Arbeitnehmer
- Je nach Tarifvertrag bzw. Branchenregelungen muss der Arbeiter unter Umständen mit einer geringen Rentenhöhe rechnen
- Wenn Sie sich für das Block-Modell entscheiden, gelangen Sie direkt vom Arbeitsleben in die Rente. Für viele ehemalige Arbeiter ist dies kaum zu verkraften
- Wenn Sie sich für eine Regelung nach Arbeitsteilzeitgesetz entscheiden, erhalten Sie eventuell keine gesonderten Leistungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) mehr
- Falls der Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss, ist dies für Sie mit hohen finanziellen Einbußen verbunden
Nachteile Arbeitgeber
- Sofern sich viele Angestellte für das Block-Modell entscheiden, kann dies für das jeweilige Unternehmen zu Organisationsproblemen führen
- Des Weiteren können die Angestellten ihr Wissen nur schwer an die Nachfolger weitergeben
Was ist das Blockmodell?
Der Großteil aller Arbeitnehmer, die die Alter-Teilzeit anstreben, entscheidet sich für das Blockmodell. Dieses Modell teilt sich in zwei Hälften. Während der ersten Hälfte arbeitet der Arbeitnehmer in Vollzeit weiter, erhält jedoch bereits das für die Altersteilzeit geringere Gehalt. Bei dieser Phase spricht man von der Arbeitsphase.
Die zweite Hälfte, die Freistellungsphase, sieht vor, dass der Angestellte von der Arbeit freigestellt wird. Zu vergleichen ist dies mit einem langen Urlaub. Während dieser Phase erhält er weiterhin das für die Alters-Teilzeit errechnete Gehalt. Man kann also sagen, dass es sich hierbei um einen vorzeitigen Rentenbeginn handelt.
Für das Block-Modell ist eine Höchstdauer von insgesamt 3 Jahren vorgesehen, sodass der Angestellte 1,5 Jahre voll arbeitet und die anderen 1,5 Jahre freigestellt wird.
Arbeitnehmer, die sich vor Rentenbeginn für das Gleichverteilungsmodell entscheiden, reduzieren ihre Wochenarbeitszeit um die Hälfte und gehen bis zum Eintritt in die Rente arbeiten. Von einer Frührente kann man in diesem Fall demzufolge nicht sprechen.
Wer kann den Altersteilzeitrechner nutzen?
Jeder, der herausfinden möchte, wie viel Altersteilzeitgehalt ihm später zusteht, kann den praktischen Altersteilzeitrechner von hilfreiche-tools.de verwenden. Um mit dem Gleitzonenrechner ein möglichst realistisches Ergebnis zu erhalten, müssen Sie die benötigten Daten korrekt eingeben. Sie erfahren, wie viel Kurzarbeitergeld Ihnen zusteht und können auf diese Weise schon heute Ihren Lebensabend kalkulieren.
Bedenken Sie, dass der Staat empfiehlt, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Ihnen ab Renten-Beginn ausgezahlt wird, sofern Sie zuvor in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, eine private Altersvorsorge abzuschließen. Auf diese Weise können Sie zwar die Rentenansprüche aus der GKV nicht verändern. Allerdings können Sie die gesamte Rentenhöhe durch eine zusätzliche Altersversorge erhöhen, sodass Sie im Rentenalter weiterhin einen ansprechenden Lebensstandard halten können.
Altersteilzeit in der Steuerbilanz (ADS)
Die Altersteilzeit in der Steuerbilanz ist weniger für den Angestellten, dafür vielmehr für den Arbeitgeber relevant, da sich hieraus ergibt, wie das Model steuerlich behandelt wird.
Sozialversicherungspflicht während der Altersteilzeit-Inanspruchnahme
Versicherungsrechtlich macht es keinen Unterschied, ob ein Angestellter in Alter-Teilzeit ist oder seiner herkömmlichen Arbeitszeit nachkommt. Dies bedeutet dass der Angestellte seiner Pflicht zur Krankenversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V nachkommen muss. Hierdurch wird dem Angestellten zugesichert, dass für ihn Krankengeld gezahlt wird, wenn er krank ist. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Des Weiteren bezahlen Sie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, damit Ihnen – falls Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren – Arbeitslosengeld zusteht. Dieses Arbeitslosengeld können Sie dann bei der Arbeitsagentur ganz normal beantragen.
Wie hoch Ihr Einkommen ist, wenn Sie sich für das Altersteilzeit-Modell entscheiden, können Sie mit dem Altersteilzeitrechner ermitteln. Sofern Sie Ihr aktuelles Nettoeinkommen aus dem bestehenden Bruttolohn ermitteln möchten, kann Ihnen des Weiteren der praktische Gehaltsrechner von hilfreiche-tools.de helfen. Geben Sie die benötigten Daten in den Gehaltsrechner ein und finden Sie heraus, wie viel Geld Ihnen nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungen übrig bleibt.
Gibt es einen Tarifvertrag für die Altersteilzeit-Arbeit?
Ja, es gibt einen solchen Vertrag und jedem Angestellten wird empfohlen, diesen abzuschließen. Entsprechende Muster werden beispielsweise durch die knappschaftliche Rentenversicherung (Knappschaft-Bahn-See) angeboten. Ein solcher Vertrag ist an verschiedene Gesetze, wie beispielsweise das Altersteilzeitgesetz, gebunden.
Mit unserem praktischen Gleitzonenrechner können Sie schon heute ermitteln, wie viel Geld Ihnen zusteht, wenn Sie sich später für das Block-Modell oder das Gleichverteilungsmodell entscheiden. Beachten Sie jedoch, dass sich dies negativ auf Ihre Altersrente auswirken wird. Letztendlich erhalten Sie einen verminderten Betrag zur Altersrente, wenn Sie sich für diese Form der Frührente entscheiden.
Kann durch das Arbeitsamt eine Sperrzeit verhängt werden, wenn ich nach der Alters-Teilzeit Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen möchte?
Hierbei handelt es sich durchaus um eine berechtigte Frage, die sich viele Angestellte stellen.
Grundsätzlich wird das Arbeitsamt eine Sperre von der Dauer von drei Monaten verhängen, wenn Sie sich nach dem Block- oder Gleichverteilungsmodell melden, um Arbeitslosen-Geld in Anspruch zu nehmen. Die Bundesagentur für Arbeit kann lediglich eine Ausnahme machen, wenn es sich in Ihrem Fall um einen sogenannten Härtefall oder um einen wichtigen Grund handelt, welcher in § 144 I SGB III geregelt ist. In einem solchen Fall wird das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld unverzüglich ausgezahlt. Siehe hierzu Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21.07.2009 zum Aktenzeichen B 7 AL 6/08R
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung –
(Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBL. I S. 594)
§ 144 Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit allein wegen einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung nicht erfüllt.
Bei einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer, die oder der vor Eintritt in die Maßnahme nicht arbeitslos war, gelten die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit als erfüllt, wenn sie oder er bei Eintritt in die Maßnahme einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hätte, der weder ausgeschöpft noch erloschen ist, oder
die Anwartschaftszeit im Fall von Arbeitslosigkeit am Tag des Eintritts in die Maßnahme der beruflichen Weiterbildung erfüllt hätte, insoweit gilt der Tag des Eintritts in die Maßnahme als Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung.
(Quelle: Gesetze im Internet)
Nach der dreimonatigen Sperre, können Sie das Arbeitslosen-Geld selbstverständlich beanspruchen. Des Weiteren steht Ihnen beispielsweise Wohngeld zu, sofern Sie aus eigenen finanziellen Mitteln nicht in der Lage sind, dieses aufzubringen.
Fazit:
Wenn Sie einen schonenden Übergang zwischen Arbeitsleben und Renteneintritt wünschen, ist das Altersteilzeitmodell eine gute Lösung. Jedoch sollten Sie beachten, dass dieses Modell mit Abstrichen in Bezug auf die Höhe der Altersrente verbunden ist.