Anhängelast

Der Wert der zulässigen Anhängelast ist ein wichtiger Wert für den Fahrzeugführer und danach bestimmen sich wichtige Faktoren dieser Wert ist die maximale Last die mit eine Zugfahrzeug, einem Lkw oder Personenkraftwagen, eines Kfz oder einer Zugmaschine bewegt werden dürfen. Der entsprechende Führerschein berechtigt zu diesem Vorgang. Nicht maßgebend bei dieser Frage ist die gesamte Masse, das Gesamtgewicht der Hänger oder der einzelne Anhänger plus Zugfahrzeug. Die Fahrzeugpapiere geben genaue Auskunft über diese Werte und Maße. Hierbei gibt es Einzelgutachten oder eben die Werte in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeuges oder der Zugmaschine. Es ist genau definiert was und wie viel gezogen und bewegt werden darf.

Zulässige Anhängelasten nach Bauart

Diese Lasten bei einem Pkw sind ebenfalls genau vom Hersteller definiert und wurden bei der Konstruktion festgelegt. Bei einem Pkw liegen die Werte bei 500 kg bis 2000 kg. Es ergibt ein Durchschnitt von 1.200 kg bis 1.500 kg. Schwere Fahrzeuge wie beispielsweise ein Nissan Geländewagen mit oder ohne Leiterrahmen haben meist höhere Lasten und können somit eher mehr ziehen, dabei spielt auch der Motor eine Rolle, Diesel oder Benzin. Bei einer selbsttragenden Karosserie ist der tatsächliche Wert geringer. Sind die Werte eines Anhängers ungebremst oder gebremst, dass sind auch Faktoren die bei der Berechnung berücksichtigt werden.

SUV Fahrzeuge kleinerer Bauart

Geländefahrzeuge wie SUV und dabei die kleineren Varianten liegen mit ihren Hänger-Lasten im einem Bereich von 2.600 kg. Die größeren Fahrzeuge haben einen Wert der bei rund 2.600 kg liegt. Diese Fahrzeuge brauchen erweitert eine Druckluftbremsanlage und können dann bis 4,5 Tonnen bewegen. Pickups die auch zu dieser Fahrzeugkategorie gehören zeigen auch gleiche Werte bei ähnlicher Bauweise.

Werte die genau beachtet werden müssen

Die Stützlast eines Hängers steht in enger Verbindung mit diesen Lastangaben. Kleintransporter, Großtransporter, Transporter, Sprinter und ähnliche Fahrzeuge werden hier wie kleine Lkw behandelt. Sie verfügen je nach Modell von Lasten um die 2 bis 3 Tonnen, näheres zeigen die Fahrzeugpapiere. Hierbei ist dann auch die Kupplung des Hängers gesondert ausgelegt, teilweise muss dann schon mit Maulkupplung gezogen werden. Jeder Hersteller, wie beispielsweise Ford, Opel, Nissan, verwenden unterschiedliche Daten bei der Bemessung der Zuladung. Hierbei gilt immer aktuelles zu beachten und sich einen Überblick als Fahrzeugführer zu verschaffen, denn dazu ist man verpflichtet. Die Erhöhung dieser Lasten kann nur über eine Einzel-Gutachten durch den TÜV erfolgen.

Große Zugfahrzeuge mit großen Werten

Bei Lastkraftwagen sieht dieser Wert dementsprechend anders und größer aus. Je nach Größe und Hersteller variieren diese Lasten und liegen im Durchschnitt üblicherweise bei rund 20 Tonnen. Die größten Lkw sind in Australien unterwegs und hier dürfen beispielsweise Ford Zugmaschinen mit einigen Hängern bis zu 130 Tonnen ziehen. Es gibt auch genehmigte Einzelfälle mit über 200 Tonnen Last. Auch die Leistung beim Lkw spielt eine wichtige Rolle und ist ein beachtenswerter Wert.

Bei der Berechnung ist der D Wert wichtig und wenn dieser bekannt ist kann die zul. Anhänge-Last entsprechend berechnet werden. Diese Berechnung folgt der ECE Regelung Nr. 55.

R ; =frac {D*T} {(T*g-D)}
R: maximal/max. zul. Anhänger-last des Fahrzeugs in Tonnen
D: D-Wert
T: Gesamtmasse des Fahrzeugs in t
g: Erd-Beschleunigung: 9,81 frac {m} {s^2}

Zugmaschinen bieten die höchsten Werte

Spezielle Zugmaschinen ermöglichen die größten Lasten zu ziehen. Diese verfügen über höchste Achslast und haben sehr große Werte zur Verfügung. Sie können Gewicht variieren und auch ihre Leistung ist sehr unterschiedlich. Alle Angaben sind in den Fahrzeugpapieren und den nötigen Unterlagen erfasst.

Was steht alles im Anhängerfahrzeugschein?

Jeder Anhänger muss, bevor er im Straßenverkehr zugelassen werden kann, von der Kfz-Zulassungsstelle genehmigt werden. Sodann wird dem Inhaber ein separater Fahrzeugschein für den Beiwagen ausgestellt. In erster Linie werden technische Daten in dem Schein hinterlegt (Maße, Reifen, Eigengewicht). Allerdings soll der Hänger dem Verwendungszweck nach zum Transport von Gegenständen dienen. Daher werden auch das zulässige Gesamtgewicht sowie die Stützlast in dem Fahrzeugschein eingetragen. Zuletzt wird noch die maximale Geschwindigkeit für den Hänger eingetragen. Neuere Modelle sind im Regelfall technisch so aufgestellt, dass die Tempo100-Plakette problemlos gewährt wird. Dazu muss das Zugfahrzeug ABS haben, die Reifen des Hängers dürfen keineswegs älter als 6 Jahre alt und die Bereifung muss für eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h ausgelegt sein. Für ältere Modelle ist nach wie vor eine Begrenzung von 80 km/h vorgesehen.

Welche strafen gibt es wenn ich das zulässige Gesamtgewicht nicht einhalte?

Wurde das zulässige Gesamtgewicht überschritten, müssen Fahrer und Halter, insofern sie personenverschieden sind, mit einem satten Bußgeld rechnen. Der Grund liegt darin, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs durch die Überlastung gefährdet wird. Wird beispielsweise die zulässige Stützlast überschritten, könnte der Anhänger samt Anhängerkupplung während der Fahrt wegreißen. Zudem ist es für den Fahrer gefährlich, wenn der Hänger den PKW durch das überschrittene Gesamtgewicht nach unten drückt. In diesem Fall ist eine sichere Handhabung des PKW nicht garantiert. Kommt es während der Fahrt trotz der Überladung zu keinem Unfall, so muss der Fahrer dennoch mit einem Verwarngeld nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht rechnen, zudem werden Punkte in Flensburg fällig. Die Höhe richtet sich in diesem Fall nach dem tatsächlichen Übergewicht. Bei einer Überladung von 5% droht 1 Punkt in Flensburg sowie 80-140 Euro Bußgeld. Bei einer Gewichtsüberschreitung von 20% drohen hingegen 190-380 Euro und 3 Punkte in der Sündenkartei. Wird allerdings ein Unfall durch die Fahrt verursacht, bemisst sich die Strafe nach dem Strafrecht. Sachbeschädigung, eine eventuelle Körperverletzung oder sogar eine Todesfolge sowie der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr werden in erster Instanz durch die Ermittlungsbehörden geprüft.

Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht von Anhänger & Zugfahrzeug?

Das zulässige Gesamtgewicht wird gesetzlich durch die StVO und StVZO geregelt. Danach ist zwischen den Fahrzeugtypen zu unterscheiden, wie sich unmittelbar aus § 34 StVZO ergibt. Das zulässige Gesamtgewicht ist die Summe aus dem eigentlichen Leergewicht sowie der maximalen Zuladung. Nach der gesetzlichen Normierung dürfen ein PKW und der Anhänger ein Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht überschreiten. Dagegen darf ein schwerer PKW in Kombination mit einem Hänger ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen erreichen. Liegt das Gewicht hingegen zwischen 3,5 Tonnen und unterhalb von 7,5 Tonnen, benötigt der Fahrer einen LKW und mithin auch eine entsprechende Fahrerlaubnis. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf hingegen das Leergewicht des PKW nicht überschreiten. Zudem richtet sich das zulässige Gesamtgewicht auch nach der Führerscheinklasse. Die Klasse B erlaubt das Fahren mit einem Hänger, der ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 Kilogramm nicht übersteigt. Insgesamt dürfen Hänger und PKW zudem nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Andernfalls muss der Fahrer mindestens Inhaber der Führerscheinklasse BE sein.

Wie schwer darf ich einen Anhänger beladen?

Der PKW-Anhänger darf maximal bis zu der Grenze beladen werden, dass das zulässige Gesamtgewicht durch das Ladegut nicht überschritten wird. Ausnahmsweise kann die eigentlich erlaubte Last aber auch nach unten korrigiert werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die zulässige Anhängelast des ziehenden PKW unterhalb des zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers liegt. Bei eventuellen Verstößen werden die Ordnungsbehörden im Regelfall keine Gnade vor Recht ergehen lassen, zumal der Missbrauch eine generelle Gefahr für den Straßenverkehr begründet. Es ist zudem wichtig, den Anhänger richtig zu beladen. Dadurch wird zwar einerseits kein Nettogewicht eingespart. Andererseits wird dadurch allerdings einem erhöhten Unfallrisiko vorgebeugt. Aus diesem Grund sollten einige Grundregeln beachtet werden:

– Schuttgüter (Sand, Kies oder auch Bauschutt) sollten immer gleichmäßig auf der Ladefläche verteilt werden.
– Schwere Gegenstände sollten immer auf der Achse des Anhängers positioniert werden, da andernfalls eine zu starke Belastung des PKW oder des Hängers selbst droht.
– Insofern Sperrgut transportiert werden soll, muss dieses durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen (Spanngurte etc.) gegen ein Verrutschen abgesichert werden.
– Ragt die Ladung weiter als 1 Meter aus dem Anhänger, so muss sie zusätzlich mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden.

Wo steht das zulässige Gewicht für meinen Anhänger?

Das zulässige Gewicht für den Anhänger ergibt sich unmittelbar aus den Daten des Fahrzeugscheins, der für den Anhänger erstellt wurde. Dasselbe gilt auch für den ziehenden PKW. Bei einem Hänger liegt das maximale Gesamtgewicht zwischen 400 Kilogramm und 3500 Kilogramm. Diese Differenz wird durch die Stärke der jeweiligen Achsen begründet. Das Eigengewicht sowie die Zuladung dürfen mithin das Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten. Beim PKW verhält es sich ähnlich. Im Fahrzeugschein ist die zulässige Anhängelast gelistet. In diesem Zusammenhang wird zwischen ungebremsten Anhängern sowie gebremsten Hängern unterschieden. Die Anhängelast ergibt sich aus der Summe von Eigengewicht und Beladung.