Grundsteuerrechner
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Die Grundsteuer im Allgemeinen ist eine Steuer die erhoben wird, die Eigentümer eines Grundstückes und die darauf erfolgte Bebauung tragen müssen. Sie ist in Deutschland Pflicht und unterscheidet sich nach der Art der Bebauung, die auf dem Grundstück vorhanden ist. Es gibt viele komplizierte Rechenwege sodass sich ein Grundsteuerrechner lohnt und die Berechnung der Pflichtabgaben somit immens vereinfacht werden kann.
Grundsteuer-Arten zur Berechnung
Es gibt verschiedene Faktoren, die einen wichtigen Bestandteil zur Berechnung der endgültigen Grundsteuer darstellen. Es gibt die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B. Während die Grundsteuer A für Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke genutzt wird ist die Grundsteuer B für alle bebaueren sowie bebauten Grundstücke berechnet wird. Eigentümer eines Grundstückes, das zu Forst- und Landwirtschaftszwecken genutzt wird, müssen 6 prozent auf den Einheitswert abführen. Bei Zweifamilienhäuser liegt dieser Betrag bei 3,1 Prozent, während Eigentümer eines Einfamilienhauses nur 2,6 Prozent abführen müssen. Alle andere Grundstücke werden allgemein mit 3,5 Prozent versteuert. Die Basis für die Prozentberechnung ist immer der Einheitswert des Grundstücks. Dieser Einheitswert kann schwankend sein, dies liegt zum einen an dem Alter des Grundstücks und der Bebauung als auch an bauliche Wertminderungen und -erhöhungen.
Rechenweg zur Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird im Prinzip mit einer einfachen Prozentberechnung ermittelt. Wichtig ist hierbei, dass der Einheitswert des Grundstückes bekannt ist. Dieser ist die Basis für die Prozentrechnung und sollte ermittelt werden sofern dieser Unbekannt ist. Anschließend sucht man sich den Prozentsatz heraus, der auf das jeweilige Grundstück zutrifft. Zur Wiederholung: Forst- und Landwirtschaftsgrundstücke mit dem Porzentsatz 6%, Einfamilienhäuser mit 2,6%, Zweifamilienhäuser mit 3,1% und der Rest mit 3,5% als Basiszinssatz. Die Berechnung erfolgt mittels der einfachen Prozentrechnung, sprich also Einheitswert / 100 * Prozentsatz. Herauskommt die jährliche Grundsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss. Das Finanzamt führt genau Buch darüber welchen Wert ein Grundstück besitzt daher ist empfohlen die Grundsteuer immer pünktlich und korrekt abzuführen.
Beispiel zur Berechnung der Grundsteuer
Nachfolgend nicht nur ein theretisches sondern ein praktisches Beispiel zur Berechnung der Grundsteuer. Wenn ein Grundstück, das zu Forst- und Landwirtschaftszwecken genutzt wird, einen registrierten Wert von 60.000 Euro besitzt, so ist dieser Wert als Basis zu nehmen. Es ist der oben beschriebene Einheitswert. Da dieses Grundstück für die Forst- und Landwirtschaft genutzt wird nehmen wir den Prozentsatz von 6%, wie oben beschrieben. Bei einem Ein- (2,6%) oder Zweifamilienhaus (3,1%) sowie anders genutzte Grundstücke (3,5%) müssten die entsprechenden Prozentsätze verwendet werden. Wir haben also den Einheitswert sowie den Prozentsatz. Als Basis für die Prozentrechnung werden immer 1000% genutzt. Dieses Beispiel rechnet sich also mit folgender Formel: Einheitswert / 1000 * Prozentsatz. In diesem Fall wäre dies dementsprechend 60.000 Euro / 1000% * 6% = 360 Euro, die jährlich abzuführen sind.
Individuelle Faktoren sind möglich
Bitte beachten, dass dieses Ergebnis nicht genau ermittelt werden kann. Es werden neben diesen Prozentsätzen und Faktoren unter Umständen noch ganz andere Faktoren berücksichtigt. Weitere Faktoren haben mit Einwohnerzahlen des Standortes oder den Standort an sich zu tun. Die Formel kann sich also bei verschiedenen Grundstücken unterscheiden. Ein Rechtsanspruch bei den angegebenen Information ist dementsprechend nicht gegeben.