Grundsicherungsrechner
Mit unserem Grundsicherungsrechner errechnen Sie Ihren individuellen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Hartz IV. Der Rechner ist das Richtige für Sie, wenn sie arbeitslos sind, jedoch kein Anrecht auf Arbeitslosengeld I haben. Ebenso geeignet ist er für erwerbsfähige Arbeitsuchende, die kein oder ein zu geringes Erwerbseinkommen erzielen.
Sie können auch diese Grundsicherung beantragen, wenn Sie mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem Haushalt zusammenleben und eine gemeinschaftliche Haushaltsführung betreiben
Sie überlegen, Arbeitslosengeld II zu beantragen und beabsichtigen, sich zu informieren, wie viel Ihnen im Falle einer Bedürftigkeit zusteht? Der praktische Grundsicherungsrechner von hilfreiche-tools.de steht Ihnen dabei helfend zur Seite. In wenigen Schritten erfahren Sie die Höhe Ihres monatlichen Einkommens gemäß SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch).
Es sei zu beachten, dass der Rechner noch auf den Regelsatz aus dem Jahre 2014 voreingestellt ist. Der aktuelle Basis-Regelsatz ab 01.01.2017 beträgt jedoch 409 Euro, was bei jeder Berechnung dementsprechend einzugeben ist.
Grundsicherung berechnen
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Wie berechnen Sie Ihren Bedarf an ALG II?
Der Grundsicherungsrechner ermöglicht es Ihnen, anhand weniger Daten Ihr monatliches Einkommen gemäß SGB II zu ermitteln. In einem ersten Schritt beantworten Sie die Frage, ob Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Maßgeblich für die Berechnung sind die derzeitig aktuellen Regelsätze zur Sicherung des Grundbedarfes.
Im Grundsicherungsrechner selektieren Sie Ihre Angaben entsprechend Ihrer Lebenssituation. Der Regelbedarf schwankt, je nachdem, ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind oder Kinder haben. Der Rechner setzt die Regelsätze automatisch (Stand 2017). Er beträgt für Alleinstehende und Alleinerziehende 409 Euro und für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft 368 Euro. Unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern beziehungsweise Erwachsene im Haushalt anderer erhalten 327 Euro. Bitte tragen Sie in den Grundsicherungsrechner nur Ihre persönliche Situation als Antragsteller ein.
Kinder und Jugendliche haben ebenso Anspruch auf die Grundsicherung. Sie steigt mit dem Alter des Kindes. So liegt der Bedarf bei Kindern bis sechs Jahre bei 237 Euro. Bei den bis zu Vierzehnjährigen liegt er bei 291 Euro und bei Jugendlichen bis achtzehn Jahren bei 311 Euro.
Übersicht über die Regelsätze (Stand 2017)
Alleinstehend/ alleinerziehend 409 Euro
Paare/ Bedarfs-Gemeinschaften 368 Euro
Erwachsene im Haushalt anderer 327 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 311 Euro
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 291 Euro
Kinder bis fünf Jahre 237 Euro
Grundsicherung für werdende Mütter
Schwangere Erwerbslose erhalten einen Mehrbedarf von siebzehn Prozent bezogen auf den jeweiligen Regelsatz. Er greift ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche.
Die Berechnung des Regelsatzes
Aus den Regelsätzen und den Mehrbedarfs-Sätzen addieren Sie Ihren Gesamtbedarf und tragen ihn in die Tabelle unter Regelsätze ein. Erwirtschaften Sie ein Einkommen? Tragen Sie dieses im unteren Teil des Rechners ein. Berücksichtigen Sie Renten, Wohngeld, Erwerbseinkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen und andere. Der Grundsicherungsrechner subtrahiert Ihr persönliches Einkommen von Ihrem errechneten Regelsatz und ermittelt Ihren Bedarf an Grundsicherung. Übersteigen Ihre Einkünfte den gesetzlich festgelegten Betrag entfällt der Anspruch auf Leistungen.
Bedarf für Unterkunft und Heizung
Zur Berechnung Ihres Anspruchs zieht der Grundsicherungsrechner Ihre weiteren Kosten für Ihre Unterkunft hinzu. Geben Sie hierbei Ihre Mietkosten inklusive Nebenkosten an. Ihre Heizkosten tragen Sie gesondert in den Rechner ein. Sind die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen, erbringt das Jobcenter grundsätzlich Leistungen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen. Dabei orientiert sich die Behörde am örtlichen Niveau der Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter keine Kosten für Ihren Energieverbrauch übernimmt, geben Sie diese daher nicht bei Ihren Kosten für die Unterkunft mit an.
Generell gelten folgende Richtwerte für die Größe der Wohnung nach Anzahl der Personen:
- Haushalt mit einer Person: 45 bis 50 m²
- Haushalt mit zwei Personen: 60 m² oder zwei Zimmer
- Haushalt mit drei Personen: 75 m² oder drei Zimmer
- Haushalt mit vier Personen: 85 bis 90 m² oder vier Zimmer
- pro weitere Person, zusätzlich zehn bis 15 m² oder ein Zimmer
Ebenfalls relevant ist der Mietpreis. Er richtet sich nach dem aktuellen Mietspiegel Ihres Wohnortes. Für das Eigenheim oder die Eigentums-Wohnung gelten andere Richtwerte. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.
Kosten für Pflege- und Krankenversicherung
Im Grundsicherungsrechner geben Sie zusätzlich Ihre Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Dies gilt für privat- oder freiwillig versicherte Antragsteller. Für Bezieher von ALG II übernimmt im Regelfall das Jobcenter die Kosten für die Versicherungen.
Mehrbedarf für kostenintensive Ernährung
Weiterhin relevant für Ihren Bedarf ist das Vorliegen einer kostenintensiven Ernährung, wenn durch eine Erkrankung ein Mehrbedarf entsteht. Die Höhe richtet sich nach der Art der Krankheit beziehungsweise dem Grad der Einschränkung. Menschen mit Behinderung erhalten ebenso einen erhöhten Mehrbedarf.
Erwerbsfähige Menschen mit Behinderung
Behinderte, erwerbsfähige Antragsteller erhalten den Mehrbedarf, sofern sie Leistungen beziehen, die der Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX dienen. Dazu gehören ebenso Eingliederungs-Hilfen nach § 54 Abs. 1 S. 1 bis 3 SGB XII oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes.
Zum aktuellen Regelbetrag kommen nach § 20 SGB II von 409 Euro, gültig ab 01.01.2017, folgende Beträge für Menschen mit Behinderung hinzu:
- Alleinstehende: 35 vom Hundert von der hundertprozentigen Regelleistung – 143,14 Euro,
- volljährige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft: 35 Prozent des 90-prozentigen Regelsatzes – 128,84 Euro,
- sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft: 35 Prozent der 80-prozentigen Regelleistung – 114,52 Euro.
Diese Zahlen gelten für den Bedarf am vollen Regelsatz von 409 Euro.
Genaueres erfahren Sie bei Ihrem Arbeitsamt oder Jobcenter.
Mehrbedarf für voll Erwerbsgeminderte
Für voll erwerbsgeminderte Leistungsempfänger, die einen Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Merkzeichen „G“ besitzen, beträgt der Mehrbedarf durch die Behinderung 17 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs. Das Zeichen erhalten Personen, deren Gehfähigkeit so weit verloren ging, dass sie sich nur eingeschränkt im Straßenverkehr fortzubewegen wissen. Der Mehrbedarf berechnet sich bei Bezug der vollen Leistung wie folgt:
409 Euro x 17 Prozent = 69,53 Euro.
Was ist die Grundsicherung?
Als Grundsicherung bezeichnet das Jobcenter eine Sozialleistung, die den grundlegenden Lebensunterhalt von älteren Menschen ab vollendetem 65. Lebensjahr abdeckt (Grundsicherungs-Rente). Dies gilt im Falle eines zu geringen Rentenanspruchs für Rentner, die mit ihren Mitteln ihren Lebensunterhalt nicht aufrechtzuerhalten vermögen. Die Grundsicherung beziehen ebenso dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit Vollendung des 18. Lebensjahres und Arbeitslose beziehungsweise Geringverdiener, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten.
Grundsicherung 2017 / Regelsätze ab 01.01.2017
Ab 1. Januar 2017 gelten folgende Regelsätze zur Grundsicherung:
- Alleinstehende 409 Euro
- pro Partner in einer Bedarfsgemeinschaft 368 Euro.
Voraussetzungen, um ALG II zu erhalten
Folgende Personen besitzen einen Anspruch auf die Sozialleistung:
- erwerbsfähige Arbeitslose ohne Anspruch auf ALG I,
- Personen, welche das 65. Lebensjahr vollendeten oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens achtzehn Jahre alt sind,
- Menschen, deren gewöhnlicher Aufenthalt in der BRD liegt,
- Antragsteller, welche nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Vermögen oder Einkommen zu bestreiten,
- nicht getrennt lebende Verheiratete oder Lebenspartner mit geringem beziehungsweise fehlendem Einkünften, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.
Welche Einkünfte rechnet das Jobcenter an?
- Unterhalt des Ehegatten,
- Einkommen aus Gewerbe,
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit,
- Wohngeld,
- Kindergeld,
- Einkommen aus Renten oder Pensionen,
- Erträge aus Vermietung und Verpachtung,
- Einnahmen aus Nießbrauch-, Wohnrechten oder Altenteilrechten,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- sonstiges Einkommen.
Bitte beachten Sie bei der Verwendung des Grundsicherungsrechners, dass dieses Tool lediglich zur Orientierung dient. Ein Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II entsteht daraus nicht. Zum Erhalt der Grundsicherung bedarf es eines Antrages bei Ihrem örtlichen Jobcenter.