Wohngeldrechner
Zur Berechnen des Wohngelds geben Sie bitte folgende Informationen ein: Die Anzahl der Personen die in Ihrem Haushalt leben, Ihre Mietkosten oder Belastung sowie Ihr monatliches Einkommen.
Wohngeld berechnen lassen
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Wohngeld berechnen mit dem Wohngeldrechner
Wie viel Wohngeld Ihnen zusteht, ermitteln Sie kinderleicht mit dem Wohngeldrechner von hilfreiche Tools.
Geben Sie die benötigten Daten in die Berechnung ein und erfahren Sie, wie hoch das Ihnen zustehende Wohngeld ist.
Für die Berechnung werden folgende Daten benötigt:
Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder
Höhe der Mietkosten (Kaltmiete) oder Belastungen
Höhe des monatlichen Einkommens (brutto ohne Kindergeld)
Geben Sie die benötigten Daten in den Rechner ein und klicken Sie auf „Berechnen“. Ihnen wird das Ergebnis angezeigt. Sofern Sie dieses ausdrucken möchten, klicken Sie auf „Drucken“.
Berechnung anhand eines Beispiels:
Nachfolgend möchten wir Ihnen die Berechnung anhand eines Beispiels verdeutlichen:
Wie viele Familienmitglieder wohnen im Haushalt? | 4 |
Mietkosten oder Belastung | 700 Euro |
Monatliches Einkommen | 2.300 Euro |
Wir geben die Daten in die Maske ein
Und erhalten folgendes Ergebnis:
Dies bedeutet, dass Sie bei dem aktuellen Einkommen kein Wohngeld erhalten. Ist der Verdienst jedoch deutlich geringer – beispielsweise bei 1.300 Euro –, erhalten wir folgendes Ergebnis:
Es ergibt sich ein Wohngeldanspruch in Höhe von 259,29 Euro.
Wer kann den Wohngeldrechner nutzen und wozu dient er?
Mit dem hilfreichen Tool können Sie ermitteln, welche finanzielle Belastung hinsichtlich der Wohnung auf Sie zukommen. Bedenken Sie jedoch, dass sich aus der Berechnung keinerlei Rechtsanspruch ableiten lässt. Dennoch stellt sie einen wichtigen Anhaltspunkt dar.
Sofern Sie Wohngeld beanspruchen möchten, müssen Sie dieses bei der Wohngeldstelle in Ihrer statt beantragen. Dort wird jeder Fall individuell geprüft, sodass Sie durch Bescheid erfahren, ob Ihnen Wohngeld zusteht oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe.
Unser Wohngeldrechner, der von jedem Nutzer, der sich dafür interessiert, genutzt werden kann, basiert auf den Berechnungsgrundlagen
- Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder
- Höhe der Miete oder Belastung
- Gesamteinkommen aller im Haushalt lebender Personen
Worum handelt es sich beim Wohngeld?
Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die Bürgern mit einem niedrigen Einkommen gewährt wird, um angemessen und familiengerecht wohnen zu können. Die gesetzliche Grundlage hierfür ergibt sich aus dem Wohngeldgesetz (WoGG), welches wiederum als Teil des Sozialgesetzbuches besteht.
Bei Wohngeld handelt es sich um einen Zuschuss, der nur auf Antrag gewährt wird, und zwar jeweils zum ersten des Monats, in dem die Antragstellung erfolgt ist. Für das Antragsdatum ist jedoch der Eingangsstempel der jeweiligen Wohngeldbehörde entscheidend. Zudem handelt es sich um eine Zahlung, die lediglich für einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten gewährt wird. Sollte weiterhin Bedarf auf einen Zuschuss bestehen, muss mit Ablauf der 12 Monate ein neuer Wohngeldantrag gestellt werden, der einer weiteren Prüfung durch das Amt bedarf.
Wohngeld kann in Form eines Mietzuschusses (bei Mietwohnungen) oder als Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) gezahlt werden.
Es spielt keine Rolle, wo sich der Wohnraum befindet. Wenn Sie beispielsweise in Hamburg wohnen, profitieren Sie ebenso von der Wohngeldverordnung, als würden Sie in einer anderen Stadt oder auf dem Land leben. Der Zuschuss richtet sich nach den sogenannten Wohngeldtabellen, die in verschiedene Mietstufen unterteilt sind. Die jeweilige Mietenstufe hängt unter anderem vom zu berücksichtigen Monatseinkommen ab.
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie beispielsweise beim Verbraucherportal „Biallo“.
Wem steht Wohngeld zu?
Wohngeld ist für diejenigen Personen gedacht, die ein zu niedriges Einkommen erzielen, um eine Wohnung zu finanzieren. Das Amt kann die Mietkosten entweder ganz oder teilweise decken, sofern die Voraussetzungen hierfür bestehen.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle einreichen.
Wohngeld steht für Mieter in Form von Mietzuschuss sowie für Hauseigentümer in Form eines Lastenzuschusses zur Verfügung.
Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder
Damit die Wohngeldberechnung erfolgen kann, müssen Sie zunächst eingeben, wie viele Familienmitglieder im Haushalt leben.
Die Anzahl setzt sich aus allen Erwachsenen und Kinder als jeweiliges Haushaltsmitglied zusammen. In unserem Tool können Sie zwischen 1 bis 11 Haushaltsmitglieder wählen.
Angaben zur Miete oder Belastung für die Berechnung des Wohngeldes
Des Weiteren müssen Sie im Wohngeldrechner angeben, wie hoch die monatliche Miete oder monatliche Belastung für das Eigentum ist.
Relevant sind hierbei die monatliche Kaltmiete bzw. die Belastung, die für die Finanzierung einer Immobilie entsteht. Letztere ist jedoch nicht so leicht zu ermitteln, da zusätzlich zur Kreditrate weitere Faktoren einbezogen werden, zu denen beispielsweise Umbaukosten gehören können. Sofern Sie nicht wissen, wie hoch die monatliche Belastung anzusetzen ist, können Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle eine entsprechende Berechnung durchführen lassen.
Angaben zum monatlichen Einkommen für die Berechnung des Wohngeldes
Für das anzugebende monatliche Einkommen werden sämtliche Einkommen aller angegebenen Haushaltsmitglieder zusammengerechnet.
Maßgebend ist das Bruttoeinkommen. Das Kindergeld darf nicht zum Einkommen hinzugerechnet werden.
Steigende Wohnkosten durch mangelnde Stadtentwicklung
Die Wohngeldstellen werden immer häufiger konsultiert und um Hilfe geben. Grund hierfür ist vor allem, dass die Wohnkosten in den letzten Jahren insbesondere im Bereich der Mietwohnungen erheblich angestiegen sind. Zu begründen ist dies oft mit der Tatsache, dass die Stadtentwicklung nicht schnell genug voranschreitet. Es stehen vor allem in den Ballungszentren zu wenige Mietwohngen für zu viele Interessenten zur Verfügung, sodass trotz „Mietpreisbremse“ auch in Zukunft mit ansteigenden Mieten zu rechnen sein dürfte.
Um sich diesem Wucher zu entziehen, setzen immer mehr Familien auf Eigentum in ländlicher Gegend. Dieses ist deutlich günstiger und eine Baufinanzierung ist aufgrund der derzeitigen Finanzmarktlage ein Kinderspiel. Wer sich für das Eigenheim entscheidet, um den verschiedenen Mietenstufen zu entgehen, sollte jedoch die zu berücksichtigenden zusätzlichen Kosten – beispielsweise für Umbau oder Modernisierung – nicht vergessen. Sind die Abzugsbeträge vom Jahreseinkommen zu gering, kann ebenfalls Wohngeld beantragt werden.
Das jährliche Einkommen sowie die Einkommensgrenze, eine mögliche Schwerbehinderung, Freibeträge und Abzüge für Werbungskosten und dergleichen, können bei der Berechnung des Wohngelds ebenfalls durch das Amt berücksichtigt werden. Wie hoch der Ihnen zustehende Wohngeldbetrag letztendlich ist und in welche Mietstufe Sie fallen, erfahren Sie durch den Bescheid des Amtes.