Außergewöhnliche Belastungen Rechner
Eine außergewöhnliche Belastung kommt ohne Vorankündigung auf Sie zu. Ohne die nötige Vorbereitung überraschen Sie die zusätzlichen Kosten und im schlimmsten Fall bekommen Sie bei der Zahlung Schwierigkeiten. Um das zu vermeiden, informieren Sie sich mit unserem Außergewöhnliche-Belastungen-Rechner, wie viel Geld Sie in einem Jahr für unvorhergesehene Ausgaben aufwenden. Um den exakten Wert zu ermitteln, spielt Ihr jährliches Einkommen eine wesentliche Rolle. Hierbei steht ausschließlich das Netto-Einkommen im Mittelpunkt.
Außergewöhnliche Belastungen Rechner
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Dieser Wert entspricht dem Entgelt, das Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, wobei Sie die monatlichen Abzüge beachten. Diese zeigen sich beispielsweise in Form von:
- Steuern,
- Strompreis,
- Wasser- und Abwasser-Beitrag,
- Versicherungen,
- Miete
- und anderen Fixkosten.
In unserem Außergewöhnliche-Belastungen-Rechner geben Sie zusätzlich die Zahl Ihrer Kinder ein. Dabei erhält das Kindergeld, das Sie pro Monat bekommen, einen hohen Stellenwert. In dem Rechner besteht für Sie die Möglichkeit, zwischen drei Alternativen zu wählen. Sie geben beispielsweise ein, dass Sie über keine Kinder verfügen. Zudem gibt es die Option, eine Anzahl von ein bis zu zwei Kindern anzugeben sowie drei oder mehr Kinder in dem Eingabefeld zu wählen.
Leben Sie in einer ehelichen Verbindung, hängt Ihre Einkommenssteuer von der Splittingtabelle ab. Das bedeutet, dass Sie in dem Außergewöhnliche-Belastungen-Rechner angeben, ob eine Besteuerung nach der Splitting-Tabelle besteht. Hierbei hängt die Einkommenssteuer von den Beiträgen beider Ehepartner ab. Unter dem Außergewöhnliche-Belastungen-Rechner finden Sie ein weißes Feld, in das Sie das letztendliche Ergebnis vorfinden. Sobald Sie auf den Button „Berechnen“ klicken, erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden ein übersichtliches Resultat.
Auf diese Weise gelingt es Ihnen, die aufwendbaren Beträge innerhalb eines Jahres zu ermitteln. Der Wert, den Sie in dem Feld ablesen, steht Ihnen in einem Jahr zur freien Verfügung. Kommen unvorhergesehene Ausgaben auf Sie zu, nutzen Sie die jeweiligen Gelder. Vorwiegend erhält der Außergewöhnliche-Belastungen-Rechner Priorität, um die als agB abgekürzte außergewöhnliche Belastung nach dem Einkommens-Steuergesetz anzugeben.
Was stellen außergewöhnliche Belastungen dar?
In dem Außergewöhnliche-Belastungen-Rechner besteht für Sie die Option, die Höhe der außergewöhnlichen Belastungen zu ermitteln. Diese regelt der Paragraf 33 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Durch die steuermindernde Berücksichtigung versucht der Gesetzgeber, unzumutbare Härten für den Steuerpflichtigen zu vermeiden.
Demnach entsteht eine Ermäßigung der Einkommenssteuer, wenn bei einem Steuerpflichtigen zwangläufig größere Aufwendungen auftreten. Hierbei orientiert sich der Gesetzgeber an der Mehrzahl der steuerpflichtigen Bürger, die über gleiche Bedingungen verfügen. Zu diesen zählen beispielsweise:
- die Einkommens-Verhältnisse,
- der Familienstand
- sowie die Vermögens-Verhältnisse.
Verfügen Sie über zusätzliche Ausgaben, die Sie nicht vermeiden können und die andere Personen gleicher Steuerklassen nicht zahlen, handelt es sich um eine außergewöhnliche Belastung. Ein Teil der erbrachten außergewöhnlichen Aufwendungen mindert das zu versteuernde Einkommen. Dies geschieht durch einen Abzug von dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Um zu kontrollieren, ob dieser Betrag in Ihrer Einkommens-Steuererklärung stimmt, nutzen Sie den Außergewöhnliche-Belastungen-Rechner.
Die zwangsläufige Aufwendung entsteht ausschließlich, wenn Sie sich ihr aus tatsächlichen, sittlichen oder rechtlichen Gründen nicht entziehen können. Dabei spielt die Notwendigkeit der jeweiligen Aufwendung eine wesentliche Rolle. Damit Ihnen die Möglichkeit erhalten bleibt, den Betrag von Ihrer Steuer abzusetzen, achten Sie darauf, dass die Ausgaben einem angemessenen Betrag nicht überschreiten.
Welche außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art existieren?
Vorwiegend fallen außergewöhnliche Belastungen aus dem allgemeinen Bereich an. Um diese zu ermitteln, nutzen Sie den Außergewöhnliche-Belastungen-Rechner. Zu den zusätzlichen Kosten gehören beispielsweise Krankheitskosten, die Sie beispielsweise in Form von Arztrechnungen nachweisen. Des Weiteren zählen die Anfahrtskosten zu den Ärzten als außergewöhnliche Belastung. Weiterhin spielen Zuzahlungen für verschiedene Arzneien eine wesentliche Rolle.
Zudem umfassen die außergewöhnlichen Belastungen Beerdigungskosten eines nahen Verwandten. Hierbei kommt es darauf an, ob das Erbe für die Beisetzung ausreicht. Deckt das zur Verfügung stehende Geld die Kosten nicht, wenden Sie außergewöhnliche Belastungen auf. Ebenso tritt der Fall ein, wenn die Rente Ihrer Eltern die Pflegekosten oder Heimkosten nicht abdeckt. Reichen ebenfalls die Aufwendungen einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung nicht aus, besteht eine außergewöhnliche Belastung.
Wir bieten Ihnen eine Beispielrechnung
Um den Außergewöhnliche-Belastungen-Rechner ohne Schwierigkeiten zu benutzen, bieten wir Ihnen ein unkompliziertes Beispiel für die Berechnung an. Hierbei gehen wir davon aus, dass Sie über ein jährliches Einkommen von 30.000 Euro verfügen. Leben Sie in einer ehelichen Verbindung, gilt die Besteuerung nach einer Splitting-Tabelle. Als Elternteil von beispielsweise zwei Kindern, wählen Sie in dem entsprechenden Eingabefeld die Option ein bis zwei Kinder.
Sobald Sie sämtliche Fakten angeben, klicken Sie auf den Berechnen-Button. In dem Abschlussfeld erhalten Sie folgendes Ergebnis: Als zumutbare Belastung gelten drei Prozent des Gesamtbetrags. Hierbei handelt es sich um einen Betrag von 900 Euro. Das bedeutet, dass Sie 900 Euro als außergewöhnliche Belastung angeben. Interessieren Sie sich dafür, den Wert in Ihren persönlichen Unterlagen abzuheften, nutzen Sie den Button „Drucken“.
Wie machen Sie außergewöhnliche Belastungen geltend?
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen vorwiegend die Krankheitskosten, die Sie ausschließlich durch eine strenge Nachweis-Anforderung geltend machen. Hierbei spielen Verordnungen durch den Arzt oder einen Heilpraktiker im Mittelpunkt, um die Kosten für Heil- und Arzneimittel als zusätzliche Aufwendung zu belegen. Im Bezug auf Pflegekosten besteht die Notwendigkeit, den Zustand der zu pflegenden Person von einem Amtsarzt begutachten zu lassen. Alternativ wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um den Medizinischen Dienst für eine Begutachtung in Anspruch zu nehmen.
In besonderen Fällen besteht die außergewöhnliche Belastung als Aufwendung für den Unterhalt. Hierbei achten Sie darauf, dass die Ausgaben bisher keine Klassifikation als Sonderausgaben besitzen. Ebenso gelten Pauschalbeträge für behinderte Menschen, Pflegepersonen oder Hinterbliebene als außergewöhnliche Belastungen, die ausschließlich in besonderen Fällen auftreten. Zusätzlich existieren außergewöhnliche Belastungen, die in bestimmten Fällen wegfallen. Seit dem Jahr 2008 gehört der Freibetrag für Haushaltshilfen nicht länger in den Bereich.
Des Weiteren beachten Sie, dass es sich bei den Kinderbetreuungskosten nicht um eine außergewöhnliche Belastung handelt. Seit dem Jahr 2012 gelten die jeweiligen Beträge als Sonderausgaben. Nach der Benutzung des Außergewöhnliche-Belastungen-Rechners bekommen Sie die Möglichkeit, diesen in den sozialen Netzwerken zu empfehlen. Hierfür nutzen Sie den blauen Facebook-Button. Leben Sie als Single ohne Kinder, betragen die außergewöhnlichen Belastungen in der Regel sechs Prozent des Gesamtbetrags. Diesen Umstand beachten Sie bei Ihrer Steuererklärung.