Arbeitslosengeld I berechnen
Sie möchten den „Arbeitslosengeld I“ berechnen lassen? Dann sind Sie hier genau richtig, geben Sie unten die gewünschten Informationen an.
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Arbeitslosigkeit ist etwas, das jeden treffen kann. Hier sollte sich aber auch jeder, der sich dafür interessiert schon einmal genauer anschauen, wie hoch der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist, falls dieses Geld gebraucht wird und die Familie unterstützen soll. Um den Rechner nutzen zu können ist es nicht erforderlich unzählige Formulare auszufüllen.
Die einfache Handhabung des Rechners
Wer von der Arbeitslosigkeit betroffen ist, wird sicher auch schon einen Bescheid in Händen halten. Aber stimmt dieser Bescheid auch und sind die Zahlen korrekt? All dies sollte sich jeder fragen, der diesen Bescheid anzweifelt. Im Zweifelsfalle ist es wichtig, Widerspruch dagegen ein zu legen und dann erfolgreich weiter zu machen. Die Arbeitslosigkeit und damit auch das Arbeitslosengeld I steht jedem zu, der aus einer Beschäftigung heraus gekündigt wird. Die Frage wie hoch denn nun eigentlich das Geld sein wird, ist nicht mit einem Regelsatz zu bemessen, da die Löhne und Gehälter sehr unterschiedlich sind.
Das erste Feld
Nun sollte das erste Feld ausgefüllt werden. Hier wird ganz einfach nur das durchschnittliche Monatseinkommen eingegeben. Das ergibt sich aus den einzelnen Lohnscheinen. Damit kann jeder sein Arbeitslosengeld berechnen. Nun muss diese Zahl einfach nur in das entsprechende Kästchen eingetragen werden. Hier sollte dann auch auf die Genauigkeit geachtet werden. Der Rechner hat mit dieser Zahl dann schon ein wichtiges Ergebnis schon bald parat.
Das zweite Feld
In dem zweiten Feld muss die entsprechende Steuerklasse eingegeben werden. Diese lässt sich auch ganz einfach ermitteln, denn auch sie steht auf dem Lohnschein. In der Regel weiß aber ein Antragssteller auch die Lohnsteuerklasse. Dieser Wert muss nun in das Feld eingetragen werden.
Das dritte Feld
Nun noch zum dritten Feld. Hier muss eingegeben werden, in welchem Bundesland der Antragssteller lebt. Es ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland wie hoch das Arbeitslosengeld I ausfällt. Daher sollte auch diese Angabe so wahrheitsgemäß wie nur möglich gemacht werden. Nun kann die Berechnung auch schon abgeschlossen werden. Aber zuvor gibt es noch ein kleines Beispiel, dass auf jeden Fall behilflich sein wird alles genau zu berechnen.
Das Beispiel zum Rechner:
Angenommen das Bruttoeinkommen im Monat im Durchschnitt liegt bei 1563 Euro. Die Steuerklasse des Interessenten ist die Steuerklasse I und der Antragssteller lebt in den neuen Bundesländern, dann wird folgendes Ergebnis ausgegeben:
Bruttoentgeld je Tag 51,39 Euro
Lohnsteuer 3,79 Euro
Solidaritätszuschlag 0,21 Euro
Sozialversicherungsbeiträge (21%-Pauschal) 10,79 Euro
Arbeitslosenentgeld (kalendertäglich) 21,96 Euro
Arbeitslosenentgeld (Monat) 658,66 Euro
Mit diesen Zahlen ist der Antragssteller nun um vieles schlauer und weiß genau, was er dann zum Leben zur Verfügung hat. Das ist leider nicht viel, aber dennoch sollte darauf nicht verzichtet werden. Geld ist immer wichtig und wird noch wichtiger wenn eine Familie mit dahinter steckt, die ebenfalls darauf angewiesen ist. In der Regel ist es aber auch so, dass Menschen, die von so wenig Geld leben müssen, einen neuen Ansporn haben werden sich schnell wieder eine neue Stelle zu suchen. Dies sollte auch immer so sein und wird natürlich auch von der Agentur für Arbeit gefördert. Es finden dann zahlreiche Maßnahmen statt, die diese Arbeitslosigkeit schon bald wieder beenden sollen.
Das Fazit zum Rechner
Rein informativ ist dieser Rechner wirklich sehr gut. Aber wenn erkannt wird, wie schlecht die Zahlen am Ende sind, dann wird es Zeit sich um eine neue Anstellung zu bemühen. Hierbei ist natürlich die Agentur für Arbeit der wichtigste Ansprechpartner. Dabei wird genau ermessen, wie gut alles laufen kann und wie schnell der Antragssteller wieder zurück in einen neuen Job braucht. Dieser sollte sich natürlich auch in eigenem Ermessen um eine neue Anstellung bemühen. Hierfür stehen zahlreiche Portale zur Verfügung und hier sollte der Jenige auch fündig werden.