Ehegattensplitting Rechner
Sie möchten den „Ehegattensplitting“ berechnen lassen? Dann sind Sie hier genau richtig, geben Sie unten die gewünschten Informationen an.
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Was ist Ehegattensplitting?
Ein verheiratetes Paar kann bei der Versteuerung seiner Einkünfte zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung wählen. Bei der Einzelveranlagung werden die Einkünfte getrennt versteuert. Bei der Zusammenveranlagung kommt das sogenannte Ehegattensplitting zum Einsatz, bei dem die Einkünfte beider Ehepartner erst addiert, dann halbiert und im Anschluss versteuert werden.
Wozu dient das hilfreiche Tool?
Ob ein Ehepaar seine Steuern nach der Einzel- oder der Zusammenveranlagung zahlt, hängt von den individuellen Einkünften beider Partner ab. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, lohnt sich das Ehegattensplitting und die damit einhergehende Aufteilung in die Steuerklassen III und V. Ist das Einkommen ähnlich hoch und beide Partner der Steuerklasse IV zugeordnet, verschwindet der Vorteil des Ehegattensplittings. Eine dritte Alternative ist das Faktorverfahren, bei dem der monatliche Lohnsteuerabzug möglichst nah an den tatsächlich zu zahlenden Steuern liegt. Damit Ehepaare wissen, ob sich das Ehegattensplitting für sie finanziell auszahlt, müssen sie den Steuervorteil der Einzel- und der Zusammenveranlagung kennen. Das hilfreiche Tool ist dabei behilflich, es errechnet in wenigen Schritten aus dem Einkommen beider Ehepartner und dem Kirchensteuersatz die zu erwartende Steuerersparnis beim Ehegattensplitting auf der Grundlage der Einkommenssteuertabelle bzw. Splittingtabelle.
Der Bruttolohn des Ehemanns
Um den Splittingvorteil zu errechnen, benötigt der Rechner Informationen über das Einkommen der beiden Ehepartner. In das erste Kästchen des hilfreichen Tools wird daher das Gehalt des Ehemannes eingetragen, das auf ein Jahr gerechnet als Bruttolohn gezahlt wird.
Der Bruttolohn der Ehefrau
Damit das hilfreiche Tool die Steuerersparnis beim Ehegattensplitting ermitteln kann, wird in das zweite Kästchen des Rechners der jährliche Bruttolohn der Ehefrau eingefügt.
Der Satz der Kirchensteuer
Während die meisten Steuersätze bundesweit einheitlich geregelt sind, unterscheidet sich der Satz der Kirchensteuer von Bundesland zu Bundesland. Wer Mitglied in der Kirche ist und ein zu versteuerndes Einkommen erhält, ist zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet. Je nach Bundesland beträgt der Kirchensteuersatz 8% oder 9%, über den aktuellen Satz jedes Bundeslandes sind Informationen im Internet zu finden. Wer kein Mitglied der Kirche ist, hat selbstverständlich auch keine Kirchensteuer zu zahlen. Über ein Drop-Down-Menü kann der Satz der Kirchensteuer ausgewählt werden, es stehen die Möglichkeiten 0%, 8% und 9% zur Verfügung.
Die Steuerersparnis beim Ehegattensplitting berechnen
Wurden diese notwendigen Angaben in das hilfreiche Tool eingefügt, kann der Steuervorteil beim Ehegattensplitting errechnet werden. Der Rechner wird mit einem Klick auf Berechnen gestartet, der Button findet sich unterhalb des großen weißen Feldes. Das hilfreiche Tool ermittelt nun die zu zahlenden Steuern bei der Einzel- und der Zusammenveranlagung nach dem jeweils gültigen Einkommenssteuertarif bzw. Splittingtarif. Im weißen Feld erscheint anschließend das Resultat in einer Tabelle, die die zu zahlenden Steuern in der Übersicht zeigt und in der rechten Spalte die Steuerersparnis beim Ehegattensplitting angibt. Über den Button mit der Aufschrift Drucken kann des Ergebnis des hilfreichen Tools ausgedruckt werden.
Beispielrechnung: Ein Ehepaar berechnet ihren Splittingvorteil
In einer Beispielrechnung wird die Funktionsweise des hilfreichen Tools verdeutlicht. In diesem Beispiel möchte ein Ehepaar ermitteln, ob es mit dem Ehegattensplitting im Gegensatz zur Einzelveranlagung Steuern einsparen kann. Der Ehemann verfügt über einen monatlichen Bruttolohn von 4.000EUR, im Jahr verdient er somit 48.000EUR. Seine Ehefrau ist geringfügig beschäftigt und verdient 450EUR im Monat, auf ein Jahr gerechnet beträgt ihr Bruttoverdienst 5.400EUR. In das erste Kästchen des Rechners werden nun die 48.000EUR eingetragen, in das zweite Kästchen die 5.400EUR. Weil das Ehepaar in einem Bundesland lebt, in dem 9% Kirchensteuer zu zahlen sind, wählen sie im Drop-Down-Menü 9% aus. Mit einem Klick auf Berechnen starten sie das hilfreiche Tool und erhalten eine Tabelle. Aus den Angaben in der rechten Spalte können sie eine jährliche Steuerersparnis von 3.120,13EUR beim Ehegattensplitting entnehmen.