Firmenwagenrechner
Berechnen Sie auf bei uns den Geldwerten Vorteile eines Firmenwagens. Wir errechen für Sie den Geldwerten Vorteil für die 1%-Regelung oder alternativ bei der Nutzung eines Fahrenbuchs.
Firmenwagenrechner – Geldwerter Vorteil
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Mit unserm Firmenwagenrechner können Sie genau bestimmen wie hoch für Sie die 1%-Regelung und die Fahrtenbuch Regel bei der Nutzung eines Firmenwagens sein wird.
Wann lohnt sich ein Firmenwagen?
Wer viel für eine Firma unterwegs ist, bekommt in der Regel einen Firmenwagen gestellt. Ob er diesen auch privat nutzen darf, hängt von seiner Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Meist ist es erlaubt den Firmenwagen auch privat, zu nutzen. In dem Fall muss vertraglich geregelt werden, wie die Nutzung abgerechnet wird. Bei der 1%-Regelung wird 1% des Werts der Gesamtkosten vom Dienstwagen als Nettolohn angesehen. Also muss der Arbeitnehmer auf diesen Teil des Lohns Einkommenssteuer entrichten. Damit stellt sich die Frage, ob die Fahrtenbuchregelung sich nicht mehr lohnen würde. Dabei werden nur die im Fahrtenbuch eingetragenen Kilometer für Privatfahren berechnet und der Nettolohn erhöht sich entsprechend. In den meisten Fällen ist die Fahrtenbuchregelung günstiger. Oder man nutzt privat sein eigenes Fahrzeug für Privatfahrten. Steuerlich können natürlich, über die Jahre hinweg Abschreibungen erfolgen. Der Wagen hat ja Wertverlust und der macht sich steuerlich anrechenbar.
Besitzrechte an einem Firmenwagen
Der Firmenwagen bleibt in Besitz des Unternehmens und in der Regel trägt die Firma sämtliche damit zusammenhängende Kosten: Versicherung, Wartung, Spritverbrauch. Der Arbeitnehmer ist lediglich Nutzer. Wenn es zu einem Unfall kommt, so werden die anfallenden Kosten wie es vorher zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich geregelt wurde, aufgeteilt. Meist muss der Arbeitnehmer einen Eigenanteil bezahlen.
Steuern
Auf der Steuerkarte ist der Firmenwagen als geldwerter Lohnanteil ausgewiesen. Auf diesen Teil muss der Arbeitnehmer Einkommenssteuer abführen. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden als Werbungskosten ausgeglichen. Außerdem fallen Sozialversicherungskosten an. Es kann allerdings auch eine Pauschalbesteuerung erfolgen. Das ist eine Einzelfallentscheidung. Wie die Steuer angerechnet werden, hängt von der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Das Firmenfahrzeug bleibt jedoch immer Eigentum der Firma.
Nutzung des Rechners:
Unsern Rechner nutzen Sie wie in unsern Beispiel gezeigt.
Sie Tragen in der jeweiligen Zeile Ihre Beträge ein:
1%-Regel:
Listenpreis 20000 Euro
Einfache Entfernung zur Arbeitsstätte 50 km
Fahrtenbuch:
Jährlichen Gesamtkosten
(Abschreibung, Bezinkosten, Versicherung, Steuern, Werkstatt usw.) 1000 Euro
Gesamtkilometerleistung 70000 km
Privat gefahrene Kilometer 7000 km
Ergebnis:
Der geldwerte Vorteil bei der 1%-Regelung beträgt 500,00 Euro / Monat.
Der geldwerte Vorteil bei der Fahrtenbuch-Regelung beträgt 8,33 Euro / Monat.
Der geldwerte Vorteil wäre in dem Fall die günstiger Alternative für den Nutzer des Fahrzeugs. Wenn er 2000EUR netto verdient müsste er 2500EUR versteuern und dafür Sozialabgaben bezahlen. Bei der Fahrtenbuchregelung wäre es hingegen viel günstiger für den Arbeitnehmer.
Häufig gestellte Fragen
Wann lohnt sich eigentlich für mich ein Firmenwagen?
Was kosten mich als Arbeitnehmer der Firmenwagen?
Was kostet mich als Arbeitgeber der Firmenwagen?
Muss ich mich an einen Firmenwagen binden?
Darf ich mit dem Firmenwagen auch in den Urlaub fahren?
Wie sind bei einem Firmenwagen die Spritkosten und die Versicherung geregelt?
Häufig gestellte Fragen
Wann lohnt sich eigentlich für mich ein Firmenwagen?
Ein Firmenwagen lohnt sich vor allem in den Fällen, in denen der Arbeitgeber die kompletten Kosten des Wagens übernimmt. Im Rahmen der 1%-Regel kann der Arbeitnehmer den Firmenwagen für die Arbeit und auch privat nutzen. Allgemein kann gesagt werden, dass sich der Firmenwagen dann lohnt, wenn die monatlichen Kosten für die Nutzung und Instandhaltung eines privaten Autos die Kosten des Firmenwagens übersteigen. Sinkt also das Nettoeinkommen durch den Firmenwagen um monatlich 200,00 EUR, so müssten Betroffene prüfen, ob sie entsprechende Kosten auch bei der Nutzung eines privaten Autos hätten. Der Nutzen des Firmenwagens muss daher von jedem Arbeitnehmer individuell ermittelt werden. Dabei sollten Verbraucher auch unbedingt die Kosten für einen Firmenwagen berücksichtigen. Ist der Firmenwagen sehr teuer, wird das Nettoeinkommen stark sinken. Ein teurer Firmenwagen lohnt sich im Normalfall nicht.
Was kosten mich als Arbeitnehmer der Firmenwagen?
Die Kosten des Firmenwagens richten sich für Arbeitnehmer nach verschiedenen Faktoren. Auf der einen Seite hängen die Kosten stark von der Variante ab, mit welcher der Firmenwagen abgerechnet wird. Wird der Firmenwagen über die 1%-Regel finanziert, so muss der Arbeitnehmer 1 % des Listenpreises des Autos über seine Gehaltsabrechnung versteuern. Hat der Arbeitnehmer ein Bruttoeinkommen in Höhe von 2.000,00 EUR und einen Firmenwagen, welcher 30.000,00 EUR kostet, so erhöht sich sein Bruttoeinkommen um monatlich 300,00 EUR. Durch das höhere Bruttoeinkommen verringert sich das Nettoeinkommen entsprechend. Die Kosten des Arbeitnehmers belaufen sich also dann auf die Höhe des geringeren Nettoeinkommens.
Was kostet mich als Arbeitgeber der Firmenwagen?
Die Kosten des Arbeitgebers können bei einem Firmenwagen nicht pauschal beziffert werden. Sie richten sich grundsätzlich nach verschiedenen Faktoren. Natürlich trägt der Arbeitgeber in erster Linie die Kosten für die Anschaffung des Fahrzeugs. Diese Kosten können jedoch im Laufe der nächsten Jahre abgeschrieben werden. Weiterhin können die weiteren Kosten stark variieren. Die Arbeitgeber können nämlich mit ihren Arbeitnehmern selbst vereinbaren, welche Kosten übernommen werden sollen. Häufig werden auch die Spritkosten und die Kosten für Versicherung und Instandhaltung vom Arbeitgeber übernommen. Die Kosten hängen also stark von der Ausgestaltung des Vertrages ab.
Ist es sinnvoller einen Firmenwagen mit der 1% Regel zu nutzen oder ein Kredit für ein Firmenwagen aufzunehmen
Eine Vielzahl von Arbeitnehmern bekommt von ihren Arbeitgebern die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu nutzen. In der Regel wird der Firmenwagen als geldwerter Vorteil über die Gehaltsabrechnung finanziert. Arbeitnehmer müssen also mehr Steuern zahlen, wenn sie einen Firmenwagen nutzen. Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich monatlich um 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs. Der Arbeitnehmer trägt also die Kosten für die Nutzung des Firmenwagens durch Einbußen bei seinem Nettogehalt. Wird hingegen ein Kredit für den Firmenwagen aufgenommen, trägt der Arbeitnehmer die komplette Kreditrate. Die Finanzierung über einen Kredit wird aus diesem Grund in der Regel teurer sein. Es ist daher ratsam, den Firmenwagen nicht über einen Kredit zu finanzieren. Stattdessen sollten Arbeitnehmer den Firmenwagen über die Gehaltsabrechnung zahlen bzw. finanzieren. Die Einbußen im Rahmen der Gehaltsabrechnung fallen in der Regel niedriger aus.
Muss ich mich an einen Firmenwagen binden?
Arbeitnehmer, die die Möglichkeit der Nutzung eines Firmenwagens bekommen, stehen häufig vor der Frage, ob sie sich vertraglich an diesen Firmenwagen binden müssen. Hierbei muss zwischen zwei verschiedenen Varianten unterschieden werden. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, sich an einen Firmenwagen zu binden, wenn es nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer einen Firmenwagen zu jedem Zeitpunkt zurückgeben können. Mit der Rückgabe entfällt dann auch der geldwerte Vorteil und das Nettoeinkommen wird steigen. Es kann jedoch vorkommen, dass der Arbeitgeber ausdrücklich vertraglich vereinbart, dass ein Firmenwagen genutzt werden muss. Das kann zum Beispiel aus Imagegründen der Fall sein. Ist die Nutzung des Firmenwagens vertraglich vereinbart, kann dieser nicht zurückgegeben werden und Arbeitnehmer sind an diesen gebunden.
Darf ich mit dem Firmenwagen auch in den Urlaub fahren?
Auch hier kann keine pauschale Antwort zur Nutzung des Firmenwagens im Urlaub gegeben werden. Häufig sind die Nutzungsbedingungen der Firmenwagen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber genau geregelt. Zahlreiche Arbeitnehmer können den Firmenwagen auch im Urlaub nutzen. Bei anderen Arbeitnehmern ist die Nutzung des Firmenwagens im Urlaub jedoch nicht gestattet.
Wie sind bei einem Firmenwagen die Spritkosten und die Versicherung geregelt?
Die Spritkosten und die Kosten für die Versicherung werden bei einem Firmenwagen in der Regel durch den Arbeitgeber übernommen. Allerdings hängt die Übernahme der Kosten auch von der Finanzierungsvariante des Firmenwagens ab. Bei der 1%-Regel sind die Kosten jedoch im Normalfall über die Gehaltsabrechnung abgegolten.